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Im Praktikum kein Urlaubsanspruch?

Erstellt von Siassei vor 13 Jahren Letzter Beitrag vor 13 Jahren 4.001 Views
S
Siassei Themenstarter:in
401 Beiträge seit 2008
vor 13 Jahren
Im Praktikum kein Urlaubsanspruch?

Servus,

mein Studium an einer Hochschule verlangt ein Praktikum über ein ganzes Semester (20 Wochen). Nach einigen Vorstellungsgesprächen muss ich feststellen, dass niemand einen Urlaubsanspruch für den Praktikant zur Verfügung stellt. In den Verträgen steht sogar, dass während des Praktikums kein Urlaubsanspruch -> 0 Tage Urlaub besteht. Das kommt mir ein wenig Merkwürdig vor.

Während der Ausbildung & Fortbildung lernten wir immer wieder von einen gesetzlichen mind. Urlaub, der ab einer durchgehenden Beschäftigung von mehr als 4 Wochen gilt. Selbst bei einer kurzfristigen Beschäftigung von 2 Monaten (Geringfügig) erhielt ich bei einer Firma ein paar Urlaubstage.

Kann mir jemand mitteilen, wo ich das für einen Praktikanten nachlesen kann. Gibt es hier eine Sonderstellung?
Anmerkung: Bitte keine Vermutungen.

In den Bücher der IHK (Ausbildung und Meisterprüfung) und Technikerschule (Industriebetriebslehre) wird auf einen Praktikanten nicht weiter eingegangen. Die Meisterprüfung beschäftigt sich sehr mit Azubis und Praktikanten. Ausser bei dem Urlaub. Da wird nur zwischen Mitarbeiter und Jugendlichen unterschieden.

Daher, auf welcher gesetzlichen Grundlage setzt die Urlaubssperre auf?

Gruß,
Thomas

6.862 Beiträge seit 2003
vor 13 Jahren

Hallo,

schau in deiner Studiennordnung nach. Dort steht sowas in aller Regel drin. Bei uns z.B. steht drin das kein Anspruch auf Urlaub besteht. Das liegt daran das so ein Pflichtpraktikum nicht als Anstellung bei der Firma zur Arbeitserbringung gesehen wird, sondern eher als ausgedehnte Möglichkeit neue Erfahrungen und Wissen zu sammeln. Firmen können unabhängig davon natürlich trotzdem freiwillig Urlaubstage zur Verfügung stellen. So wars bei mir zum Glück 😃 Such dir ne große Firma mit aktivem Betriebsrat - die achten schon darauf das auch die Praktikanten gut versorgt sind gg

Baka wa shinanakya naoranai.

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6.901 Beiträge seit 2009
vor 13 Jahren

Hallo,

das von Dir angesprochene Modell unterliegt nicht dem Arbeitsrecht. Das BUrlG findet keine Anwendung.
Wenn du als Praktikant aber in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehst hast du nach BUrlG §4 nach 6 Monaten anspruch auf Urlaub.

Wenn du ein pratkischen Studiensemester meinst, so ist das Bestandteil des Studiums und somit gilt das Arbeitsrecht auch nicht, aber hier frag auf der Hochschule nach ob es irgendwo was Kleingedrucktes gibt 😉

Ausschließlich für Teilnahme an Prüfungen mußt Du an dem Tag frei bekommen.

Das soll noch einer sagen Studenten geht es gut 😄

mfG Gü

Stellt fachliche Fragen bitte im Forum, damit von den Antworten alle profitieren. Daher beantworte ich solche Fragen nicht per PM.

"Alle sagten, das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht - und hat's gemacht!"

S
Siassei Themenstarter:in
401 Beiträge seit 2008
vor 13 Jahren

Wenn du ein praktischen Studiensemester meinst, so ist das Bestandteil des Studiums und somit gilt das Arbeitsrecht auch nicht, aber hier frag auf der Hochschule nach ob es irgendwo was Kleingedrucktes gibt 😉

Genau das ist ein kleines Problem. Die zuständige Person ist ... ähm ... sagen wir mal "etwas älter" und das einzige was man dort erfährt ist
"Schauen sie sich den Muster-Vertrag an. In diesem steht drin, dass sie keinen Urlaubsanspruch haben. Pasta."

Wenn du als Praktikant aber in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehst hast du nach BUrlG §4 nach 6 Monaten anspruch auf Urlaub.

Leider ist das nicht korrekt. Nach 6 Monaten steht einem der gesamte Jahresurlaub zu. Der gesetzliche Mindesturlaub pro Monat bzw. Jahresurlaub / 12 steht einem bereits am ersten Arbeitstag zu. Der Rest geht nach ermessen des Arbeitgeber.

Edit: Auszug

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Beachte: volle

Beim DGB habe ich etwas interessantes gefunden. Scheint wohl die Lösung zu sein 😦
Pflichtpraktikum im Studium

6.862 Beiträge seit 2003
vor 13 Jahren

Wenn du ein praktischen Studiensemester meinst, so ist das Bestandteil des Studiums und somit gilt das Arbeitsrecht auch nicht, aber hier frag auf der Hochschule nach ob es irgendwo was Kleingedrucktes gibt 😉
Genau das ist ein kleines Problem. Die zuständige Person ist ... ähm ... sagen wir mal "etwas älter" und das einzige was man dort erfährt ist
"Schauen sie sich den Muster-Vertrag an. In diesem steht drin, dass sie keinen Urlaubsanspruch haben. Pasta."

Was soll ein Mustervertrag da weiterbringen, der ist doch eh Sache des Arbeitgebers? Was gfoidl als Kleingedrucktes bezeichnet hat ist deine Studienprüfungsordnung - da kannst du auch ohne älteren Herrn reinschaun.

Beim DGB habe ich etwas interessantes gefunden...

Okay, die Bestätigung zu dem schon gesagten.

Baka wa shinanakya naoranai.

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c
2.120 Beiträge seit 2010
vor 13 Jahren

Vielleicht kannst du ja aushandeln dass dein Praktikum z.B. 22 Wochen dauert und du dazwischen 2 Wochen Urlaub nehmen kannst. Der Firma dürfte das kaum weh tun, immerhin bist du ja trotzdem 20 Wochen da und die Gesamtzeit verlängert sich halt ein bisschen. Aber du bist dafür zwischendurch ausgeruht.

187 Beiträge seit 2009
vor 13 Jahren

Zumal ich mir auch über die Firma gedanken machen würde wenn sie dir einen Urlaubsanspruch verweigern. Ich denke da kann man mit den meisten Personalabteilungen reden.

F
10.010 Beiträge seit 2004
vor 13 Jahren

@Siassei:
Du willst also bei 20 Wochen Praktikum ( 4,5 Monate ) auch noch Urlaub haben?
Wenn bei mir einer Ankommt, und gleich nach Urlaub fragt, kann er gleich gehen.
Willkommen in der realen Welt.

Du wirst noch feststellen das das Leben Ausserhalb einer Uni nicht aus nehmen und nehmen besteht.

@mo#:
Nein, eine Firma hat nach Betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu arbeiten.
Je kleiner die Firma ist, um so weniger freiwillige Sachen werden gewährt.
Nur Ämter und andere Geldverschwender werden Urlaub gewähren wo keiner zu geben ist.

6.862 Beiträge seit 2003
vor 13 Jahren

Ganz so schlimm seh ich das nicht FZelle. Natürlich hast du Recht dass Firmen betriebswirtschaftlich Denken und Handeln müssen. Nichtsdestotrotz gibts z.B. die Fair Company Kampagne wo Praktikanten in aller Regel angemessen behandelt und entsprechend bezahlt werden. Auch Urlaubsansprüche werden in aller Regel gegeben. Ich hatte z.B. auch bei einem Pflichtpraktikum über ein Semester 15 Tage Urlaub. Die werden natürlich nicht zu den erforderlichen Präsenztagen gerechnet.

Wenn möglich mach im Wintersemester dein Praktikum. Ich kenn kaum ne größere Firma die zwischen Weihnachten und Neujahr arbeitet. Da hättest du dann bissle frei.

Baka wa shinanakya naoranai.

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6.901 Beiträge seit 2009
vor 13 Jahren

Hallo,

über ein Semester 15 Tage Urlaub. Die werden natürlich nicht zu den erforderlichen Präsenztagen gerechnet.

Kann man dann das trotzdem als Urlaub gem. Arbeitsrecht bezeichnen? Ich meine nicht.

Es hängt halt von der Firma ab. Allerdings würde ich nicht am ersten Tag nach Urlaub fragen - das sehe ich so wie FZelle.
Zumal ja auch hinzukommt dass die ersten Wochen des Praktikums eher unproduktiv* sind und somit in dieser Zeit der Praktikant der Firma gar nichts bringt und nur kostet.

* Einarbeitungszeit, (Sicherheits-) Schulungen, Papierkram (wie Compliance-Erklärungen), etc.

mfG Gü

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"Alle sagten, das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht - und hat's gemacht!"

t
415 Beiträge seit 2007
vor 13 Jahren

Ich glaube es kommt sehr drauf an wofür du den Urlaub brauchst. Solltest du in der Zeit Klausuren schreiben müssen und auch einige Tage für die Vorbereitung benötigen, dann halte ich das für sehr legitim - ja sogar für nötig -, wenn die Firma dir da entgegen kommt. Solltest du es aber nur aus Erholungsgründen brauchen, dann sehe ich das wie FZelle. 4,5 Monate sollte man locker ohne Unterbrechungen schaffen können. So sieht in der Tat die Arbeitswelt aus.

187 Beiträge seit 2009
vor 13 Jahren

Ich habe in meiner Firma einen Urlaubsanspruch von 35Tagen. Wieso sollte die Firma soetwas nicht machen? Zumindest bei meinem Ex-Arbeitgeber senkt es den Krankenstand erheblich wenn ausreichend Urlaub vorhanden ist.

Ein Praktikant ist ja kein Arbeitssklave sondern soll auch ein bisschen in den Betrieb schnuppern können. Das wurde sowohl bei großen DAX Unternehmen bei denen ich gearbeitet habe (teils auch als Praktikant) so gehandhabt sowie in dem 5 Mann Architekturbüro meines Vaters...

Und wie gesagt, um Firmen die das anderst handhaben würde ich einen großen Bogen machen.