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Internet Explorer protokollieren

Erstellt von icolor vor 13 Jahren Letzter Beitrag vor 13 Jahren 2.120 Views
I
icolor Themenstarter:in
115 Beiträge seit 2008
vor 13 Jahren
Internet Explorer protokollieren

Hallo,

ich soll ein kleines C# Programm schreiben, in welchem ich ermittel, wann der Internet Explorer gestartet und wann er geschlossen wird.
Desweiteren sollen alle aufgerufenen Seiten protokolliert werden.

Kann mir jemand kurz Anhaltspinkte geben, wie ich das bewerkstelligen kann?

Danke...

Hinweis von herbivore vor 13 Jahren

Ich hoffe mal, dass soll kein Tool zur Mitarbeiterüberwachung werden. Das wäre nämlich nicht zulässig und daher auch nicht legitim, uns zu bitten, bei sowas zu helfen.

L
95 Beiträge seit 2009
vor 13 Jahren

@Herbivore: Wenn die Mitarbeiter davon wissen, ist dass doch legal, oder?

Jedenfalls gibt es Libraries, mit denen du an den Verlauf vom Internet Explorer kommst, wie es mit dem Starten/Beenden aussieht, kann ich dir nicht sagen.

Lg Marc

Hinweis von herbivore vor 13 Jahren

Ob die reine Kenntnisgabe einer Überwachungsmaßnahme ausreichend ist, ist rechtlich mindestens umstritten. Hilfe im Forum sollte es nur für Probleme geben, die rechtlich eindeutig unproblematisch sind.

I
icolor Themenstarter:in
115 Beiträge seit 2008
vor 13 Jahren

a.) Danke, habe es inzwischen selbst gelöst.

b.) Ich möchte nur meinen eigenen PC überwachen um zu wissen welche Seiten mein Sohn sich anschaut.

c.) Das ganze wird einmal Teil eines ElternKontrollsystemes sein.

Also PC starten, protokolieren was geöffnet und geschlossen wurde (Programme und IE). Festelegen einer täglichen Zeit, wobei nach Ablauf der PC herunterfährt, usw.

Gelöschter Account
vor 13 Jahren

nichts für ungut aber ich glaube, das mein Sohn schon in der Lage wäre, das zu umgehen.

Bedenke solche dinge wie "Taskmanager" und unterschätze nicht den Willen eines Menschen 😃

Wenn du echte Kontrolle haben willst, dann brauchst du den Kioskmodus.

U
135 Beiträge seit 2009
vor 13 Jahren

Ich stimme JAck30lena zu... wobei sich manche der Anforderungen von icolor, etwa das Festlegen von Zeitkontingenten, ja bereits mit Bordmitteln von Windows 7 realisieren lassen (Stichwort "Parental Controls"), was definitiv sicherer sein dürfte, als etwas selbst "gebasteltes".

Und ohne hier eine Grundsatzdiskussion führen bzw. zu stark Off-Topic driften zu wollen: grundsätzlich ist es sowieso sinnvoller, den Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit dem PC sowie dem Medium Internet beizubringen, etwa Kinder bis zu einem gewissen Alter bei ihren Tätigkeiten am PC zu begleiten und darüber zu sprechen welche Gefahren dort lauern. Verhindern können dass das Kind letztlich doch etwas tut, was Dir nicht gefällt wirst Du letztlich sowieso weder mit Verboten, noch mit technischer Überwachung. Notfalls geht Sohnemann eben zu einem Freund dessen Eltern das nicht so eng sehen oder Töchterchen investiert ein paar Euro Taschengeld und surft ungeniert im nächsten Internetcafé auf der von Dir verbotenen Seite.

War übrigens auch vor kurzem ein recht ausführlicher Bericht in der c't zu dem Thema...

49.485 Beiträge seit 2005
vor 13 Jahren

Hallo icolor,

War übrigens auch vor kurzem ein recht ausführlicher Bericht in der c't zu dem Thema...

Schmutzsieb - Webfilter für Kinder-PCs unter Windows
Urs Mansmann
c't 22/2010, S. 138

Natürlich haben Eltern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur elterlichen Sorge. Es ist gut und richtig, dass du deinen Sohn vor Gefahren aus dem Internet schützen willst. Ich bin allerdings sehr skeptisch gegenüber technischen Überwachungsmaßnahmen. Insbesondere, wenn es wie hier anscheinend darum geht, im Nachhinein den Zeigefinger erheben zu können. Es kommt natürlich darauf an, wie alt dein Sohn ist und vor allem, wie er das findet. Wenn und solange er es gut und richtig hält, will ich nichts sagen. Davon, so eine Maßnahme gegen den Willen oder ohne das Wissen des Betroffenen durchzuführen, kann ich nur dringend abraten. Und auch rechtlich ist die Situation da nicht unproblematisch. Im schlimmsten Fall verletzt du möglicherweise sogar die Persönlichkeitsrechte deines Sohn. Die Grundrechte gelten nicht nur für Erwachsene.

herbivore