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Software Pflegevertrag

Erstellt von ZeroQool vor 9 Jahren Letzter Beitrag vor 9 Jahren 2.982 Views
Z
ZeroQool Themenstarter:in
322 Beiträge seit 2006
vor 9 Jahren
Software Pflegevertrag

Hallo zusammen,

als Entwickler beschäftigt man sich eher weniger mit Vertragsgeschichten usw. deshalb bin ich dort nicht so bewandelt und mir stellt sich die Frage was genau der Pflegevertrag beinhaltet. Es wird von Updates (Funktionserweiterungen & Co.) und einer jährlichen Gebühr geredet. Praktisch gesehen wird es sicherlich keine Firma geben die um mal eine Zahl zu nennen 1200 EUR im Jahr nimmt u dafür ständig das Programm mit neuen Funktionen erweitert. Was ist z.B. Change Request, die könnte man ebenfalls als Update ansehen...

Des weiteren heißt es in manchen Musterverträge von Mängelbeseitigung, aber nach meinem Wissen hat bspw bei Individual-Entwicklung sowieso eine gesetzt. Gewährleistung (1Jahr?) in denen der Kunde Bugs melden kann und diese "kostenlos" behoben werden müssen.

Oder was genau ist ein Wartungsvertrag oder es ist letztendlich ein Pflegevertrag?

Oder werfe ich einfach paar Dinge durcheinander? Danke

Gruß

49.485 Beiträge seit 2005
vor 9 Jahren

Hallo ZeroQool,

wie ein Vertrag genannt wird, ist nebensächlich. Wichtig ist, was darin vereinbart ist. In Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Also kann man - im Rahmen der Gesetze - alles vereinbaren was man möchte. "Man" sind in dem Fall die beiden Parteien, die den Vertrag schließen. Was vereinbart werden soll, kannst du eigentlich nur in einem Gespräch mit dem Kunden klären. Wie sollen wir wissen, was der Kunde will und/oder was du willst.

Ob eines eine Gewährleistung gibt, hängt davon ab, was für ein Vertrag für die ursprüngliche Erstellung der Software geschlossen wurde. Bei einem Kaufvertrag, z.B. bei Standard-Software, schuldet man eine magelfreie Sache. Bei einem Werkvertrag schuldet man den Erfolg, also das (mangelfreie) Werk. Bei einem Dienstvertrag schuldet man nur das ernsthafte Bemühen um einen Erfolg. Wenn der (innerhalb der vereinbaren Arbeitszeit) nicht eintritt, ist es das Pech des Auftraggebers.

Unter Wartung versteht man sowieso nicht nur die Behebung von (von Anfang enthaltenen) Fehlern, sondern auch nötige Anpassungen aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen oder Kundenwünschen. Es kann also schon Sinn machen, einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Insgesamt würde ich in der Tat sagen, dass es ein bisschen durcheinander geht. Ich wüsste ohne eine konkretere Beschreibung von dem, was du oder dein Kunde will, jedenfalls erstmal nichts weiter zu sagen.

herbivore

82 Beiträge seit 2014
vor 9 Jahren

Hallo ZeroQool,

eine Anmerkung zu Vertragsgestaltung habe ich noch. Es ist auch möglich, eine Software mit Fehlern zu verkaufen und diese Fehler später lt. Vertrag kostenpflichtig zu beheben. (trotz gesetzlicher Garantie).

schnelleHelga

16.835 Beiträge seit 2008
vor 9 Jahren

Leider muss ich hier ein kippen.

(trotz gesetzlicher Garantie).

Es gibt im deutschen Gesetz nirgends das Wort Garantie, sondern aller höchstens eine Gewährleistung. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung.

Dann muss man auch noch zwischen B2C und B2B unterscheiden; bei B2B kann man oft die Gewährleistung völlig ausschließen bzw. sind Bei B2B Geschäften die Verträge ohnehin dispositiv.

Um nun weiter zu gehen kommt es massiv auf die Software an: ist es eine Maßgeschneiderte Software, deren Inhalte durch den Käufer abgenommen werden (zB durch einen Freelancer) oder reden wir hier von einem Massenprodukt (Gewerbetreibender).

Insgesamt ist das hier ein Thema, bei dem man sich einen spezialisierten Rechtsbeistand holen sollte.
Das hier ist alles sehr sehr heikel, wenn mal der Ernstfall eintritt.

Z
ZeroQool Themenstarter:in
322 Beiträge seit 2006
vor 9 Jahren

Schade, dass es keine klare Richtlinien oder etwas ähnliches gibt...

Mußte bereits vor kurzem einen Fachanwalt einschalten bzgl. einem Software-Entwicklungsvertrag, sowie für einen Support-Vertrag. Hat mich 1.000 EUR zzg. MwSt gekostet und habe etwas bausteinähnliches bekommen. Natürlich rät der Anwalt dazu jeden Vertrag separat prüfen zu lassen....aber mal unter uns. Wer zahlt das alles!? Die Anwaltsstunde kostet 225, EUR zzgl. MwSt.

Bei großen Aufträgen wird sich das lohnen, aber bei Kleinigkeiten (paar MT). Nagut ist alles 50:50 Sache...der Worst Case ist immer die Verklagung bzw der Kunde möchte finanziell entschädigt werden...

82 Beiträge seit 2014
vor 9 Jahren

Ich melde mich trotzdem nochmal kurz zu Wort.

bei einem Kundenauftrag ist der Leistungsumfang meist klar definiert. Da streitet man sich NUR noch, ob das fertige Produkt den Vorgaben entspricht. (Stichwort Abnahme) Bei Massenprodukten ist fast alles möglich.( Das berühmte deutsche Recht gibt es so schon lange nicht mehr, bzw. wird durch kleine Tricks gekonnt umgangen. Ich sage nur "Sitz des Auftragnehmers" oder "Softwaremiete". Speziell letzteres breitet sich immer mehr aus und der Kunde hat praktisch kaum Rechte.

Ob Fehler behoben werden und wann entscheidet der Anbieter. Selbst bei speziellen Kundenaufträgen ist Miete möglich.
Gewährleistung beschränkt sich auf die zugesicherten Funktionen und Eigenschaften einer Sache. Im Umkehrschluss muss man also aufpassen, was man bei einer Software zusichert.

Thema Anwalt: Grundsätzlich eine gute Idee, wenn die Bedingungen des Vertrages etwas komplizierter werden. Aber auch hier garantiert Dir keiner, dass der Vertrag Hieb- und Stichfest ist. Es kommt häufig vor, dass ein Gericht von einem ganz anderen Ansatz ausgeht. Dann nützt der vermeintlich sichere Vertrag auch nichts.
Ich will hier nicht schwarz malen. Ich gebe nur aus eigener Erfahrung ein paar kleine Anregungen, was es alles zu bedenken gibt.

schnelleHelga

16.835 Beiträge seit 2008
vor 9 Jahren

Ob eine Software gekauft oder vermietet wird spielt für die Haftung keinerlei Rolle.
Bei Mietsoftware hast Du niemals Besitzrechte, sondern immer nur Nutzungsrechte. Aber das unterscheidet sich heute meist auch nicht mehr: fast jede Software wird mittlerweile nur noch mit Nutzungsrechten vertrieben - egal ob bei Kauf oder Miete.
Ohne diese Nutzungsrechte kannst Du zB "Cheater" bei Online-Spielen nicht verbannen, oder ein globales, gleichgültiges Lizenzssystem aufbauen.

Der Vorteil von gemieteter Software ist vor allem die steuerliche Ansicht: sie kann (i.d.R.) sofort abgesetzt werden. Bei gekaufter Software kommt es auf die Art und die Kosten der Software an, ob, wie und mit welcher Dauer sie abgesetzt werden kann.
Auch hier im Zweifel den Steuerberater kontaktieren, der ist auf sowas spezialisiert.

Ob Fehler behoben werden entscheidet eben nicht der Anbieter.
Sowas entscheidet auch bei einer Miete der Vertrag und die einzelnen Konditionen, oder im Enterprise-Bereich das Service-Level-Agreement.
Darin oft wird nicht nur entschieden, wie die allgemeine Verfügbarkeit garantiert wird, sondern auch die Reaktionsfall in den einzelnen Fehlerstufen.

Leider vermischt Du hier sehr viel - und 100% wird hier nieman eine Aussage machen können.
Daher muss man hier zwingend auf einen professionellen Rechtsbeistand setzen, um zwar nicht zu 100% aber um zuverlässigere Aussagen zu treffen.
Wenn es riesige Software-Umfänge sind, dann können damit ganze Kanzleien über Monate beschäftigt sein. Man darf das nicht unterschätzen.

Dass es kein deutsches Recht geben soll... bist Du wirklich der Meinung?
Immer diese Schwarzmalerei mit Deutschland. Alles schlecht bla bla. Ganz krass gesagt: geht mal in andere Länder und beschwert euch oder gebt eure Meinung ab. Da gibts dann entweder Hinrichtung oder man verschwindet einfach 😉

82 Beiträge seit 2014
vor 9 Jahren

Hallo abt,

ich bin der Meinung, das die Rechtsprechung in Deutschland in einem Wandel begriffen ist.
Nur ein Beispiel: Bisher war bei Mietverträgen (bewegliche WG, zb. Auto) ohne Zusatzvereinbarungen immer der Vermieter für Instandsetzung verantwortlich. (willkürliche Schäden mal ausgeschlossen) Inzwischen muss der Mieter zb. einen Motorschaden bezahlen, wenn der Vermieter das Auto zur Reparatur abholt und sich das Abholen bestätigen lässt.
Oder im Sozialbereich bei Fahrtkosten für Behinderte, oder oder oder..
Ich weis, das es Recht gibt. Ich weis aber nicht, ob ich Recht bekomme. Es zählt nicht, was im Gesetz steht, sondern was ein Gericht entscheidet bzw. was ein Gericht früher entschieden hat. Darauf beruft man sich bei der nächsten Entscheidung.
Wie schon erwähnt, alles eigene Erfahrung über mehrere Instanzen.

Zur Haftung bzw. Fehlerbehebung bei Software/Softwaremiete: Auch da habe ich wohl bisher immer mit den falschen Anbietern zu tun gehabt?
Fast alles was ich käuflich erworben habe hat einen vernünftigen Nutzungsvertrag, in dem sogar die Behebung von Fehlern zugesichert wird. Im Ernstfall muss ich mit den Fehlern bis zur nächsten Version (meist im folgenden Jahr) warten. Diese Version ist aber kostenpflichtig. Also bezahle ich die Fehlerbehebung doch selbst. Oder etwa nicht?

Ich beende die Diskussion an dieser Stelle, gehört ja eigentlich nicht hierher.

Beste Grüße

schnelleHelga

16.835 Beiträge seit 2008
vor 9 Jahren

Bisher war bei Mietverträgen (bewegliche WG, zb. Auto) ohne Zusatzvereinbarungen immer der Vermieter für Instandsetzung verantwortlich. (willkürliche Schäden mal ausgeschlossen) Inzwischen muss der Mieter zb. einen Motorschaden bezahlen, wenn der Vermieter das Auto zur Reparatur abholt und sich das Abholen bestätigen lässt.

Ein mutmaßenlichen Motorschaden musste bisher immer der Mieter zahlen. Es gibt nun aber vermehrt Klauseln, die so oder so ähnlich lauten:
"Hiervon ausgeschlossen sind Betriebsschäden, wie z.B. an Kupplung, Motor oder Getriebe."
Das hat aber nichts mit einem Wandel des deutschen Gesetzes zutun. Diese Klauseln hätten auch schon vor 20 Jahren kommen können. Zudem sind sie nict Bestandteil der Autovermietung, sondern von der Versicherung. Das sind zwei paar Stiefel, weshalb Du auf dem Vertrag i.d.R. auch zwei mal unterschreibst.

Oder im Sozialbereich bei Fahrtkosten für Behinderte, oder oder oder..

Behinderte werden immer noch über Sozialdienste abgerechnet; da hat sich nichts geändert IIRC.
Die einzige Änderung, die ich durch die Tätigkeit im RTW noch mitbekommen habe war, dass Dialyse-Patienten nun zur Entlastung nicht nur immer mit Krankentransporten, sondern auch mit speziell geschulten Taxifahrern fahren dürfen.

Ich weis, das es Recht gibt. Ich weis aber nicht, ob ich Recht bekomme.
Es zählt nicht, was im Gesetz steht, sondern was ein Gericht entscheidet bzw. was ein Gericht früher entschieden hat. Darauf beruft man sich bei der nächsten Entscheidung.

Hat nichts mit Deutschland oder des Jahrzents zutun. War in einer Demokratie nie anders.
In anderen Ländern gibt es nicht mal Verhandlungen - sondern nur Henker.

Fast alles was ich käuflich erworben habe hat einen vernünftigen Nutzungsvertrag, in dem sogar die Behebung von Fehlern zugesichert wird.

Nicht in Massenprodukten - unter Garantie.
zB erhälst Du IIRC bei keinem Microsoft-Produkt mehr Besitz- sondern nur noch Nutzungsrechte. Bei Adobe werden zB Fonts immer nur als Nutzerrecht vergeben.

Also bezahle ich die Fehlerbehebung doch selbst. Oder etwa nicht?

Nö. Du bezahlst für ein Produkt. Ob darin Fehler enthalten sind oder nicht spielt hier erst mal keine Rolle. Das ist ein völliger Irrglaube.
Wenn Du ein Auto kaufst und dann ein Rost entwickelt: hast Du dann irgendwelche Rechte?
Erstmal nicht. Hier gibt es nur Kulanzen durch die Hersteller, zB sowas wie Durchrostgarantie o.ä.
Aber wenn die Hohlraumversieglung nicht so dolle war die gedacht: erstmal Dein Pech. Kosten gehen auf Dich.

Es kann sein, dass Fehlerbehebungen für eine Version inklusive sind, oder ein Jahr. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht - nirgens.
Updates sind enthalten oder Du zahlst dafür. Ganz einfach.

Bei Freelancer sieht das so aus, dass diese i.d.R nach Aufwand bezahlt werden.
Das heisst, dass eine Software erstellt und abgenommen wird. Fehler, die nach der Abnahme auftauchen, sind (i.d.R.) Bestandteil eines neuen Auftrags und werden daher neu kalkuliert und aufgeschlagen.

Bei fertigen Produkten erfolgt die Abnahme durch den Kauf.

Daher ist es sehr wichtig, was in Lasten- und Pflichtenheften steht und dass die Abnahme unterschrieben wird.
Viele Freelancer schreiben in ihre Rechnung, dass durch die Bezahlung die Abnahme erfolgt.

P
1.090 Beiträge seit 2011
vor 9 Jahren

Von der IHK gibt es Musterverträge für Softwareentwicklung und -wartung. Zu denen sie gegebenen Falls auch eine Beratung anbieten. Damit solltest du eigentlich Rechtlich auf der sicheren Seite sein, bzw. nicht ganz daneben liegen.

Wenn dein Kunde einen eigenen Vertrag verwenden möchte, kannst du ihm darlegen, dass er dann die Prüfung bezahlen muss oder der Vertrag nicht zustande kommt. Das muss man dann aber immer selbe Abwegen.

Was man vielleicht auch mal erwähnen sollte, ist das Verträge erst wichtig werden, wenn es Probleme zwischen den Vertragspartnern gibt. Grundlegend denke ich das es durch aus Üblich ist, das ein (beide) Vertragspartner auf gewisse Ansprüche in Ihrem Vertrag verzichten. Damit ein besseres Produkt entsteht. Z.B. der Kunde merkt beim Testen, das Funktionalität XYZ noch ganz nett währe. Die kann ich mit geringen Aufwand implementieren, also mache ich es. Hat für mich dann den Vorteil, das der Kunde zu frieden ist und mich weiter Empfiehlt. Man muss nur Aufpassen, das es nicht zu viele kleine Änderungen sind.

Sollte man mal gelesen haben:

Clean Code Developer
Entwurfsmuster
Anti-Pattern