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Rechtliche Konsequenzen bei Access Datenbank mit Passwortschutz?

Erstellt von ZeroQool vor 12 Jahren Letzter Beitrag vor 12 Jahren 1.837 Views
Z
ZeroQool Themenstarter:in
322 Beiträge seit 2006
vor 12 Jahren
Rechtliche Konsequenzen bei Access Datenbank mit Passwortschutz?

Hallo,

ich möchte gerne für eine von mir entwickelte Software, eine Importschnittstelle von der Konkurrenz anbieten. Also das ich die Daten von der Konkurrenz in mein Programm einspielen kann. Soweit ich gesehen habe basiert die Konkurrenzsoftware auf Access und ist mit einem Passwort versehen. Dies zu umgehen ist das kleinste Problem. Jetzt würde ich gerne wissen wie das rechtl. aussieht? Die Daten in der Access DB sind ja einerseits dem Kunden, aber das ist sicherlicher nur eine Seite der Geschichte oder? Vllt hat jemand bereits in diesem Thema Erfahrungen gemacht? Danke

6.911 Beiträge seit 2009
vor 12 Jahren

Hallo,

wie eigentlich immer bei rechtlichen Fragen: nur ein (spezialisierter) Anwalt kann dir eine passende Auskunft geben.

Wenn die Konkurrenz das mitbekommt - vllt. weil sie auch hier im Forum aktiv sind 😃 - und die finanzstärker als du sind werden sie dich sicherlich mit Prozesses bombardieren (sollte sie nicht sowieso auf der rechtlich sicheren Seite sein). Was dabei am Ende rauskommt steht in den Sternen - zumindest kostet es viel Geld und Zeit.

mfG Gü

Stellt fachliche Fragen bitte im Forum, damit von den Antworten alle profitieren. Daher beantworte ich solche Fragen nicht per PM.

"Alle sagten, das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht - und hat's gemacht!"

C
1.214 Beiträge seit 2006
vor 12 Jahren

Ich kann deine Frage nicht direkt beantworten, aber vielleicht wärs ein Kompromiss, wenn du nur die Möglichkeit zum Import anbietest, und der Benutzer das Passwort selber eingeben muss?
Ansonsten halt die Nutzungsbedingungen, AGBs usw. beachten.

49.485 Beiträge seit 2005
vor 12 Jahren

Hallo ZeroQool,

Die Daten in der Access DB sind ja einerseits dem Kunden, aber das ist sicherlicher nur eine Seite der Geschichte oder?

da Datenbankwerke mittlerweile urheberrechtlich geschützt sind, gehören die Daten in der Datenbank üblicherweise nicht den Kunden, sondern ihm wird nur eine (implizite) Nutzungslizenz eingeräumt. Welche Rechte genau eingeräumt werden und ob die Nutzung mit einem Fremdprogramm (also aus deiner Sicht mit deinem Programm) zulässig ist, weiß man nur, wenn es eine explizite Lizenz gibt. Das wird allerdings selten der Fall sein. Gibt es keine explizite Lizenz, befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone und im Zweifel muss ein Gericht entscheiden, welche Rechte (implizit) eingeräumt wurden.

Wie gfoidl schon angedeutet hat, ist schon ein Gerichtsprozess als solcher eine Gefahr, selbst wenn man den Prozess am Ende gewinnen würde, nämlich wenn einem bereits während des Prozesses das Geld dafür ausgeht.

Allerdings besteht das Prozessrisiko auch auf Seiten des Kläger. Deshalb sehe ich es nicht als so sicher an, dass du tatsächlich verklagt wirst. Es kommt natürlich darauf an, wie stark du deinen Konkurrenten beeinträchtigst, insbesondere wieviele Kunden du ihn (durch die Importfunktion) tatsächlich abspenstig machst.

Letztlich bleibt es also bei dem, was gfoidl gesagt hat: Frag einen spezialisierten Anwalt.

herbivore