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Kunde zögert die Zahlung heraus...

Erstellt von Schildkroete vor 10 Jahren Letzter Beitrag vor 10 Jahren 4.022 Views
S
Schildkroete Themenstarter:in
80 Beiträge seit 2012
vor 10 Jahren
Kunde zögert die Zahlung heraus...

Hallo zusammen,

einige, die hier im Forum auch unterwegs sind, arbeiten als Selbständige oder Teilsälbstständige. Und einige haben bestimmt Erfahrung gemacht, wenn Kunde die Zahlung hinaus zögert und einen versucht mit Versprechungen abzuspeisen.

Nun schuldet mir der Kunde einen guten Betrag, nach dem ich seine Daten gerettet und auf einem anderen Server wieder einrichten konnte (von den Webseiten bis hin zu Emails und Email Konten). Ein Teil habe ich damals aus Not und Zeit schnell auf meinem Server eingerichtet. Später kamen weitere Dienstleistungen dazu (Artikel Import + Web Programmierung).
Als erste Rechnung ausgestellt wurde, habe ich den Ablauf der Frist abgewartet. Danach schickte ich eine Erinnerung, worauf hieß, dass das Finanzamt die Konten derzeit gesperrt hat und der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen würde, wenn ein bestimmter Gerichtsfall nicht entschieden wäre. Die Firma verlor und hat sich bereit erklärt der Gegenseite den Schaden zu zahlen. Die Konten sind somit frei.
Als Administrator deren Systems habe ich Einblick in deren Daten (kommt da durch, dass ich in deren WaWi auch Einstellungen und Konfigurationen treffen muss). Ich sehe was die einnehmen und was schon von deren Kunden bezahlt wurde. Wenig ist es nicht und für drei mal warme Suppe vollkommen ausreichend.

Aus Mitleid habe ich zugestimmt, dass zuerst die Hälfte beglichen werden soll und anschließend in paar Wochen der Rest. Doch auf die Hälfte warte ich schon seit über einer Woche.

Nun stellt sich mir die Frage, sollte ich alles abstellen und den Server auf den Ur-Zustand setzen und die Daten bis zudem Zeitpunkt sichern und sicher aufbewahren, bis die Rechnung beglichen ist. Schließlich ist ja der Gedanke: Kein Geld - Keine Dienstleistung - Keine Webshops und Emails ab Zeitpunkt des Crashes. Denn im Gesetzt heißt es, dass die Ware solange Eigentum des Lieferanten ist, bis die Ware bezahlt wurde.

Ist es Rechtens, wenn ich alles abstelle und auf den Ur-Zustand zurück setze?

----ehm............

1.696 Beiträge seit 2006
vor 10 Jahren

Hallo,

ich glaube kaum, das einer hier dir eine rechtsgültige Empfehlung aussprechen kann/möchte. Besser du wendest dich an einem Rechtsanwalt deines Vertrauens.

Grüße

Ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was du verstehst.

**:::

M
61 Beiträge seit 2011
vor 10 Jahren

Hallo,

nicht "kann" oder "möchte"."darf" wäre wohl der richtige Begriff 😃 Zumindest beim größteil der Forumuser.

Rechtsberatung

49.485 Beiträge seit 2005
vor 10 Jahren

Hallo Schildkroete,

Denn im Gesetzt heißt es, dass die Ware solange Eigentum des Lieferanten ist, bis die Ware bezahlt wurde.

nein, im Gesetz steht nur, dass ein Eigentumsvorbehalt (beim Vertragsabschluss) möglich ist, und auch das nur bei beweglichen Sachen und nicht bei Dienstleistungen:

Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt).

Ich persönlich würde dir von dem, was du vorhast, dringend abraten. Wenn du weiß, dass das Geld vorhanden ist, bewirke besser einen gerichtlichen Mahnbescheid (dafür gibt es mittlerweile ein vereinfachtes Verfahren) oder wenn du keine Lust hast, dich damit selbst herumzuschlagen, wende dich an ein Inkassounternehmen. Das könntest du natürlich zunächst auch nur androhen.

herbivore

S
Schildkroete Themenstarter:in
80 Beiträge seit 2012
vor 10 Jahren

Ja, werde wohl oder übel doch den Anwalt erst zu Rate ziehen und evtl. einschalten.... Wollte mir alles ersparen....

----ehm............

5.657 Beiträge seit 2006
vor 10 Jahren

Hi Schildkroete,

ich würde (wie herbivore schon vorgeschlagen hat) lieber zum Inkassobüro gehen. Man sollte es vorher kurz ankündigen und dann durchziehen.

Viel Erfolg!
Christian

Weeks of programming can save you hours of planning

W
872 Beiträge seit 2005
vor 10 Jahren

Ich wuerde mir zumindest mal den Mahnbescheid ansehen.
Ist an sich relativ einfach den Antrag auszufuellen, und nicht so teuer und vor allem leichter wieder zurueckzunehmen - bzw. Du hast nach der Antwort dann wieder die Wahl, ob Du den Gerichtsvollzieher losschickst oder nicht.

16.806 Beiträge seit 2008
vor 10 Jahren

Eine stressfreie Variante ist auch das Factoring.
Du verkaufst quasi den Anspruch der Rechnung an eine Firma.

Von dieser erhälst Du 97% des Rechnunsgwertes - sofort.
Die Firma fordert anschließend das Geld vom Kunden ein und behält eben die 3% Provision (manche auch mehr oder weniger, je nach Umsatz etc). Du hast immer Dein Geld (sofort) und der Factoring-Partner eben den Stress in solchen Fällen.

49.485 Beiträge seit 2005
vor 10 Jahren

Hallo Schildkroete,

von den genannten Möglichkeiten würde ich - wie weismat - den Mahnbescheid (im vereinfachten Verfahren) präferieren ... aus dem von ihm genannten Gründen. Einen Anwalt kannst du dir zur Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen aus meiner Sicht sparen.

herbivore

S
Schildkroete Themenstarter:in
80 Beiträge seit 2012
vor 10 Jahren

Servus alle,

also Factoring hört sich schon mal gut an. Das Beste ist, die haben schon einen großen Teil überwiesen. Bleibt jetzt noch den Restbetrag anzufordern. Anscheinend haben die Probleme mit GV & Co (mehr will ich nicht dazu sagen).
Jedoch hat sich das Problem in dem Sinne gelöst, wenn es auf dem Klo kein Toilettenpapier mehr gibt und du bist der einzige, der es reichen kann 😁 .... Spaß bei Seite, aber als aufeinmal etwas gemacht werden musste - Datenbank anlegen, Email Server überprüfen, Skript umschreiben - und man sagt, dass man nichts macht, wenn die nicht zahlen, dann ist das Geld innerhalb von 12 Stunden da.

----ehm............

4.221 Beiträge seit 2005
vor 10 Jahren

Kommt mir bekannt vor...

Einer unserer Kunden verzögert auch gerne Rechnungen (wenn 1 Position bestritten wird, dann wird die ganze Rechnung zurückbehalten)....

Ein nettest Mail geschickt, dass bei Nichtbezahlung der Wartungsgebühren die Wartung bis zur vollständigen Bezahlung eingestellt wird hat da Wunder bewirkt.

Gewisse Kunden brauchen einfach den Zwang 😃

Früher war ich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher...

S
Schildkroete Themenstarter:in
80 Beiträge seit 2012
vor 10 Jahren

Wenn man etwas grob sagen könnte, so würde ich solche Art von Kunden dem BWL Sektor zuordnen.
Ein Kunde von mir, kein Business Type, hat die Rechnung auf Anhieb innerhalb drei Tage bezahlt, hatte aber 14 Tage Zeit.
Ein anderer, wurde Gott sei dank nicht mein Kunde, hat mich vor kurzem gefragt, wie lange Datenimport aus einer Datenbank und Excel Tabellen in seine Datenbank des WaWi dauern könnte. Meine Antwort gefiel ihm nicht, wo ich meinte, dass es an die 8 oder mehr Stunden dauern könnte, da ich die Struktur und die Datensätze in seiner Excel Tabelle nicht kenne. Seine Aussage war nur: "Man braucht doch keine 8 Stunden, um eine Excel Tabelle zu formatieren!" 😁

Na ja, sobald alles beglichen ist, werde ich mich von dem einen Kunden verabschieden.... Der Faktor = Einnahmen / Stress rentiert sich nicht..... Dabei ist es angenehmer in Java und mit Eclipse Android Apps zu programmieren...

----ehm............

Z
322 Beiträge seit 2006
vor 10 Jahren

Meiner Meinung nach würde ich nicht direkt zu extremen Mitteln wie Inkasso, Mahnbescheid tendieren, wenn du den KD weiterhin behalten möchtest. Klar leichter gesagt als getan, aber ich würde mal die Mahnstufen durchlaufen...Nach der 1. Zahlungserinnerung eine Mahnung I (bis 2, max 3) schicken, oder am Besten vorher noch einmal mit dem zuständigen das Gespräch aufsuchen, das du gerne dein Geld möchtest, weil du auch deine gewissen Unkosten jeden Monat hast. Sonst müßtest du mehr für die anderen "zahlenden" Kunden machen und somit weniger für ihn....

Wo ich hauptberuflich angestellt bin haben wir unseren sog. Hauptkunden...ca. 95% vom Umsatz machen wir durch den. Geld ist immer relativ pünktlich da, aber ab NOV (vorher war es DEZ) stellt der KD (Konzern) sämtliche Zahlungen an ALLE Dienstleister ein um wohl die Zahlen für das Business schöner zu gestalten (viele Einnahmen, aber kaum Ausgaben).....Hier kann man sich als Dienstleister natürlich auch quer stellen (Mahnbescheid, Inkasso drohen), aber dann kann man sehr gut davon ausgehen, dass es im kommenden Jahr eventuell gar keine Aufträge mehr geben wird. Deshalb muss man immer gut vorweg abwägen was man macht oder vor hat und sich den Konsequenzen bewußt sein...

Definitiv würde ich auch keine Server, Daten ect restoren oder offline nehmen. Ansonsten könnte der KD klagen, dass er durch dich finanz. Ausfälle gehabt hätte (sei mal dahingestellt, ob es stimmt oder nicht und in welchem Maße) und Schadensersatz fordert. Deshalb lieber etwas Geld in die Hand nehmen, wenn es der RG-Betrag gerechtfertigt und die Sache über den Anwalt regeln lassen. Somit bist du safe! Klar kann man den Mahnbescheid selbst aufsetzen, aber ich denke wenn ein Brief vom Anwalt kommt macht das eher den Eindruck das man es ernst meint und der jenige sich anscheined rechtl. im Vorfeld informiert hat.

EDIT:
Der KD zahlt dann erst im Januar des Folgejahres. Sprich wir hatten 2 Monate sogut wie keine Einnahmen. Für eine kleine Firma die nicht im Vorfeld damit rechnet und entsprechend anspart kann dies einem das Genick brechen.

P
48 Beiträge seit 2005
vor 10 Jahren
Factoring

Hallo,

ich ziehe bei unbestrittenen Forderungen auch den normalen Mahnlauf + selbst beantragten Mahnbescheid vor. Ist nicht so schwer. Wird gegen den MB allerdings Widerspruch eingelegt, kann immer noch ein Anwalt für das Gerichtsverfahren engagiert werden. Wichtig allerdings: Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, bekommst Du im Extremfall gar nichts und musst den Anwalt auch noch bezahlen. So ist es mir mal mit einer Förderung gegangen, die ich über Creditreform beitreiben lassen wollte. Schaden: 2700€ nicht gezahlte Rechnung + 670€ Anwaltskosten + nicht gezählte Gerichtsvollzieher-Gebühren.

Zum Factoring kann ich noch sagen, dass es zwar durchaus eine gute Möglichkeit ist, schnell ans Geld zu kommen, allerdings können die bei Kunden mit schlechter Bonität auch schnell sagen, dass sie die eine oder andere Förderung nicht kaufen. Sprich: Du finanzierst über diese Bank nur die guten Forderungen von Kunden, die eh relativ schnell bezahlen, und auf die schlechten wartest Du weiterhin.

Du kannst allerdings die Ablehnung eines Forderungskaufs durch die Factoringbank auch als Steuerungselement nehmen, um solche Aufträge dann einfach abzulehnen.

3% hört sich jetzt nicht viel an, ist ja quasi Skonto, aber wenn Du Dir das auf's Jahr umrechnest, bei Forderungen, die der Kunde nach 14 oder 30 Tagen bezahlt, bezahlst Du für diesen Zeitraum sozusagen 3% Zinsen, das wären dann schnell bis zu 60% Jahreszinsen..(wenn ich mich nicht verrechnet habe)

--
mfG.
Marcel Eckhoff