Hallo,
was für Möglichkeiten habe ich als privat Person, um meine Software Rechtlich zu schützen.
Reicht es wenn ich im lizenz Vertrag der Software angebe, dass die Software geistiges Eigentum von Herrn xy ist, weder kopiert noch modifizert werden darf?
Gibt es da Vorlagelizenzen für privat Personen?
lg
Schaut mal im IRC vorbei:
Server: https://libera.chat/ ##chsarp
Hallo,
was für Möglichkeiten habe ich als privat Person, um meine Software Rechtlich zu schützen.
Durch das Urheberrecht, das du als Urheber der Werkschöpfung automatisch erhälts, hast du besten Schutz.
Im Programm ist dann die sogenannte "Hygiene" wichtig was bedeutet dass an prominenter Stelle (zB beim Startbildschirm, Statusleiste, ...) ein Urhebervermerk (ähnlich dem Copyright-Vermerk) steht.
In der Lizenz - oder besser auf deutsch: Nutzungsvereinbarung - kannst du die Rechte der Benutzer einräumen.
Vorlagen für Lizenzen finden sich viele. Zum einen gibt es die OpenSource-Lizenzen wie jene von GNU und zum anderen kommerzielle Lizenzen. Als Vorlage kannst du eine Lizenz einer Software die du installiert hast hernehmen (aber nicht einfach kopieren 😉).
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar!
mfG Gü
Stellt fachliche Fragen bitte im Forum, damit von den Antworten alle profitieren. Daher beantworte ich solche Fragen nicht per PM.
"Alle sagten, das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht - und hat's gemacht!"
Hat man das urheberecht automatisch oder ist wie bei einem Patent dass man sich das erst erkaufen muss?
Hallo,
das Urheberrecht hast du automatisch ohne weiters zutun.
Beispiel:
Wenn du mit einem Bleistift etwas auf einem Blatt Papier zeichnet hast du eine Werkschöpfung erstellt und du bist ganz automatisch der Urheber darauf ohne irgendwelche Anmeldungen, Kosten, etc.
mfG Gü
Stellt fachliche Fragen bitte im Forum, damit von den Antworten alle profitieren. Daher beantworte ich solche Fragen nicht per PM.
"Alle sagten, das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht - und hat's gemacht!"
Nein, Urheberrecht hast du automatisch und die Gültigkeit erlischt erst 70 Jahre nach deinem Ableben. Es ist das Recht über deine geistige Erzeugnisse; selbst Arbeits- bzw. Dienstverhältnis kann das nicht ändern, d.h. dein Arbeitgeber hat höchstens Nutzungsrecht an deinem Programm, aber nicht das Urheberrecht.
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Ergänzend sei allerdings noch erwähnt, dass das geschaffene Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen muss, um Urheberrecht zu geniessen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
Robert Wachtel