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[gelöst] Academic VS08 und Nutzung?

Erstellt von Belzaharas vor 15 Jahren Letzter Beitrag vor 15 Jahren 1.623 Views
B
Belzaharas Themenstarter:in
46 Beiträge seit 2008
vor 15 Jahren
[gelöst] Academic VS08 und Nutzung?

Hallo,

ich besitze eine akademische Version von VS08. Nun weiss ich, dass ich damit keine kommerziellen Programme erstellen darf.

Nun bin ich mir aber nicht sicher, was alles dazu zaehlt.

Dürfte ich nun für meinen Arbeitsgeber während meiner Arbeitszeit ein Program erstellen, dass wir dann in der Firma nutzen?

Oder zaehlt das als kommerziell, da ich es in der Arbeitszeit erstelle, bzw es in einer Firma gewerblich genutzt wird?
Aber andererseits, verdiene ich mit dem Program ja nichts, also waere es ja freeware?!

Will halt auf nummer sicher gehen, nicht das ich nachher Strafen zahlen muss.

Danke schonmal für eure antworten.

344 Beiträge seit 2006
vor 15 Jahren

Hallo

Wieso sollte man mit der Version nicht kommerzielle Programme erstellen können? Mit der Express darf man das ja auch. Oder auch mit gar keinem VS.
Was anderes ist, wenn du das Program wärend der Arbeitszeit erstellst.
Wenn das Programm für die Firma ist ist es gut, sonst kann der Chef das verbieten oder das Programm als sein eigen Nennen.

Gruss Lothi

B
Belzaharas Themenstarter:in
46 Beiträge seit 2008
vor 15 Jahren

Ich hab halt im Kopf, dass ich das, da es ja ne akademische Version ist, nur für Unizwecke und private Zwecke einsetzen darf.

Bin mir da aber halt nicht genau sicher, was und was nicht 😉

49.485 Beiträge seit 2005
vor 15 Jahren

Hallo Belzaharas,

dann solltest du mal einen Blick in die Lizenzbedingungen werfen. 🙂

Wenn du dann nicht weiß, wie ein bestimmter Satz/Abschnitt zu interpretieren ist, kannst du gerne nochmal nachfragen.

herbivore

S
162 Beiträge seit 2008
vor 15 Jahren

Wieso sollte man mit der Version nicht kommerzielle Programme erstellen können? Mit der Express darf man das ja auch.

Naive Schlußfolgerung...

Gruß
s-sharp

B
Belzaharas Themenstarter:in
46 Beiträge seit 2008
vor 15 Jahren

Hm okay, hab grad auf anhieb nur die fuer express gefunden (vlt. bin ich ja zu bloed zum googlen und bin grad net am heimischen rechner also kann ich net isn prog schaun)

Aber express kann ja beliebig genutzt werden, daher werd ich das wohl auch verwenden, da es eh nur um nen simples auslesen und darstellen einer datenbank geht ^^

Und danke nochmals fuer die Antworten 🙂

Edited: paar rechtschreibfehler und so korrigiert 😉

6.862 Beiträge seit 2003
vor 15 Jahren

Aber express kann ja beliebig genutzt werden, daher werd ich das wohl auch verwenden, da es eh nur um nen simples auslesen und darstellen einer datenbank geht ^^

Wie s-sharp schon bei Lothi angemerkt hat, diese Einstellung ist naiv, wenn nicht sogar grob fahrlässig.

Schau mal hier. Dort steht ziemlich deutlich für was die Software verwendet werden darf, und Programme für den Arbeitgeber sind ganz sicherlich nicht dabei.

...für meinen Arbeitsgeber während meiner Arbeitszeit ein Program erstellen...

Das ist gleich ein doppelter Verstoß gegen Lizenzrichtlinien. Einmal deinerseits weil du die Software außerhalb des vorgeschriebenen Zwecks benutzt, aber auch von deinem Arbeitgeber wenn er das billigt, da er sich somit selber um eine Lizenz drückt und dafür belangt werden kann. Was verwendete Lizenzen in Firmen angeht wird gerne mal kontrolliert von den Rechteinhabern.

Wenn du Leistung für deinen Arbeitgeber erbringst ist er dafür verantwortlich die benötigten Mittel zu stellen(in dem Fall eine gültige Lizenz für die gewünschte Entwicklungssoftware), und nicht du.

Baka wa shinanakya naoranai.

Mein XING Profil.

344 Beiträge seit 2006
vor 15 Jahren

IT-Mitarbeiter dürfen die Software und Technologien nicht zur Entwicklung von Applikationen für die Infrastruktur der Lehreinrichtung verwenden.

War wirklich naiv von mir. 😭
Vielleicht sollte ich mich vor dem posten besser informieren.

Gruss Lothi