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Neben Festanstellung selbständig tätig sein

Erstellt von bbb vor 11 Jahren Letzter Beitrag vor 11 Jahren 5.354 Views
B
bbb Themenstarter:in
72 Beiträge seit 2009
vor 11 Jahren
Neben Festanstellung selbständig tätig sein

Hallo zusammen,

wie aus dem Titel schon ersichtlich bin ich Angestellter in einem festen Arbeitsverhältnis und würde gerne nebenbei in meiner Freizeit noch selbstständig Jobs annehmen.

Ich nehme an, dass dieser Umstand des öfteren bei Entwicklern auftreten kann, daher meine Frage wie man dies am besten löst. Zurzeit denke ich wäre die Anmeldung eines Kleingewerbes die beste Möglichkeit. Nach meinen Informationen ließen sich so steuerfrei bis zu 17.500 € verdienen. Ich denke diesen Betrag würde ich zunächst nicht überschreiten.

Ist das eine gute Idee? Was gibt es sonst noch zu beachten. Ich wäre dankbar über jeden Tipp.

5.658 Beiträge seit 2006
vor 11 Jahren

Hi bbb,

du solltest dich unbedingt mit deinem Arbeitgeber darüber abstimmen. Evtl. gibt es auch im Arbeitsvertrag eine Wettbewerbsverbots-Klausel. Auf jeden Fall darfst du eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche für deine nebenberufliche Tätigkeit nicht überschreiten.

Christian

Weeks of programming can save you hours of planning

B
bbb Themenstarter:in
72 Beiträge seit 2009
vor 11 Jahren

Hallo MrSparkle,

ja, das ist klar und wird natürlich vorher mit dem Arbeitgeber abgestimmt. Da es aber ähnliche Fälle bei uns schon gab, wird dort eine grundsätzliche Bereitschaft da sein.

C
112 Beiträge seit 2009
vor 11 Jahren

Hi,
so weit ich weiß, beziehen sich die € 17500,- darauf, ob man von der Mehrwertsteuer befreit ist. Liegt Dein Jahresumsatz über 17500,- musst Du auf jeden Fall MwSt abführen. Unabhängig davon wirst Du auf Deine Einkünfte in jedem Fall Einkommensteuer entrichten müssen.
Und ich würde ganz genau in den Arbeitsvertrag gucken, auf jeden Fall meinen Arbeitgeber über die Nebentätigkeit unterrichten und ganz peinlich darauf achten, dass ich mich nicht an der Entwicklung von Software für die Konkurrenz beteilige.
Grüße
Christian

49.485 Beiträge seit 2005
vor 11 Jahren

Hallo bbb,

wie chriscolm richtig sagt, beziehen sich die 17500 Euro auf die Mehrwertsteuerpflicht. Einkommensteuer musst du schon für den ersten zusätzlichen Euro zahlen, [EDIT]sofern die Nebeneinkünfte nicht unter der Frei_grenze_ (also nicht Frei_betrag_) von derzeit 410 Euro bleiben. Das (zusätzlich) versteuernde Einkommen ist - vereinfacht gesagt - der Gewinn aus der Nebentätigkeit, also im Wesentlichen Einnahmen minus geschäftliche Ausgaben.[/EDIT]

Die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nur dann von Vorteil, wenn man überwiegend für private Endkunden arbeitet. Wenn man für Firmen arbeitet, ist es besser, mehrwertsteuerpflichtig zu sein. Denn deine Firmenkunden juckt deine Mehrwertsteuer nicht, weil sie die eh als Vorsteuer abziehen, d.h. eine Firma kostet eine Rechnung von 1000 Euro plus Mehrwertsteuer genauso viel wie eine Rechnung von 1000 Euro ohne Mehrwertsteuer. Du hast also keinen Wettbewerbsvorteil. Aber ohne Mehrwertsteuerpflicht darfst du selbst eben auch keine Vorsteuer abziehen, d.h. dass du bei deinen Einkäufen die Mehrwertsteuer effektiv bezahlen musst statt sie zu sparen.

herbivore

B
bbb Themenstarter:in
72 Beiträge seit 2009
vor 11 Jahren

Hallo,

danke, die Antworten haben mir das Ganze schon um einiges klarer gemacht. Weiß jemand wie dabei die Einkommenssteuer berechnet wird? Wird für die Ermittlung der Einkommenssteuer mein festes Jahresgehalt plus dem Betrag den ich per Kleingewerbe erwirtschaftet habe zusammengerechnet?
Und wann wird die Abgabe dieser Steuer vorgenommen? Ich nehme an in der jährlichen Steuererklärung, oder?

16.834 Beiträge seit 2008
vor 11 Jahren

Das läuft ganz normal über Deine persönliche Steuer - und wird als zusätzliche Einnahme verbucht. Ist alles unproblematisch.
Musst auf den Rechnungen halt Deine persönliche Steuernummer angeben und der Hinweis, dass es nach §19 abgerechnet wird.

WISO Mein Büro kann das sehr gut handhaben; macht das auch alles automatisch.

B
bbb Themenstarter:in
72 Beiträge seit 2009
vor 11 Jahren

Ok, vielen Dank. Damit hab ich dann alle nötigen Infos denke ich.

709 Beiträge seit 2008
vor 11 Jahren

Du solltest auch darauf achten, dass du Nebengewerbe ankreuzt.

Solltest du dich trotz eines Jahresumsatzes unter 17.500 € dazu entscheiden USt abzuführen, kannst du die bezahlte MwSt deiner Ausgaben als Vorsteuer geltend machen, verpflichtest dich allerdings dann auf (wenn ich nicht irre) 5 Jahre, monatlich (sofern nicht anders mit dem Finanzamt vereinbart) USt abzuführen und eine Umsatzsteuervoranmeldung (geht relativ einfach online) zum 10. des Folgemonats einzureichen.