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Akademische Arbeit mit kommerziellem Hintergrund: Muss eine Kopie des Quellcodes abgegeben werden?

Erstellt von progi123 vor 12 Jahren Letzter Beitrag vor 12 Jahren 5.514 Views
progi123 Themenstarter:in
71 Beiträge seit 2008
vor 12 Jahren
Akademische Arbeit mit kommerziellem Hintergrund: Muss eine Kopie des Quellcodes abgegeben werden?

Hallo,

ist es üblich, dass man z.B. bei einer Bachelorarbeit eine Kopie des Quellcodes an den Professor abgeben muss? Wenn man zusätzliche Funktionen für die Webseite der Hochschule entwickelt ist es auch vollkommen nachvollziehbar. Was ist aber wenn die Themen kommerziell angelegt sind?

Noch ein Beispiel: Man wählt sich ein eigenes Thema aus und vereinbart mit den beiden Betreuern den Quellcode nicht auszuliefern. Nach einiger Zeit fängt einer der Betreuer an ungewöhnliches Verhalten zu zeigen. Das blöde ist, dass bei ihm noch eine mündliche Prüfung absolviert werden muss. Mich würden speziell Erfahrungen im Bezug auf das letzte Beispiel interessieren.

107 Beiträge seit 2011
vor 12 Jahren

Hallo,

soweit ich weiß, besteht die Möglichkeit, einen so genannten "Sperrvermerk" über die zu legen. Dies verhindert, dass die Thesis veröffentlicht werden kann, sodass nur du, deine Prüfer und das Prüfungsamt deine Arbeit kennen.

Nach einiger Zeit fängt einer der Betreuer an ungewöhnliches Verhalten zu zeigen. Das blöde ist, dass bei ihm noch eine mündliche Prüfung absolviert werden muss. Mich würden speziell Erfahrungen im Bezug auf das letzte Beispiel interessieren.

Ungewöhnliches Verhalten? In Bezug auf was?

Gruß
ProgrammierTroll

q.e.d.

S
417 Beiträge seit 2008
vor 12 Jahren

Hallo,

in der Regel gehört der Quelltext schon zur Arbeit. Wenn die Software ein essenzieller Bestandteil deiner Arbeit ist (und nicht nur ein 'Gimmick'), dann muss der Professor natürlich später die Qualität prüfen können. Evtl. könnten ja bestimmte Quelltexte auch einfach aus dem Internet kopiert worden sein (was ich nicht unterstellen möchte).

1.552 Beiträge seit 2010
vor 12 Jahren

Hallo progi123,

grundsätzlich ist dies bei den Projekten so, auch wenn die Uni nichts davon hat. Mach einfach auf jedem Dokument einen Copyright Header drauf und du bist schon abgesichert. Was die betriebsinterne Geheimhaltung betrifft sollte dies die Universität berücksichtigen. Auf jeden Fall ist dies bei meiner Bachelorarbeit bei welcher auch für betriebsintern gecoded wird der Fall dass nichts nach aussen gelangt und mein Universitätstutor dies auch akzeptiert, bzw nie danach gefragt hat. Noch nebenbei gesagt muss die Thesis nicht veröffentlicht werden.

Gruß
Michael

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6.862 Beiträge seit 2003
vor 12 Jahren

Hallo,

prinzipiell muss der Prüfer natürlich die Möglichkeit haben sämtliche relevante Arbeitsergebnisse einzusehen um sie zu bewerten.

ProgrammierTroll hat ja schon den Sperrvermerk genannt. Wenn die Arbeit im gewerblichen Umfeld angesiedelt ist und Themen bearbeitet die firmenintern sind, dann kann der Sperrvermerk übrigens soweit gehen, dass der Prüfer die Arbeit nur in der Firma unter Aufsicht einsehen kann. Aber das sind wirklich die extremsten Ausprägungen und sowas wird immer im vorhinein geklärt.

ist es üblich, dass man z.B. bei einer Bachelorarbeit eine Kopie des Quellcodes an den Professor abgeben muss? ... Was ist aber wenn die Themen kommerziell angelegt sind? Dann muss die Firma, für die der Code entwickelt wurde, entscheiden. Dir gehört der Code so oder so nicht und kannst das deshalb gar nicht entscheiden ob der Professor den Code haben darf oder nicht.

Baka wa shinanakya naoranai.

Mein XING Profil.

progi123 Themenstarter:in
71 Beiträge seit 2008
vor 12 Jahren

Ungewöhnliches Verhalten? In Bezug auf was?

Diese Bezeichnung ist bewusst schwammig gewählt und kann durch eigene Erfahrungen interpretiert werden.

6.911 Beiträge seit 2009
vor 12 Jahren

Hallo,

Dir gehört der Code so oder so nicht

Naja, immerhin ist er der Urheber und hat somit dessen Rechte (vorausgesetzt der Code erfüllt das Mindestmaß an Werkschöpfung, davon kann bei einer Bachelorarbeit ausgegangen werden). Da das Urherberrecht nicht übertragbar ist, kann die Firma höchsten exklusives Nutzungsrecht eingeräumt bekommen, somit gilt das von talla erwähnte schon wieder.

Aber auch gleich der Hinweis: das Urheberrecht/Besitz von Code hier nicht in aller Länge diskutieren.

mfG Gü

Stellt fachliche Fragen bitte im Forum, damit von den Antworten alle profitieren. Daher beantworte ich solche Fragen nicht per PM.

"Alle sagten, das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht - und hat's gemacht!"

6.862 Beiträge seit 2003
vor 12 Jahren

Hallo,

okay, war ungenau ausgedrückt von mir, aber die Firma die das Nutzungsrecht dem Mitarbieter überträgt will ich sehen 😃

Diese Bezeichnung ist bewusst schwammig gewählt und kann durch eigene Erfahrungen interpretiert werden.

Ich versteh warum du vielleicht nicht genauer werden willst, aber im Prinzip hast du bisher gar nichts ausgesagt über das Verhalten worüber du eine Meinung haben willst. Was willst du dazu hören? Würd mein Kollege Kaffee statt Tee trinken auf einmal, würd ich das auch ungewöhnlich finden...

Baka wa shinanakya naoranai.

Mein XING Profil.

T
327 Beiträge seit 2006
vor 12 Jahren

Die Firma, bei der ich meine Bachelorarbeit geschrieben habe, hat das so gehandhabt, dass die Rechtsabteilung einen Geheimhaltungsvertrag mit der Hochschule geschlossen hat, den der Präsident und auch der betreuuende Professor unterzeichnen musste. Außerdem kan ein Sperrvermerk rein.

Bei so was ist natürlich immer die Frage, ob der Sourcecode das kritische Element ist oder die Daten, die damit verarbeitet werden. In meinem Fall waren es die Daten --> Als Beispiele wurden nur Dummy-Daten mit- bzw. angegeben, schon war alles kein so großes Problem mehr.

Ich kenne aber auch andere Beispiele, wo die Firma eine Geheimhaltungsvereinbarung wollte, die Hochschule das aber abgelehnt hat -> Der Student konnte seine Arbeit nicht bei dem Unternehmen schreiben...

S
753 Beiträge seit 2006
vor 12 Jahren

Ich habe meine Abschlussarbeit in einer Firma geschrieben. Den selber geschriebenen Code habe ich abgegeben. Dieser ist jedoch nicht kompilierbar, weil ich Softwareanteile benutzt habe, die unter das Firmengeheimnis fallen.

Ich musste auch mit der Rechtsabteilung klären, was raus darf und was nicht. Mit dem reduzierten Inhalt mussten die Profs auch keine Geheimhaltungserklärung unterschreiben.

Aber so etwas sollte man immer im Vorfeld mit dem Betrieb klären. Vielleicht bist du rechtlich nicht mal mehr in der Lage den Code den Profs zur Verfügung zu stellen

Life is a short

276 Beiträge seit 2007
vor 12 Jahren

Hallo,

ich hab meine Bachelorarbeit in einer Firma geschrieben. Dort habe ich auch teilweise Sachen implementiert, die so nicht veröffentlicht werden durften. Somit habe ich sie nicht in die Arbeit eingebaut bzw. nur "gleichen" code mit nichtssagenden Daten/Werten. So, dass die Herangehensweise und Problemlösung wohl erkennbar war, aber man nicht auf die geschützten Daten zugreifen konnte. Die Firma hat logischerweise den Quellcode gehabt. Meine Hochschule hat diesen aber nicht bekommen. Dies habe ich am Anfang der Arbeit erklärt "blubb blubb können nur Codefragmente den ablauf skizzieren bla bla". Dazu noch einen Sperrvermerk dazu und dann war das okay.

Bei meiner Masterarbeit habe ich ein eigenes Projekt gehabt. Da konnte ich genau sagen, wo das zu finden sein sollte: Arbeit in der Bibliothek der Hochschule: Ja/Nein, Quellcode öffentlich: Ja/Nein etc.

Den Code musste ich meinen beiden Betreuern logischerweise abgeben. Einer der beiden hat explizit darauf bestanden, weil auch der allgemeine Stil bewertet wurde. Der Code ist aber durch das Dokument, was ich ausgefüllt habe, geschützt insofern, als dass der Prof ihn nicht rausgeben darf. Das ist auch in der Thesis festgehalten und wieder einen Sperrvermerk die komplette Arbeit (Dokument + Code) betreffend dazu.

Quellcode gehört für mich zu einer solchen Arbeit dazu. Der Code ist ja eine Arbeit, in die man nicht wenig Zeit steckt.

Welcher Betreuer zeigt den "komisches" Verhalten? Erstbetreuer? Zweitbetreuer? (Wieviel hast du btw.?) In welcher Phase steckst du? Anfang? Mitten im Arbeiten? Endphase und alles steht schon einigermassen? Hat der Prof nur viel um die Ohren? Meine beste Erfahrung ist einfach mal "den Finger auf die Wunde legen" und Fragen, ob der Prof mit der derzeitigen Leistung/ dem derzeitigen Stand zufrieden ist etc. Wobei ich sicher bin, dass du das auch ohne meine Hinweis (zumindest) schon bedacht hast 😉

Gruss

nitro

107 Beiträge seit 2011
vor 12 Jahren

Wobei man nicht unbedingt "querschießen" sollte. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Professoren sich in ihrer Eitelkeit schnell verletzt fühlen, wenn man sie kritisiert und sie dann oft kindisch/trotzig reagieren und einem Steine in den Weg legen.

q.e.d.

276 Beiträge seit 2007
vor 12 Jahren

Hallo,

ja, das stimmt, die Erfahrung habe ich auch gemacht. Aber hier ist es, wie so oft, auch ein bisschen die Art und Weise. Der Ton amcht die Musik. Aber das jetzt zu diskutieren wäre überflüssig hier 😉

@progi123: Ich hab deinen Post oben wohl nicht richtig gelesen. Da stand schon, dass du 2 Betreuer hast. Mein Fehler.

Gruss

nitro

28 Beiträge seit 2008
vor 12 Jahren

Spervermerk schützt nicht vor Ideenklau. Was sagt den deine Prüfungsordnung musst du die Arbeit bis ins letzte offenlegen oder recht ein detailiertes Kolloquium?

Meißt blicken die Profs eh nicht bis in die letzte Detail der Arbeit.

Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen,
durch die sie entstanden sind. "A. Einstein"

M
402 Beiträge seit 2005
vor 12 Jahren

Hi...

ich hatte vor Jahren ein ähnliches "Problem".

Für eine Übungsveranstaltung musste eine Webapplikation entwickelt werden.

Ich hab die Webapplikation eigenständig entwickelt (also ohne "Team"), damals noch mit PHP. Darin enthalten waren UI-Komponenten für den Aufbau des UIs. Damit war es möglich, angelehnt an die ASP.net - Controls UI-Elemente programmatisch ins Layout einzufügen...

Der Tutor der die Übungsarbeit abgenommen hat wollte dass die Doku und der Sourcecode auf den Instituts-FTP geladen werden sollen.

Es gab dann eine halbstündige Diskussion weil ich das verweigerte. Die Projekt-Doku hab ich ihnen gegeben, den SourceCode musste ich nicht rausgeben.

Aber nur weil ich standhaft blieb und auch anmerkte dass sie den Sourcecode auch nicht bekommen würden wenn ich die Übung dafür negativ abschließen würde. Hab die Übung trotzdem mit "Sehr gut" beendet...

Witz war nur, dass ich knapp 2 Jahre später bei einer Firma angefangen habe, die eine große Webapplikation entwickelt hat. Und wer steht mir am ersten Arbeitstag gegenüber... mein damaliger Tutor, Chefentwickler der Firma (war er auch während meiner Übung schon)... Da wusste ich wofür er den Sourcecode haben wollte... 😛

progi123 Themenstarter:in
71 Beiträge seit 2008
vor 12 Jahren

Der besagte Professor hat übrigens auch ein Unternehmen. Über das Motiv bin ich mir allerdings uneinig. Entweder sieht er eine potenzielle Anwendung in seinem Fachbereich oder es ist seine starke Verbindung zu der Uni, die in der behandelten Thematik führend ist.

P
4 Beiträge seit 2011
vor 12 Jahren

Für eine Übungsveranstaltung musste eine Webapplikation entwickelt werden.

Ich hab die Webapplikation eigenständig entwickelt (also ohne "Team"), damals noch mit PHP. Darin enthalten waren UI-Komponenten für den Aufbau des UIs. Damit war es möglich, angelehnt an die ASP.net - Controls UI-Elemente programmatisch ins Layout einzufügen...

Der Tutor der die Übungsarbeit abgenommen hat wollte dass die Doku und der Sourcecode auf den Instituts-FTP geladen werden sollen.

Es gab dann eine halbstündige Diskussion weil ich das verweigerte. Die Projekt-Doku hab ich ihnen gegeben, den SourceCode musste ich nicht rausgeben.

Hi, ich habe momentan ein ähnliches "Problem" ohne den Teil in der Firma... Bei mir ist es so dass ich "leider" ein Teil des Code abgegeben habe. Es ging um einem Praktikum, die ich abgegeben habe, wie soll ich jetzt handeln um noch von meiner Rechte gebraucht zu machen.

Wie soll ich vorgehen?

Danke

49.485 Beiträge seit 2005
vor 12 Jahren

Hallo physicaal,

wenn du Rechte hast, kannst du davon jederzeit (unter Beachtung der guten Sitten) nach eigenem Ermessen Gebrauch machen. Mir scheint eher die Frage zu sein, welche Rechte du hast. Das hängt davon ab, welche Vereinbarungen damals explizit oder implizit (Konkludent) getroffen wurden. Dabei hängt es davon ab, wie deine Äußerungen (Willenserklärungen) oder Handlungen von deinem Gegenüber verstanden werden mussten.

Die konkrete Situation ist mir nicht so richtig klar geworden, aber wenn du im Rahmen eines Praktikums Quellcode erstellt hast und diesen an den Arbeitgeber herausgegeben hast, muss man das wohl so verstehen, dass du damals - und nur darauf kommt es an - damit einverstanden warst, dem Auftraggeber alle Nutzungsrechte an dem Quellcode vollständig zu übertragen. Wenn das so ist, kannst du gegen den Willen des Auftraggebers nachträglich nichts mehr daran ändern. Aber du kannst natürlich freundlich nachfragen, ob der Auftraggeber mit der Nutzung, die dir vorschwebt, einverstanden ist.

herbivore

P
4 Beiträge seit 2011
vor 12 Jahren

Hallo herbivore,

Es ist so : ich habe an der Uni(Praktikum einer Objektive-C Veranstaltung), eine Anwendung gebaut die im Endeffekt sehr gut geworden ist. Da ich es später gern vermarkten möchte, ist ja jetzt die Frage ob ich die Rechte dafür habe. Ich habe ja an der Assistent( bzw. der Professor) den Quellcode(teils) ausgehändigt. Stehen Praktika( Applikationen ), die man an der Uni gebaut hat, unter bestimmte Rechte( Urheberrechte )??

6.911 Beiträge seit 2009
vor 12 Jahren

Hallo physicaal,

Stehen Praktika( Applikationen ), die man an der Uni gebaut hat, unter bestimmte Rechte( Urheberrechte )??

Das Urheberrecht gehört immer denjenigen der die schöpferische Arbeit geleistet hat. In diesem Fall bist das du. In welchen Zusammenhang diese Arbeit erledigt wird spielt dabei keine Rolle.

Anders schaut es mit den Nutzungsrechten aus. Wenn du ein exklusives Nutzungsrecht vergibts, so kannst du, trotz deinem Urheberrecht, das Werk selbst nicht mehr nutzen.
Das hat auch herbivore oben so geschrieben. Da wir über die "Nutzungsvereinbarung" nichts wissen, können wir auch keine konkreten Ratschlag geben.

Ist beim Aushändigen des Quellcodes eine Vereinbarung getroffen worden? Od. ist mit der Anmeldung und Teilnahme der Lehrveranstaltung automatisch eine solche Vereinbarung getroffen worden? Letzteres bekommst du über deine Uni heraus od. es steht direkt auf der Seite der Lehrveranstaltung.

Wenns keine Vereinbarung gibt so sehe ich die Rechte für die Nutzung nach wie vor alleinig bei dir.

Wie immer gilt: diese Aussage ist nicht rechtsverbindlich, da ich kein Anwalt bin.

mfG Gü

Stellt fachliche Fragen bitte im Forum, damit von den Antworten alle profitieren. Daher beantworte ich solche Fragen nicht per PM.

"Alle sagten, das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht - und hat's gemacht!"

49.485 Beiträge seit 2005
vor 12 Jahren

Hallo gfoidl,

Wenns keine Vereinbarung gibt

eine Vereinbarung gibt es auf jeden Fall, auch wenn diese nur konkludent getroffen wurde. Und es wurden auf jeden Fall bestimmte Rechte übertragen, sonst hätte der Assistent bzw. der Professor das Ergebnis gar nicht speichern, einsehen und bewerten dürfen. Die Frage ist nur, welche Rechte übertragen und welche verblieben sind. Wir du schon richtig schreibst, nützt einem die Urheberschaft gar nichts, wenn man alle Nutzungsrechte abgetreten hat.

Hallo physicaal,

an deiner Stelle würde ich mich an die Rechtsabteilung der Uni wenden und dort den Fall schildern (ob nun anonym und hypothektisch oder konkret musst du entscheiden) und nach deren rechtlichen Bewertung fragen. Möglicherweise steht auch in den Statuten die Uni oder in der Studienordnung dazu etwas.

herbivore