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Wo Lizenzhinweise hinterlegen

Erstellt von d.jonas vor 6 Jahren Letzter Beitrag vor 6 Jahren 2.611 Views
D
d.jonas Themenstarter:in
21 Beiträge seit 2017
vor 6 Jahren
Wo Lizenzhinweise hinterlegen

Hallo zusammen,

ich beziehe mich auf diesen Thread Wo Lizenzen von 3rd-Party-Bibliotheken unterbringen?.

Ich habe in meiner Anwendung folgende OpenSource Bibliotheken verwendet:
*Harvester *NLog *Snap7 *Newtonsoft.Json

In meiner Anwendung selbst habe ich keine Lizenzhinweise verwiesen. Dafür möchte ich gerne das "Handbuch" zur Software verwenden. Ist das ausreichend? Anschließend einen Punkt "Anhang" erstellen mit den Links zu allen Lizenzen ergänzen.

In meiner Doku habe ich folgenden Abatz (unter den rechtlichen Hinweisen) stehen:

Dieses Produkt enthält möglicherweise Drittanbietersoftware, für die Musterfirma GmbH einen entsprechenden Hinweis („Programme anderer Hersteller“) zur Verfügung stellen muss. Einige Drittanbieterprogramme werden als Open Source oder mit kostenlosen Softwarelizenzen bereitgestellt. Die Lizenzvereinbarung, die der Software beiliegt, ändert keine Rechte oder Verpflichtungen, die Sie im Rahmen dieser Open Source- oder kostenlosen Softwarelizenzen haben können. Weitere Informationen zu den Programmen anderer Hersteller erhalten Sie in den entsprechenden Rechtshinweisen im Anhang.

Eine weitere Frage. Ich habe folgenden Satz:

kann auf beliebiger Microsoft Windows kompatibler Hardware verwendet werden. Je nach Funktionsumfang steigen die Anforderungen an die eingesetzte Hardware. Bei kleinen Anlagen kann diese beispielsweise auf einem PC mit Intel® Atom™ CPU installiert werden.

Muss ich hierfür auch einen Lizenzhinweis zu Microsoft oder Intel verweisen?! Stehe etwas auf dem Schlauch und finde im Netz keine Antwort dazu.

Danke!!

Gruß
Dominic

16.806 Beiträge seit 2008
vor 6 Jahren

Rechtsverbindliche Aussagen kann hier keiner machen; dafür müsstest Du Dich entsprechend an einen Rechtsprofi wenden.

Je nachdem was Du für eine Software hast, bist Du auch in Software verpflichtet ein Impressum zu pflegen. Leider vergessen das viele.
Das ist in den allermeisten Software-Produkten der Fall (vor allem Apps); "Info Tab". Ein Handbuch alleine ist IIRC ungenügend.

Und dort findet man meistens dann auch Lizenzhinweise.

Du hast offensichtlich in Deiner Software zudem Bibliotheken mit verschiedenen Lizenzen. Das macht nicht selten Probleme.
Nicht jede Lizenz darf einfach so mit einder anderen Lizenz verwendet werden.
Zum Beispiel ist die BSD Klausel unvereinbar mit Software, die nach GPL lizenziert ist.

Open Source ist leider nicht einfach gleich Open Source.

D
985 Beiträge seit 2014
vor 6 Jahren

Nur meine persönliche Meinung:

Ich würde im Zweifel nicht versuchen so wenig wie möglich auf die verwendeten Fremd-Lizenzen hinweisen, sondern eher so oft wie noch erträglich (Handbuch, About-Box, beim ersten Start, Splash-Screen, ...)

Versteckt im Anhang eines Handbuchs könnte einem das als Vorsatz ausgelegt werden, und Vorsatz gibt (so gut wie) immer einen Zuschlag.

Auch da wird dir der kompetente Rechtsprofi noch besser Rat geben können.

D
d.jonas Themenstarter:in
21 Beiträge seit 2017
vor 6 Jahren

ok dann danke erstmal!

Werden wir uns wohl doch einen Anwanlt mal ins Haus bestellen müssen.

Grüße

62 Beiträge seit 2017
vor 6 Jahren

Was man auch nicht unbeachtet lassen sollte: Einige Open-Source-Lizenzen verlangen, das man den Lizenztext beileigt. Also im Zweifelsfall lieber mal in die Lizenz selber schauen, was die so an Forderungen stellt.

Wer ordentlichen Code schreibt, lebt entspannter 8)

49.485 Beiträge seit 2005
vor 6 Jahren

Hallo d.jonas,

bei der Entscheidung, wo und wie deutlich du auf Fremdbibliotheken du hinweist, würde ich mich an deiner Stelle in die Lage eines Programmierers einer Fremdbibliothek versetzen. Als solcher hast du viel Aufwand und Zeit in die Bibliothek gesteckt und möchtest deine Mühe bestimmt gerne ernsthaft gewürdigt wissen. Du willst dann sicher nicht, dass es so wirkt, als wären die Lizenzhinweise eine lästige Pflicht oder als wäre es darum gegangen, die Lizenzhinweise in der hinterste Ecke zu verstecken.

Klar, Rechtssicherheit erlangst du nur durch ein Gutachten eines erfahrenen Fachanwalt. Wenn du es jedoch so machst, dass jeder Fremdbibliotheksanbieter den Eindruck bekommt, dass du seine Arbeit als ernsthaft gewürdigt hast, dann wird er kaum wegen irgendwelcher möglicherweise nicht erfüllten formalen Aspekte rechtlich gegen dich vorgehen (die können besseres mit ihrer Zeit anfangen). Und nicht verklagt zu werden ist viel wichtiger, als in einem (langen und teuren) Prozess am Ende Recht zu bekommen.

herbivore