Hallo,
zunächst einmal: Auch ich bin kein Anwalt, ich will hier nur mal ein paar Dinge äußern, die ich dazu weiss:
Das Europäische und auch das Deutsche Patentamt haben seit Anfang des Jahrtausends vermehrt Patente auf Software erteilt, ohne dass es dafür eine echte rechtliche Grundlage gegeben hätte. Vielmehr ist gesetzlich bestimmt was winSharp93 geschrieben hat,
Zitat von winSharp93 |
dass Software "als solche" nicht patentiert werden kann |
Diese Vergabepraxis sollte schon mehrfach nachträglich über die EU "legalisiert" werden, 2005 lehnte allerdings das Europaparlament eine entsprechende Richtlinie über "Computerimplementierte Erfindungen" ab, so dass es erst mal beim Status Quo blieb.
Praktisch bedeutet das, das eine Reihe von Software-Patenten erteilt wurden, die aber schwebend unwirksam sind und wegen denen man AFAIK auch nicht belangt werden kann. Das könnte sich aber quasi von heute auf morgen ändern, wenn entsprechende Gesetze erlassen werden (und da steht eine Lobby dahinter die ordentlich Druck macht).
Wie das jetzt bei Deiner Scheibe genau aussieht, kann ich Dir natürlich nicht sagen. Und auch wenn es sich um ein schwebend unwirksames Patent handelt, wärst Du - wie herbivore schon ganz richtig sagt - nicht unbedingt vor einer Klage sicher.
Gruß, MarsStein