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Kündigungsschutz Ausbildungsvertrag kurz vor der Prüfung

Erstellt von iced-t89 vor 14 Jahren Letzter Beitrag vor 14 Jahren 5.369 Views
I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren
Kündigungsschutz Ausbildungsvertrag kurz vor der Prüfung

Guten Tag MyC#-Gemeinde,

folgender Fall: Meine Freundin befindet sich in einer Ausbildung, diese Ausbildung hat sie fast abgeschlossen. Das heist in einem oder zwei Monaten hat sie Prüfung. Nun hat sie das Problem das ihre vorgesetzte scheinbar ein persöhnliches Problem mit ihr hat. Die besagte Vorgesetzte hat sich bei der Geschäftsleitung über meine Freundin beschwert und nun bangt meine Freundin um ihre fast abgeschlossenen Ausbildung.

Ich muss noch dazu erwähnen das sie immer freundlich ist, auch im Umgang mit Kunden, in der Schule ist sie eine der Besten mit einem einser Durchschnitt.

Nun zu meiner eigentlich Frage: Was kann passieren wenn Sie gekündigt wird so kurz vor Abschuss der Ausbildung? Wäre es möglich das die drei Jahre dann für umsonst waren?

Ich hoffe Ihr versteht das ich mir da nun auch sorgen mache. Vllt, könnt Ihr ja ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.

Mit freundlichen Grüßen,
J.

P.S.: Ich weis das MyC# ein Forum für Programmierer ist jedoch bin ich in keinem anderen Kompetenten Forum angemeldet. (Schleim)

Gelöschter Account
vor 14 Jahren

wenn sie gekündigt wird, kann sie sich eine andere firma suchen, die sie mehr oder weniger nahtlos übernimmt. das bedeutet das sie mit dem einverständniss der neuen firma die prüfung bei der neuen firma absolvieren kann und dann ist sie mit der ausbildung fertig.

unter umständen kann aber auch die firma sagen, das sie das letze jahr wiederholen muss...

sie sollte aber uach mal in ihren ausbildungsvertrag schauen und sich die kündigungsfrist ansehen. evtl reicht sie ja aus... aber selbst dann sollte sie sich gründlich überlegen die prüfung in einer firma zu machen, in der sie starken gegenwinnt zu erwarten hat....

N
203 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Die werden sie nicht so einfach Kündigen können. Dafür müssten sie ihr erst mehrere Abmahnungen erteilen.

Kündigungschutz für Auszubildende ist ziemlich stark und nicht so einfach zu umgehen.

KÜNDIGUNG NACH ABLAUF DER PROBEZEIT
Völlig anders verhält sich die Rechtslage nach Ablauf der Probezeit. Hier ist zunächst zu differenzieren, ob der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb kündigt. Während der Auszubildende auch nach Ablauf der Probezeit das Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen kann, wenn er etwa die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will, kann der Ausbildungsbetrieb den Vertrag nur noch aus wichtigem Grund und damit fristlos kündigen. Nach der Rechtsprechung werden an diesen wichtigen Grund im Sinne des BBiG sehr strenge Anforderungen geknüpft.

Normale Pflichtverletzungen oder Nachlässigkeiten wie zum Beispiel Zuspätkommen reichen nicht aus. Es müssen vielmehr Umstände vorliegen, die es dem Ausbildungsbetrieb unzumutbar machen, das Ausbildungsverhältnis bis zur vorgesehenen Beendigung fortzusetzen. Von der Rechtsprechung ist dabei insbesondere anerkannt, dass Fälle des Diebstahles von Firmeneigentum oder die Ohrfeige oder Beleidigung des Ausbilders einen solchen wichtigen Grund darstellen. Zu beachten ist hier jedoch, dass im Wege der Interessenabwägung auf Seiten des Auszubildenden insbesondere die Dauer des Ausbildungsverhältnisses, das jugendliche Alter und die geistige Reife des Auszubildenden berücksichtigt werden müssen. Insbesondere dann, wenn sich das Ausbildungsverhältnis bereits im fortgeschrittenen Stadium, zum Beispiel im dritten Ausbildungsjahr befindet, stellt die Rechtsprechung außerordentlich hohe Anforderungen an den erforderlichen wichtigen Grund.

Signatur.Text = "Greetz, Neals";

I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Das baut schonmal alles wirklich auf, ich werd sobald mein Akku wieder voll ist, ihr das alles mitteilen und dann brauchse sich keine Sorgen mehr dazu machen.

Wie schon gesagt sie steht kurz vor den Prüfungen und es wäre sehr unsozial wenn sie nun wiederholen oder abbrechen müsste.

V
352 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

grundsätzlich gibt es auch die möglichkeit ohne betrieb die ausbildung zu vollenden. zumindest den schulichen teil kann man ohne betrieb machen. den praktischen teil der handelskammer kann man mit glück auch ohne machen, da man die praxis ja soweit mitbekommen hat. mit neuem betrieb, der eigentlich zu finden sein dürfte über die handelskammer, gibts natürlich absolut keine probleme. aber in der regel wird man nicht kurz vor ende gekündigt sondern direkt nach abschluss der ausbildung einfach nicht übernommen.

M
368 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

sich keine Sorgen mehr dazu machen.

Zur Sicherheit wendet man sich trotzdem an einen Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Selbst wenn das Ausb.v. regulär zu Ende gehen sollte, ist dennoch mit Ärger zu rechnen. Z.B. einer Kündigung mit entsprechend schlechtem Arbeitszeugnis im Hintergrund...

Nachtrag: sicher kann man auch erstmal warten, wie sich die Dinge entwicklen 😉

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C
401 Beiträge seit 2007
vor 14 Jahren

Zur Sicherheit wendet man sich trotzdem an einen Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Selbst wenn das Ausb.v. regulär zu Ende gehen sollte, ist dennoch mit Ärger zu rechnen. Z.B. einer Kündigung mit entsprechend schlechtem Arbeitszeugnis im Hintergrund...

Da sollte man aber erstmal abwarten, ob es soweit kommt und es sich nicht schon vorher komplett mit der Firma verscherzen.

I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Da sollte man aber erstmal abwarten, ob es soweit kommt und es sich nicht schon vorher komplett mit der Firma verscherzen.

Da muss ich zustimmen, überstürzen wäre hier ein großer Fehler!

1.457 Beiträge seit 2004
vor 14 Jahren

Hallo iced-t89,

Die IHK hilft in solchen Fällen gerne weiter. Eine Kündigung innerhalb einer Ausbildung heißt nicht das du die Ausbildung nicht beenden kannst.