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Rechtslage Ausländischen Web-Shops

Erstellt von DerHulk vor 12 Jahren Letzter Beitrag vor 12 Jahren 2.742 Views
DerHulk Themenstarter:in
270 Beiträge seit 2005
vor 12 Jahren
Rechtslage Ausländischen Web-Shops

Hallo Forum,

Wollte mal fragen ob jemand von euch Erfahrung hat mit Ausländischen Web-Shops.
Und zwar folgendes Szenario ein Web-Shop der sich an ein Ausländisches Publikum wendet soll erstellt werden, gehostet werden soll das ganze aber in Deutschland.

Mich interessiert nun ob man hier auf so deutsche Eigenheiten wie Impressum und Gerichtsstand acht geben muss oder ob hier die Gesetztes-Lage des „Ziellandes“ gilt?
Spielt ein deutscher Hoster (z.B. Domainbox) da mit oder stellen die sich da quer?

Mir ist klar das mir hier keiner eine juristisch Wasserdichte Antwort geben kann, aber evtl. hatte mal jemand ein ähnliches Problem und könnte Erfahrungen liefern. Habe natürlich auch schon mal gegoogelt aber die Antworten waren auch recht schwammig.

Mit freundlichen Grüßen

Hulk

16.806 Beiträge seit 2008
vor 12 Jahren

Hi,

für den Anbieter gibt es hier ja quasi zwei Risiken.
Zum einen ist die Hosting-Bestimmung des Landes (und des Hosters) nicht zu verletzten, wobei hier nicht nur das Hosting, sondern auch das Angebot an sich nicht gegen das Gesetz sein darf.
Zum anderen muss das Gesetz des Ziel-Landes beachtet werden; wobei das Hosting Angebot hiervon völlig unberührt ist.

Wenn Du jetzt einen Server in Deutschland stehen hast und hier ein Web-Shop hast der geschützte Tiere verkauft, obwohl das eigentliche Ziel-Land Kamerun ist, könntest Du trotzdem Probleme mit dem deutschen Gesetz bekommen, sofern dies hier nicht erlaubt ist (nur mal so als Beispiel).
Domains sind hier unberührt, weil sie nur eine Erleichterung des Merkens darstellen, aber keine nationalen Grenzen. Du könntest ja auch alles über eine IP laufen lassen. Daher muss das Angebot dem deutschen Gesetz entsprechen.

Der Hoster selbst darf aber eigentlich gar keine Auskünfte zum Hosting machen bzw dies Einschränken - eigentlich.
Beispiel wäre hier Wikileaks. Man weiß, dass die Server sich in der Schweiz bzw. in Schweden befinden, aber aufgrund der dortigen Rechtslage, dass die Hoster niemals über die Kunden etwas sagen müssen oder dürfen, interessiert das die dortigen Provider überhaupt nicht, ob die Daten gegen irgendwelches Recht verstoßen.
Im Fall von Schweden weiß ich, dass die Server in einem Rechenzentrum befinden, das zwar nicht vom Staat betrieben, aber vom Staat bewacht wird.
Das System des Providers ist so aufgestellt, dass er zu keinem Zeitpunkt sagen kann, auf welchen Festplatten oder auf welchem Server sich welcher Kunde befindet.

6.862 Beiträge seit 2003
vor 12 Jahren

Hallo,

... oder ob hier die Gesetztes-Lage des „Ziellandes“ gilt? Das ist ja ne nette Idee 😃 Dann suche ich mir, jetzt mal bissle allgemeiner gesprochen, als Betreiber das Zielland meiner Wahl aus, dass bestimmte, in Deutschland nicht erlaubte Vergehen, nicht bestraft und komm immer gut weg.

Das geht natürlich nicht. Als deutscher Betreiber unterliegst du natürlich deutschem Recht mit allen drum und dran. Grad Steuerrechtlich würd ich mich da unbedingt beraten lassen wenn Kunderen anderer Länder einkaufen.

Bei den Hostern seh ich da kein Problem. Die sind auch rechtlich nicht betroffen wenn mit deinem Shop was schief läuft.

Baka wa shinanakya naoranai.

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DerHulk Themenstarter:in
270 Beiträge seit 2005
vor 12 Jahren

Hi und danke schon mal für eure Antworten,

würde es denn was ändern wenn das Gewerbe ausschließlich im Ausland tätig wäre? Also garkeine Deutsche-Niederlassung existiert? Fraglich ist dann auch ob eim Impressum mit Addresse im Aussland gültig ist?

Mit freundlichen Grüßen

Hulk

6.862 Beiträge seit 2003
vor 12 Jahren

Hallo,

nur im Ausland tätig sein reicht ja nicht, es muss den Hauptsitz dort haben.
Was die rechtliche Gültigkeiten angeht, kann man sich den Hoster erstmal transparent vorstellen - es ist nen reiner Dienstleister der Webspace zur Verfügung stellt. Der Webspacekunde ist selber verantwortlich für sein Angebot. Ein Ausländischer Kunde auf einem deutschen Webspace muss sich nicht an deutsche Regelungen bezüglich Impressum etc. halten. Aber! Und das ist nen großes Aber: Der ausländische Kunde muss sich natürlich an die Geschäftsbedingungen des deutschen Hosters halten und der wird natürlich deutsches Recht erfüllen. Desweiteren gibts natürlich rechtliche Mittel mit denen Ermittlungsbehörden Informationen über den Kunden vom Hoster erfragen können. Und da unterliegt der Kunde natürlich dann auch deutschem Recht. Und so unterliegt der Kunde, auch wenn er kein deutscher Kunde ist, zu einem großen Teil doch deutschem Recht.

Gerade letzter Punkt war ja im letzten Jahr oft mal ne Newsmeldung im Zusammenhang mit den Cloud Anbieter wert. Wenn ein deutscher Kunde bei nem Amerikanischen Cloudanbieter(z.B. Microsoft, Amazon, etc.) Leistungen in Anspruch nimmt, muss er damit rechnen dass amerikanische Ermittlungsbehörden Zugriff auf seine Daten haben, auch wenn die Gesetze des eigenen Landes diese eigentlich Schützen.

Baka wa shinanakya naoranai.

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49.485 Beiträge seit 2005
vor 12 Jahren

Hallo DerHulk,

für die Impressumspflicht nach § 5 Allgemeine Informationspflichten des Telemediengesetz gilt nach §3 Absatz 1 das Herkunftslandprinzip:

In der Bundesrepublik Deutschland nach § 2a niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinien 2000/31/EG und 89/552/EWG geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden

Du bist als in Deutschland niedergelassener Anbieter also auch dann nach dem deutschen Gesetz verpflichtet, selbst wenn das Angebot sich an das Ausland richtet. In welchem Land die Inhalte gehostet werden, scheint für die Impressumspflicht keine Rolle zu spielen.

herbivore

129 Beiträge seit 2007
vor 12 Jahren

Servus,

ich führe dazu mal ein Beispiel auf, welches es dir vielleicht ein wenig erleichtert da durch zu blicken:

Angenommen Person XYZ gründet eine LTD mit Sitz in Shanghai.
Die Webseite richtet sich aber an deutsche Bürger, sprich Seite ist mit der Endung .de zu erreichen, und die Webseitensprache ansich ist auf Deutsch.

Hier gilt nur das Deutsche Recht mit allem drum und dran, unabhängig davon ob der Betreiber auch in Shanghai wohnt oder hier in Deutschland und dort nur eine LTD gegründet hat.

Und auch die Hoster hier in Deutschland sind verpflichtet sofern die Ermittlungsbehörden sich einschalten bei illegalen Inhalten zu handeln, sprich den Server zu sperren.
Dies kann soweit gehen das Verbindungsdaten sofern Relevant eingefordert werden können vom Hoster.
Dies betrifft aber nicht nur die Hoster, sondern auch ISP (wie Arcor, Telekom, 1und1 etc.) können per Gesetz hier angewiesen werden einzelne Seite rauszufiltern und nicht mehr zugänglich zu machen für 1 Person, oder für alle welche über diesen ISP ihr Internet beziehen.

Eine Webseite zu betreiben mit allem was dazu gehört ist nicht so einfach sofern man hier in Deutschland wohnt 😁

DerHulk Themenstarter:in
270 Beiträge seit 2005
vor 12 Jahren

Ok, dann nochmals danke! Denke mit den Aussagen kann ich was anfangen, Hauptsitz der Firma ist im Ausland und es handelt sich um ganz normale Ware (also keine seltenen Tiere oder so 😉 ).
Sprache soll wohl Englisch sein, Domaine .com, wenn man dann noch ein Impressum mit der Adresse der Firma (im Ausland) angibt sollte man relative viel abgedeckt haben.Ob der Hoster die Daten aus irgendeinen Grund weitergibt spielt erstmals keine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen

Hulk

M
368 Beiträge seit 2006
vor 12 Jahren

Trotzdem sollte man sich an eine Kanzlei in diesem Rechtsgebiet wenden, da diese für Falschberatungen -im Ggs. zu einem anonymen Forum- rechtlich und finanziell geradesteht. Zumal sich die Rechtslage auch ändern kann.

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