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Windows Store, kostenpflichtige Apps, Gewerbe

Erstellt von M@TUK vor 11 Jahren Letzter Beitrag vor 11 Jahren 5.706 Views
M
M@TUK Themenstarter:in
402 Beiträge seit 2005
vor 11 Jahren
Windows Store, kostenpflichtige Apps, Gewerbe

Hi...

hat sich von euch schon wer mit dem Windows Store beschäftigt?
Im Speziellen mit kostenpflichtigen Apps?

Man benötigt dafür ja einen kostenpflichtigen Developer-Account
und kann dabei zwischen "Unternehmen" und "Einzelperson/Entwickler" wählen.

Mir gehts nun darum ob ich wenn ich kostenpflichtige Apps (1-2 Euro) in den Store stellen möchte ein Gewerbe benötige oder ob ich das nur irgendwie bei der "Steuererklärung" als Einkommen angeben muss.

Bei dem "Vertrag" den man bestätigen muss steht nämlich etwas davon, dass MS die Umsatz-Steuern für verkaufte Apps direkt an die bestimmten Länder abführt. Aber ganz blick ich da nicht durch.

Für ein paar Mini-Apps die 1-2 Euro kosten gleich ein Gewerbe anmelden wäre etwas gar "übertrieben". Bei den SV und Buchhaltungskosten kann mans ja gleich sein lassen und besser in der Sonne liegen...

lg

3.825 Beiträge seit 2006
vor 11 Jahren

Hallo,

hat sich von euch schon wer mit dem Windows Store beschäftigt?

Ja !

Wenn Du Einkünfte durch Software-Verkauf erzielst dann musst Du ein Gewerbe anmelden. Das liegt aber weniger an Microsoft als vielmehr am deutschen Steuersystem.
Dein Steuerberater kann Dir sagen ob es da einen kleinen Freibetrag gibt.

Umsatzsteuer wird beim Verkauf fällig. Diese wird dem Käufer berechnet und von MS an das Land, in dem der Käufer sitzt, abgeführt.

Biete die App doch kostenlos an, dann hast Du solche Probleme nicht 😉

Grüße Bernd

Workshop : Datenbanken mit ADO.NET
Xamarin Mobile App : Finderwille Einsatz App
Unternehmenssoftware : Quasar-3

V
66 Beiträge seit 2010
vor 11 Jahren

[...] Mir gehts nun darum ob ich wenn ich kostenpflichtige Apps (1-2 Euro) in den Store stellen möchte ein Gewerbe benötige oder ob ich das nur irgendwie bei der "Steuererklärung" als Einkommen angeben muss. [...]

Bitte gehe zu einem Steuerberater und lass Dich diesbezüglich beraten.

[...] Bei dem "Vertrag" den man bestätigen muss steht nämlich etwas davon, dass MS die Umsatz-Steuern für verkaufte Apps direkt an die bestimmten Länder abführt. Aber ganz blick ich da nicht durch. [...]

Die Umsatzsteuer hat übrigens nichts mit der Einkommensteuer zu tun und auch nur bedingt etwas mit der Gewerbepflicht.

[...] Biete die App doch kostenlos an, dann hast Du solche Probleme nicht 😉 [...]

Selbst dann kann unter Umständen eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht und demnach ggf. eine Gewerbepflicht vorliegen.

M
M@TUK Themenstarter:in
402 Beiträge seit 2005
vor 11 Jahren

Naja, dann werd ich mal den Steuer-Fuzi befragen...

Aber grundsätzlich wäre es ja so, dass wenn MS bereits die Umsatzsteuer abführt ich dann die Umsatzsteuer nicht nochmal abführen brauche bzw. kann.

Es müsste also reichen wenn ich die Einkünfte dann einfach bei der Einkommenssteuererklärung angebe...

Soviel ich weiß kann ja jeder (auch private) eine Rechnung schreiben, diese allerdings dann nur ohne UST (also brutto für netto).

T
415 Beiträge seit 2007
vor 11 Jahren

Übrigens hält sich der Aufwand für das Beantragen eines (Klein-) Gewerbes durchaus in Grenzen. Wenn du also einige Mann-Tage in die Entwicklung einer verkaufsfähigen App stecken möchtest, dann sollte dich dieser nötige Antrag nicht abschrecken ;o)

49.485 Beiträge seit 2005
vor 11 Jahren

Hallo M@TUK,

wir hatten schon mehrere Threads, die sich darum drehten, ob bei geringen Einkünften eine Steuerpflicht besteht. Da hat sich nichts grundlegendes geändert. Bitte benutze die Forensuche.

Dein Steuerberater kann Dir sagen ob es da einen kleinen Freibetrag gibt

In Deutschland gibt es bei der Einkommensteuer - neben dem steuerfreien Existenzminimum - für Nebeneinkünfte eine Frei_grenze_. Diese liegt wohl bei 800 Euro oder so. Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag ist, dass bei einem Freibetrag von x Euro ist alles bis zu x Euro steuerfrei ist und bleibt, selbst wenn der Freibetrag überschritten wurde. Nur der darüber hinausgehende Teil muss versteuert werden. Bei einer Freigrenze ist darunter alles steuerfrei, darüber alles (also auch der darunterliegende Anteil) steuerpflichtig. Verdient man also 800 oder weniger Euro sind, diese komplett steuerfrei. Verdient man mehr als 800 Euro, ist alles komplett steuerpflichtig, als gäbe es gar keine Freigrenze.

Bei dem "Vertrag" den man bestätigen muss steht nämlich etwas davon, dass MS die Umsatz-Steuern für verkaufte Apps direkt an die bestimmten Länder abführt.

Dass Microsoft für dich die Umsatzsteuer abführt, fände ich zumindest ungewöhnlich, denn steuerpflichtig ist der Unternehmer (wenn er nicht befreit ist) und er muss auch die Umsatzsteuervoranmeldung- und erklärung abgeben. Allerdings wird die Lage bei Auslandsverkäufen komplizierter.

herbivore

16.806 Beiträge seit 2008
vor 11 Jahren

Bei AppStores schreibt man keine Rechnungen an die Kunden bzw. die direkten Käufer aus dem jeweiligen Ausland; das übernimmt alles der Store-Inhaber - zB eben Apple.
Man muss sich also (jedenfalls in den Ländern, in dem Apple ein Store- und Rechts-Sitz hat) nicht mit Auslandsrechnungen auseinandersetzen.
Selbst muss also den Betrag, dem ein Apple überweist, als Einkommen verbuchen. Man kriegt auch einen Auszug als Entwickler über die einzelnen Verkäufe. Bei "WISO Mein Büro" gibts dafür ein eigenes Fenster, dem man sowas anhängen kann. Weiß grad auswendig nich wies heißt.

(Hab jetzt Beispielhaft einfach Apple als Store genannt. Die anderen werden sich genauso verhalten.)

M
M@TUK Themenstarter:in
402 Beiträge seit 2005
vor 11 Jahren

Hier die Antwort vom Steuerberater (Österreich):

nach Rücksprache mit der Wirtschaftskammer möchte ich mitteilen, dass für die Entwicklung und den Vertrieb der „Apps“ ein Gewerbeschein (= Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung) gelöst werden muss.

Dadurch wird Versicherungspflicht in der Kranken- Pensions- und Unfallversicherung bei der gewerblichen Sozialversicherung ausgelöst.

Wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Umsätze aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit den Grenzbetrag von jährlich EUR 30.000,00 sowie die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit den Betrag von jährlich 4.515,12 nicht übersteigen, kann die Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung beantragt werden. Der Antrag kann gestellt werden, wenn innerhalb der letzten 60 Kalendermonate nicht mehr als 12 Kalendermonate eine Pflichtversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung gegeben war. Der Beitrag für die Unfallversicherung fällt trotzdem an.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen...

Hinweis von winSharp93 vor 11 Jahren

Ich habe das "Österreich" mal hervorgehoben, damit klar ist, dass sich das nicht auf die Situation in Deutschland bezieht.

E
346 Beiträge seit 2007
vor 11 Jahren

Hallo,

ich verkaufe seit ca. einem Jahr Apps in dem Apple Store. Dort ist alles eindeutig geregelt und die steuerliche Abrechnung recht einfach. Nach einer Auszahlung seitens Apple, wird von mir eine Rechnung ohne UmsSt. ausgestellt und an Apple per Internetformular übermittelt. Für die Erstellung der Rechnung wird die Adresse von Apple in Luxemburg und deren VAT No. (USt. Id.) verwendet. Apple kümmert sich selbst um die Steuern in allen Ländern.

Nun habe ich die erste Auszahlung von Microsoft für Verkäufe in dem Windows Store erhalten. In dem Store habe ich bei den Apps nur die Ländern aktiviert, in denen Microsoft automatisch die Steuern abführt. Somit ist die steuerliche Lage ebenfalls eindeutig. Jedoch kann ich keine Rechnung ausstellen, da nirgendwo die Anschrift und die UStId von Microsoft zu finden ist. Es gibt sicherlich viele Microsoft Gesellschaften. Ich habe keine Ahnung welche der Vertragspartner im Store ist. Diese Information ist nicht da oder gut versteckt. Es ist wirklich eine Katastrophe. In dem Bescheid über die Auszahlung oder in anderen "Dokumenten" steht nur Microsoft. Keine weiteren Daten.

Nun weiß weder meine Steuerberaterin noch ich wie mit den Zahlungen umzugehen ist.

Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen oder die fehlenden Informationen?
Bei mir geht es um den Windows Store, aber in dem Windows Phone Store wird es wohl ähnlich sein.