Ich versuche gerade einige Sachen mit LINQ zu lösen (auch zur Übung).
Jetzt möchte ich, mit Komma getrennte Elemente, in einem String sortieren.
Ich finde aber nicht heraus, wo ich das .Trim() für die Elemente rein bekomme, oder sollte man vorher ein .Replace(" ", string.Empty) über den ganzen String machen?
.Trim() bei select ist ja zu spät, da ich die Elemente vor dem Sortieren trimmen will.
Wo, bzw. wie kann ich jedes Element vor dem Sortieren trimmen?
using System;
using System.Linq;
namespace SimpleTests
{
class Program
{
static void Main(string[] args)
{
string originString = "en, de, fr, xx , df";
string resultString = string.Join(",", from languageShort in originString.Split(',')
orderby languageShort
select languageShort);
Console.WriteLine("|" + resultString + "|");
Console.ReadLine();
}
}
}
Als Ergebnis soll eigentlich |de,df,en,fr,xx| heraus kommen ...
So geht es zwar, aber eventuell kann man auf das temp verzichten ...
using System;
using System.Linq;
namespace SimpleTests
{
class Program
{
static void Main(string[] args)
{
string originString = "en, de, fr, xx , df";
string resultString = string.Join(",", from languageShort in originString.Split(',')
let temp = languageShort.Trim()
orderby temp
select temp);
Console.WriteLine("|" + resultString + "|");
Console.ReadLine();
}
}
}
Das wäre mit .Replace ... aber ändert den original String... :-(
using System;
using System.Linq;
namespace SimpleTests
{
class Program
{
static void Main(string[] args)
{
string originString = "en, de, fr, xx , df";
originString = originString.Replace(" ", string.Empty);
string resultString = string.Join(",", from languageShort in originString.Split(',')
orderby languageShort
select languageShort);
Console.WriteLine("|" + resultString + "|");
Console.ReadLine();
}
}
}
oder so ...
using System;
using System.Linq;
namespace SimpleTests
{
class Program
{
static void Main(string[] args)
{
string originString = "en, de, fr, xx , df";
string resultString = string.Join(",", from languageShort in originString.Replace(" ", string.Empty).Split(',')
orderby languageShort
select languageShort);
Console.WriteLine("|" + resultString + "|");
Console.ReadLine();
}
}
}
Im Zuge der allgemeinen Kostensteigerung sehen wir uns gezwungen ab
sofort für telefonische Anfragen aller Art
Beratungsgebühren
zu erheben:
Grundpreis Antwort....................................................................... 2,50 Euro
Zuschläge für Sonderleistungen:
§ Antwort, die Denken erfordert ................................................................ + 5,50 Euro
§ Antwort, die intensives Denken erfordert................................................ + 9,50 Euro
§ Richtige Antwort...................................................................................... + 19,50 Euro
§ Brauchbare Antwort................................................................................. zur Zeit nicht lieferbar
§ Zusätzliche Antwort................................................................................. auf Anfrage
§ Beantwortung einer „kann-man-Frage“ mit „JA!“ und sofortiges Auflegen unbezahlbar
Zuschläge für organisatorische Dienstleistungen:
§ Verweis auf eine Internetseite. (mündlich).............................................. + 1,50 Euro
§ Verweis auf eine Dokumentation/Bedienungsanleitung.......................... + 2,80 Euro
§ Verweis auf das Lesen der Bedienungsanleitung……………................. + 3,00 Euro
§ Versenden eines Produktkataloges an eine Adresse (excl. Porto).……. + 5,00 Euro
§ Versenden eines Produktkataloges an die richtige Adresse (excl. Porto) + 9,99 Euro
§ Mailbeantwortung (einfach, unformatiert, auskorrigiert)…………............. + 3,50 Euro
§ Mailbeantwortung mit Dokument im Anhang.......................................... + 9,90 Euro
§ Mailbeantwortung mit korrektem Dokument im Anhang.......................... + 15,80 Euro
§ Mailweiterleitung an eine Ansprechperson, welche sich im
Urlaub befindet……………………………….……………………………….. + 10,00 Euro
§ Mailweiterleitung an eine Ansprechperson plus verteilen an Unbeteiligte (je CC) + 2,00 Euro
§ Notieren eines Namens und einer Telefonnummer................................. +2,90 Euro
§ Weiterleiten eines Telefonates an eine Ansprechperson........................ + 6,20 Euro
§ Weiterleiten eines Telefonates an eine anwendende Ansprechperson… + 8,00 Euro
§ Weiterleiten eines Telefonates an eine Ansprechperson,
welche auch tatsächlich zuständig ist...................................................... + 19,80 Euro
§ Sofortiger Rückruf durch die zuständige Ansprechperson...................... technisch unmöglich
Auch unsere Standardreaktionen können wir zu unserem grössten Bedauern nicht mehr kostenlos zur
Verfügung stellen:
§ Ausspruch „Bin nicht zuständig“ mit anschliessendem Auflegen………. + 1,00 Euro
§ Kopf schütteln......................................................................................... + 1,00 Euro
§ Stirn runzeln........................................................................................... + 1,50 Euro
§ Dummes Gesicht.................................................................................... + 2,50 Euro
§ Hände vor das Gesicht schlagen............................................................ + 3,50 Euro
§ Hämisches lautes Lachen (ca. 98 dB).................................................... + 4,00 Euro
§ Fluchen (pro Wort)…………………………………………………………… + 2,50 Euro
§ Weinend zusammenbrechen.................................................................. + 5,00 Euro
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Bei unseren aktuellen Gehältern sehen wir derzeit leider keine andere Möglichkeit!
Die Preise verstehen sich excl. Mehrwertsteuer. Die erwarteten Unkosten inkl. Bearbeitungsgebühr (generell 20 Euro) sind vor der Kontaktaufnahme auf das Konto des Callcenters zu überweisen. Der Betrag muss vor der Kontaktaufnahme auf diesem Konto eingegangen sein.
Sollte durch die Beratung keine Lösung oder Verbesserung des Problems erreicht worden sein, so besteht keinerlei Anrecht auf Rückerstattung eines Teils und schon überhaupt nicht auf den gesamten einbezahlten Betrag. Selbiges gilt übrigens auch bei Nichterreichbarkeit des Callcenters. Reklamationen diesbezüglich werden generell an unsere Rechtsabteilung übergeben und ziehen weitere Kosten für den Anfragenden nach sich, welche unerbittlich eingetrieben werden.
Die Nachricht ist aber keine x-beliebige Nachricht, sondern da steckt eben Zündstoff drin.
Zum einen sieht es danach aus, das hier ein Bedrohungsszenario seitens der Behörden aufgebaut werden soll ("Volk seid brav, oder fürchtet auch vor uns, dem Staat) und zum zweiten hätte die Öffentlichkeit nichts davon erfahren, wäre Twitter nicht gegen die geheime Anfrage vorgegangen.
Gestern war die Twitter Wikileaks Story kurzzeitig unter den 3 Hauptmeldungen, (auch nach dem Mord an der US Senatorin,) sowie in der "Tagesschau" und "Heute" die Nummer 1 Meldung).
Innerhalb von einer Stunde gab es mehr als 300 Kommentare im Spiegel Forum.
Gestern Abend hat der Spiegel es wieder raus genommen, jetzt steht es unter "ferner liefen" in der Netzwelt.
In der Tagesschau ist es komplett weg, nur bei Heute noch auf der Titelseite
Wer hat entschieden, dass das wieder weg muss von der Hauptseite? (Soll das keine Aufmerksamkeit bekommen?)
US-Justizministerium verlangt Zugriff auf Twitter-Daten
Online-Durchsuchung per Geheimverfahren: Ein US-Gericht hat angeordnet, dass Twitter dem Justizministerium sämtliche Benutzerdaten von prominenten WikiLeaks-Unterstützern geben muss. Betroffene erfahren erst jetzt von der Entscheidung - sie haben zehn Tage zur Gegenwehr.
Die E-Mail hat es in sich: Am Freitagabend europäischer Zeit bekam der niederländische Hacker Rop Gonggrijp Post von Twitters Rechtsabteilung. Gonggrijp zitiert aus diesem Schreiben. Demnach erklärt der Vertreter der US-Firma, Twitter sei von einem US-Gericht angewiesen worden, bestimmte Informationen über den Twitter-Account von Gonggrijp herauszugeben. Twitter erklärt, man werde der Gerichtsentscheidung am 17. Januar Folge leisten, sollte Gonggrijp nicht Rechtsmittel einlegen. Juristischen Rat könne man ihm nicht geben, vielleicht würde er sich an die US-Bürgerrechtsgruppen EFF oder ACLU wenden wollen.
Ähnliche Schreiben haben am Freitag mehrere WikiLeaks-Unterstützer erhalten. Neben Gonggrijp zum Beispiel auch die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jónsdóttir, die gegen neun Uhr abends deutscher Zeit per Twitter mitteilte: "Gericht verlangt von Twitter Informationen über meinen Account (im Hinblick auf WikiLeaks)". Jónsdóttir war von Medien im vergangenen Jahr mehrfach als WikiLeaks-Sprecherin zitiert worden, sie hatte sich aber zuletzt von der Organisation distanziert.
Auch der US-Programmierer Jacob Appelbaum berichtet, Twitter habe ihn über eine Anordnung im Hinblick auf seinen Twitter-Account informiert. Appelbaum hatte 2010 bei der Hacker-Konferenz "Hope" in New York den WikiLeaks-Gründer Julian Assange vertreten.
Das US-Magazin Salon hat das entsprechende Gerichtsdokument veröffentlicht: Es handelt sich um eine sogenannte Subpoena (Hintergrund bei SPIEGEL WISSEN), ein US-Rechtsmittel, das keine exakte Entsprechung im deutschen Recht hat. Das Verfahren funktioniert so: Das US-Justizministerium hat mit Erfolg bei einem US-Bundesbezirksgericht eine Art Vorladung an Twitter beantragt, bestimmte Informationen über Dritte bereitzustellen. Twitter hat in diesem Fall wie ein Zeuge Beweismittel beizubringen, die für eine strafrechtliche Untersuchung relevant sein könnten. Das Bundesgericht ist zuständig, weil die Exekutive selbst als Kläger auftritt.
Twitter soll sämtliche Daten herausgeben
Gefordert werden Informationen über jeden Twitter-Account, der in Verbindung mit WikiLeaks, Jacob Appelbaum, Rop Gonggrijp, Birgitta Jónsdóttir, Julian Assange und Bradley Manning steht. Der US-Soldat Manning sitzt seit Monaten in Haft, weil er der Enthüllungsplattform WikiLeaks Datensätze zugespielt haben soll.
Das US-Justizministerium verlangt dem Dokument zufolge umfassendes Datenmaterial von Twitter. Und zwar:
- Klar- und Benutzernamen dieser Personen und alle verfügbaren Informationen über andere Identitäten
- Privat- und Geschäftsadressen, E-Mail-Adressen und alle anderen Kontaktdetails
- sämtliche Details über die Twitter-Nutzung dieser Personen (Verbindungsdaten, Art der genutzten Dienste, Dauer der Verbindungen)
- IP-Adressen, Telefonnummern, Verbindungsdaten und alle Netzwerkinformationen, die im Zusammenhang mit der Twitter-Nutzung der genannten Personen angefallen sind
Gericht erklärt die eigene Entscheidung zur Geheimsache
Die ursprüngliche von einer Bundesrichterin in Virginia ausgestellte Subpoena hat das US-Justizministerium bereits am 14. Dezember an Twitters Rechtsabteilung gefaxt. Dass die Betroffenen erst jetzt davon erfahren, liegt am letzten Satz in der Anordnung: "Twitter darf die Existenz dieser Entscheidung oder dieser Untersuchung nicht gegenüber den genannten Nutzern oder irgendeiner anderen Person enthüllen, solange dies nicht vom Gericht erlaubt wird."
Gegen dieses Verbot scheint Twitter sich juristisch gewehrt zu haben, eine bei Salon veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichts vom 5. Januar hebt das Sprechverbot auf.
Anfragen von SPIEGEL ONLINE zu dem Verfahren hat Twitter nicht beantwortet, dem US-Onlinedienst Cnet teilte ein Firmensprecher lediglich mit, man habe den Grundsatz, "Nutzer über Forderungen zur Offenlegung ihrer Kontoinformationen von Regierungsstellen und Ermittlungsbehörden zu informieren", solange man nicht mit juristischen Mitteln davon abgehalten werde.
Die nun von Twitter informierten Nutzer haben bis zum 17. Januar Zeit, Rechtsmittel gegen die geforderte Datenweitergabe einzurichten.
Interessant an dem Verfahren ist, dass die Anordnung unbemerkt geblieben wäre, hätte Twitter nicht die Aufhebung des Maulkorberlasses erwirkt. Sollte das US-Justizministerium ähnliche Entscheidungen gegen andere US-Internetfirmen erwirkt haben, könnten die betroffenen Kunden noch völlig ahnungslos sein. Anfragen bei Google, Facebook und Amazon, ob das Justizministerium vergleichbare Entscheidungen in den Vereinigten Staaten erwirkt hat, haben die Unternehmen bis zu Veröffentlichung dieser Meldung nicht beantwortet.
Habe von unserem Netzwerk folgende Infos bekommen:
Zitat
Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren
Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft auf zur
Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren. Das
so genannte Zugangserschwerungsgesetz ist seit dem 23. Februar 2010 in
Kraft. Alle politischen Initiativen, dieses Gesetz aufzuheben, waren
bisher erfolglos. Der FoeBuD hat nun die Anwälte Dominik Boecker und
Thomas Stadler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt.
Betroffen vom Zugangserschwerungsgesetz sind:
1. Alle Internetnutzer, denen damit der freie Zugang zu Informationen
verwehrt werden kann,
2. Webseitenbetreiber, die befürchten müssen, dass ihre Webseite
versehentlich auf eine Sperrliste kommt und
3. Internet Service Provider, die gesetzlich gezwungen sind, die
Netzsperren umzusetzen.
Alle Betroffenen können sich bis zum 12. Februar 2011 an der
Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Internetzensur beteiligen.
Sie müssen dafür nur ein Formular ausfüllen und es ausgedruckt an den
FoeBuD senden, der die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen
wird. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei, zur
Finanzierung wird um Spenden gebeten.
Die Verfassungsbeschwerde wird am 21. Februar 2011 beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht. Je mehr Menschen sich beteiligen
und je schneller sie dies tun, desto besser!
Bürgerrechtler, Netzaktivisten, Juristen, Missbrauchsopfer und weite
Teile der Presse haben dieses Gesetz seit langem kritisiert. Die
wichtigsten Kritikpunkte:
Das Gesetz verlangt den Aufbau einer technischen Infrastruktur, die es
ermöglicht, beliebige "unerwünschte" Inhalte zu blockieren. Damit wird
Zensur möglich - ein Vorgehen, das bei anderen Ländern wie China oder
Iran einhellig kritisiert wird.
Es besteht ein erhebliches Risiko, dass Seiten gesperrt werden, die
gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen
aus anderen Ländern.
Durch Netzsperren verschwindet kein strafbarer Inhalt aus dem
Internet. Die strafbaren Inhalte bleiben unverändert online.
Computerkundige Kriminelle können die Blockaden leicht umgehen.
Netzsperren sind kein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung der
Missbrauchsdarstellungen. Im Gegenteil. Täter werden durch Netzsperren
gewarnt, Ermittlungen der Polizei dadurch vereitelt.
Das Sperren nach Zugangserschwerungsgesetz wird zur Zeit nicht
vollzogen, weil das Bundesministerium des Inneren durch einen - in
dieser Form eindeutig rechtswidrigen - Nichtanwendungserlass das BKA
angewiesen hat, vorerst keine Sperrlisten von Webseiten zu führen.
Letztlich muss aber jederzeit damit gerechnet werden, dass das Gesetz
doch vollzogen wird, zumal die großen Internet-Provider die
technischen Voraussetzungen bereits geschaffen haben.
Mit dieser Verfassungsbeschwerde will der FoeBuD e.V. den Aufbau einer
Zensurinfrastruktur für das Internet stoppen. Das
Zugangserschwerungsgesetz muss zurückgenommen werden!
Weitere Informationen zum Thema Netzsperren erhalten Sie auf den
Seiten zur Verfassungsbeschwerde [2]. Die ausführliche Erläuterung,
warum das Zugangserschwerungsgesetz verfassungswidrig ist, ist auf der
Webseite von RA Thomas Stadler [3] nachzulesen. Die Stellungnahmen der
Sachverständigen im Rechtsausschuss, u.a. von Dominik Boecker finden
sich auf der Website des Deutschen Bundestages [4]. Ausführliche
Informationen zum Zugangserschwerungsgesetz können bei Wikipedia
nachgelesen werden [5]
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos. Es entstehen
jedoch hohe Kosten. Um diese Kosten abzufedern benötigen wir Ihre
Spende. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für Bürgerrechte und
Datenschutz mit Ihrer Spende! [6] Konto 5459545902 Sozialbank (BLZ
37020500)
Am Morgen erhält dann aber jedes Gerät ein komplett neues Datenpaket.
Na, aber wenn du am Abend doch alle Status Anderungen schön sauber gesammelt hast, sollte es doch erst recht viel schneller gehen NUR diese Änderungen am Morgen an die Geräte zu verteilen ...
Das wäre natürlich wieder etwas in der Richtung, wie Wikipedia und andere Gemeinschaftsprojekte.
Einer Alleine kann natürlich keine 13.000.000 Adressen taggen, aber wenn sie Viele beteiligen ...
Die Grundsätzliche Erfassung könnte ja ähnlich wie bei anderen Suchmaschinen über automatisches Scanning erfolgen. es werden dann eben nicht Milliarden von Textpassagen in Unterseiten gespeichert, sondern eben "nur" die Startseiten.
Eine grobe Einordnung kann ja dabei auch über die Stichwörter erfolgen und dann später von der Cumunity verfeinert werden.
Ist so eine Idee, die mir beim surfen gekommen ist und die google leider nicht befriedigen kann.
13 Millionen ist doch heute schon eine (EDV-technisch) gut handelbare Datenmenge :-)
mal Ansehen.
Zitat
Was hast du denn vor?
Bei mir kam die Frage auf, warum noch keiner so eine Art google nur für Domains gemacht hat, die dann z.B. mit tags versehen werden können.
So könnte man dann eben nach "Mineralwasser" suche und würde dann nicht 100000000 unübersichtliche google-Fundstellen bekommen, sondern "nur" 300 Sorten Mineralwasser (soweit die eine eigene Web-Seite haben).
Die Hersteller fände man dann z.B. über die tags "Mineralwasser" "Hersteller".