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Verwendung von Content von Drittanbietern in Windows 8 Apps erlaubt?

Erstellt von stes vor 11 Jahren Letzter Beitrag vor 11 Jahren 1.913 Views
stes Themenstarter:in
64 Beiträge seit 2010
vor 11 Jahren
Verwendung von Content von Drittanbietern in Windows 8 Apps erlaubt?

Hallo zusammen,

ich habe in den letzten Tagen mit der Entwicklung einer Nachrichten-App für Windows 8 begonnen.

Die Artikel sollen dabei auch von Seiten wie "faz.net" oder "spiegel online" kommen. Meine Frage: Ist das ohne weiteres möglich? Schließlich ist der eigentliche Plan der Seitenbetreiber, mit Ihrem Content über Werbung auf der Seite Geld zu verdienen. Dem ist allerdings entgegen zu halten, dass ich mit meiner App ja prinzipiell nur eine Möglichkeit anbiete, den Artikel der Seite in einer anderen Darstellung anzuzeigen. Die Funktionsweise kommt damit praktisch der eines Browsers mit eingeschaltetem AdBlocker gleich.

In der App würde ich dann natürlich bei jedem Artikel die entsprechende Quelle angeben, zusammen mit einem Link zum Originalartikel.

Hat jemand hier Erfahrung in dieser Hinsicht? Ich erwarte natürlich keine juristisch vollkommen handfeste Antwort, aber vielleicht kennt sich ja zufällig jemand mit dem Thema aus 😄

Gruß

stes

C
2.121 Beiträge seit 2010
vor 11 Jahren

Spontan fällt mir dazu nur ein:
Loben wird dich von den Drittanbietern wahrscheinlich keiner. Wenn deine App umsonst sein soll, hast du entweder gar keine Belohnung oder Ärger.
Wenn man für die App bezahlen muss, hast du ein bisschen Geld und möglicherweise großen Ärger.

In Zeiten der Copyrightverletzungen und deren Verfolgung würde ich mir einen Anwalt suchen der das zuverlässig beantwortet.

5.742 Beiträge seit 2007
vor 11 Jahren

Hallo stes,

grundsätzlich: Hier im Forum können, wollen und dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Konsultiere also für definitive Antworten bitte immer einen Anwalt.

Anhand der aktuellen Diskussion um Google-News (und vergleichbare News-Aggregatoren), bei der es ja nur darum geht, dass Google 2-Zeilige Ausschnitte (!) aus dem Artikel anzeigt und die Verlage vorwerfen, dass somit niemand mehr auf die eigentlichen Artikel klickt und die Werbeeinnahmen somit größtenteils zu Google fließen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Verlage so etwas gerne sehen würden.

Du kannst ja mal ein paar Verlage anschreiben; ich glaube jedoch kaum, dass die da grünes Licht geben...

Greife da besser auf die RSS-Feeds der Nachrichtenportale zu; diese werden ja speziell für die Darstellung in externen Anwendungen herausgegeben (und enthalten teilweise selbst Werbung, die von den Anbietern geschaltet wird).

49.485 Beiträge seit 2005
vor 11 Jahren

Hallo stes,

es kommt vermutlich sehr darauf an, ob du das gewerblich betreiben willst. Wobei wie üblich fraglich ist, was genau als gewerblich anzusehen ist. Wenn es schlecht läuft, können selbst minimalen Einnahmen z.B. aus einem Werbe-Banner in der App oder auf deiner Webseite schon als gewerbliches Handeln ausgelegt werden.

Gerade vor dem von winSharp93 angesprochenen Hintergrund der Diskussion über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist eine gewerbliche automatisierte Übernahme von fremden Inhalten ohne explizite Zustimmung der Rechteinhaber schon dann kritisch, wenn du nur Titel der Artikel übernehmen würdest. Eine entsprechende Zustimmung würdest du aller Wahrscheinlichkeit nach nur gegen Geld bekommen.

Dazu schreibt die c't:

Die geplante Änderung am Urheberrechtsgesetz soll Verleger von Zeitungen und Zeitschriften vor "systematischen Zugriffen" auf Teile ihrer online veröffentlichten Texte schützen, wie es in der Entwurfsbegründung heißt. Die Schutzfrist soll ab Veröffentlichung 12 Monate betragen. Dem Rechteinhaber würde freistehen, kostenpflichtige Lizenzen zur Übernahme von Texten zu vergeben.

Und in dem aktuellen Gesetzentwurf heißt es:

Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.

Da es bereits zwei vorangegangene Gesetzentwürfe mit abweichenden Formulierungen gab (eine viel weitergehend, eine rein auf Suchmaschinen beschränkt), ist fraglich, was letztendlich in dem Gesetz stehen wird.

Aber selbst wenn das Leistungsschutzrecht nicht greifen würde, bleibt immer noch das Urheberrecht zu beachten. Auch danach dürfte eine systematische Übernahme von Inhalten - egal ob gewerblich oder nicht - zumindest fragwürdig, wenn nicht sogar unzulässig sein.

Und selbst wenn du alles ganz legal gestaltest, bedeutet dass nicht, dass du vor eine Klage sicher bist, denn die Verleger haben zu dem Thema möglicherweise eine ganz andere Rechtsauffassung als du. Und gerade als Kleinbetrieb oder Einzelperson können einen alleine die Prozesskosten (bzw. das nötige Vorstrecken derselben) ruinieren, selbst wenn man den Prozess am Ende gewinnt / gewinnen würde (und dann alle notwendigen Auslagen erstattet bekommt).

herbivore

stes Themenstarter:in
64 Beiträge seit 2010
vor 11 Jahren

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten. Ich werde das ganze sowieso erstmal als RSS-Reader ausbauen, dann sehe ich weiter 😉

Ich habe einfach mal verschiedene Nachrichtenanbieter konsultiert und lasse mich einfach mal überraschen was als Feedback zurückkommt, wobei ich nicht wirklich optimistisch bin.

Zu herbivores Bemerkungen: Die App soll auf jeden Fall kostenlos werden, allerdings möchte ich Werbung auf keinen Fall von vornherein ausschließen.

Ein kleines Gedankenspiel: Wäre die App so gestaltet, dass standardmäßig KEINE Nachrichtenquellen vorhanden sind, der Nutzer sie also manuell (per Link) hinzufügen muss: Was genau unterscheidet eine solche Applikation dann von einem Webbrowser mit aktiviertem AdBlocker? Laut den angestellten Überlegungen wäre der Browser bei dieser Verwendung dann ebenso unzulässig.

Gruß

stes

5.742 Beiträge seit 2007
vor 11 Jahren

Ein kleines Gedankenspiel: Wäre die App so gestaltet, dass standardmäßig KEINE Nachrichtenquellen vorhanden sind, der Nutzer sie also manuell (per Link) hinzufügen muss: Was genau unterscheidet eine solche Applikation dann von einem Webbrowser mit aktiviertem AdBlocker?

Kritisch wird das ganze IMHO vor allem dann, wenn Werbung entfernt wird und stattdessen Werbung eines anderen Anbieters geschaltet wird (wie im Fall Google).

Ein "Recht" auf die Nutzung eines Adblockers hat man IMHO jedoch nicht: Auch Webseitenquelltexte sollten urheberrechtlich geschützt sein und ein AdBlocker nimmt daran Änderungen ohne Genehmigung des Urhebers vor - ich würde AdBlocker also höchstens in eine Grauzone stecken 😉
Siehe auch Spekulation: Werbeblocker in Browsern könnten nicht legal sein

49.485 Beiträge seit 2005
vor 11 Jahren

Hallo stes,

ein reiner Browser oder RSS-Reader, bei dem der Benutzer darüber entscheidet, welche Requests er wann absetzt, ist ja nur ein Werkzeug, das es dem Benutzer ermöglicht, die Inhalte selbst abzurufen. Und genau für diesen Zweck werden die Inhalte von den Anbietern bereitgestellt. Das ist aus meiner Sicht also rechtlich unproblematisch. Denn du als Programmhersteller hast dann mit den Inhalten, die der Benutzer abruft, nichts zu tun.

Das gilt m.E. auch dann, wenn der Browser/Reader selbst werbefinanziert ist, also z.B. beim Start oder über/neben den eigentlichen Inhalten eigene Werbung einblendet. Auch das Voreinstellen von bestimmten (Start-)Seiten/Favoriten sehe ich als unproblematisch an. Es gibt genug Beispiele, wo das gemacht wird.

Ob die User einen solches Programm nutzen würden, wo es genug kostenlose und werbefreie gibt, steht auf einem anderen Blatt.

Auch das Blocken von Werbung sehe ich als unproblematisch an, solange es direkt durch Browser/Reader erfolgt - und am besten, erst nachdem der Benutzer es explizit aktiviert hat - und technisch nicht auf der Modifikation des Quellcodes basiert, sondern nur der unveränderte Quellcode anders interpretiert wird.

Obwohl ich alle Punkte einzeln und auch zusammen als unproblematisch ansehe, sollte man den Bogen trotzdem nicht überspannen. Ein Browser/Reader, der die Werbung von der Seite durch eigene ersetzt, insbesondere wenn letztere an den Stellen angezeigt werden würde, wo sich erstere befunden hätte, würde sicher den Unmut der Inhalteanbieter provozieren. Das wiederum könnte zu einer Klage führen, die dich - wie schon oben gesagt - ruinieren könnte, selbst wenn du sie am Ende vielleicht gewinnen würdest.

herbivore

PS: Möglicherweise könnte das Austauschen der fremden Werbung durch eigene auch mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb kollidieren, weil es dann im Ergebnis wohl trotz der unterschiedlichen Branchen (Softwarehersteller vs. Presseverlage) eine Konkurrenz um dieselben Werbeeinnahmen gibt.

stes Themenstarter:in
64 Beiträge seit 2010
vor 11 Jahren

Hallo winSharp93, hallo herbivore,

danke für eure Antworten. Letztendlich ließe sich das Problem eigentlich dadurch lösen, dass ich einen reinen RSS-Reader verwende und die Artikel anschließend über den (in die Anwendung integrierten) Browser einbinde, wie etwa bei Akregator, den ich unter Linux verwende. Dann würde der Content ja ordnungsgemäß angezeigt, mitsamt der Werbung, die in jedem anderen Browser auch sichtbar wäre.

Ob das noch schön aussieht und in eine Windows 8 App passt, müsste ich mir noch überlegen 😉

Eine Klage für eine kostenlose App zu riskieren ist mir die Sache dann nämlich doch nicht wert. ^^

Gruß

stes

stes Themenstarter:in
64 Beiträge seit 2010
vor 11 Jahren

Kleiner Nachtrag: Warum nicht einfach die mobile Seite, sofern vorhanden, verwenden? Dann habe ich doch eigentlich nichts anderes als einen Browser im Angebot. Und die Texte die ich mobil bekomme sind meistens in einer annehmbaren Form, sodass das eigentlich kein Problem sein sollte, oder?

Gruß

stes

(Wobei natürlich auch hier die Frage ist, ob es dem Anbieter letzten Endes gefällt. Und klagen könnte er schließlich auch, wenn ich im Recht bin 😦 )

49.485 Beiträge seit 2005
vor 11 Jahren

Hallo stes,

also wenn du wirklich einen reinen RSS-Reader plus (Mobil-)Browser baust, der auf Anforderung des Benutzers die Seiten so anzeigt, wie es vom Inhalteanbieter beabsichtigt ist, wäre das wohl nicht nur rechtlich vollkommen ok, sondern auch das Risiko einer ungerechtfertigten Klage aus meiner Sicht so minimal, dass man es wohl mit Fug und Recht vernachlässigen kann.

herbivore