Laden...

Patent auf Steuerelemente

Erstellt von S.H.-Teichhof vor 12 Jahren Letzter Beitrag vor 12 Jahren 2.781 Views
S.H.-Teichhof Themenstarter:in
1.549 Beiträge seit 2004
vor 12 Jahren
Patent auf Steuerelemente

Ich habe Folgendes Problem:
Seit über 30 Jahren gibt es für eine bestimmte Anwendung in der Tierzucht eine Vorrichtung mit der eine ganze Tierherde überwacht werden kann, dafür musste man Stecker mit nummern auf einer Scheibe Platzieren, diese konnte man dann drehen und je nachdem wie die Stecker im Verhältnis zu Markierungen außerhalb der Scheibe Positioniert waren konnte man verschiede Parameter ablesen.
http://www.brunstkalender.com/das-produkt.html
Hiervon gibt es verschiede Varianten die teilweise noch patentrechtlich geschützt sind teilweise nichtmehr.
Nun hat ein Konzern dieses Konzept in ein Programm von sich eingebaut und hat quasi die Digitale Umsetzung hiervon wieder Patentiert.
http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=main&content=treffer&action=textpdf&docid=DE102005031425A1
Dieses Patent läuft allerdings erst seit 2005 ist also noch 15 Jahre lang Gültig.
Nun mein Problem:
Meinem Verständnis nach ist die Beschreibung dieses Patentes so allgemein das jedes auch nur entfernt in dieselbe Richtung gehendes Steuerelement, bzw. jede Visualisierung davon betroffen wäre.

  1. Verstehe ich richtig das ich deshalb auf jede nur entfernt in dieselbe Richtung gehende Visualisierung Abstand nehmen muss
  2. Ich ging bisher immer davon aus das eine gewisse Höhe der Erfindung gegeben sein muss um ein Patent zu erhalten, ist dies schon der fall wenn eine Idee vom Papier auf den Bildschirm gebracht wird?
  3. Sehe ich das richtig das der einzige weg ein 5 Jahre altes Patent anzufechten der über das Bundes Patentgericht zu gehen(hab ich nicht vor)

Wir Arbeiten eigendlich nicht wir nehmen nur das geld

5.742 Beiträge seit 2007
vor 12 Jahren

Hallo S.H.-Teichhof,

auch aus deinem eigenen Interesse solltest du da lieber einen Anwalt fragen. Und selbst der kann sicherlich keine Verbindlichen Aussagen treffen.
Die Kosten für einen Besuch bei einem solchen sind IMHO um einiges geringer als das Risiko eines jahrelangen Rechtsstreites.

Nur soviel: Ich meine, dass in Deutschland immer noch der Grundsatz gilt, dass Software "als solche" nicht patentiert werden kann (was das konkret heißt: Auslegunssache). Vermutlich wird wohl also eher das Zusammenspiel von Software und Hardware (in dem Fall also den Kühen 😉 ) patentiert sein als das Steuerelement an sich.

S.H.-Teichhof Themenstarter:in
1.549 Beiträge seit 2004
vor 12 Jahren

Mir ist klar das wenn die Sache konkreter ist ich einen Anwalt hinzuziehen sollte.
Nur bin ich weiter davon ausgegangen das Software nicht patentierter ist.
Vor allem dachte ich das eine Portierung einer Idee auf ein anderes Medium kein Patent rechtfertigt.
Ich hatte mich gestern einfach allgemein über die Situation mit diesem Patent aufgeregt.

Und es stimmt das Patent spricht unter anderem von der Interaktion von senorwerten und Visualisierung. Allerdings ist es mir unverständlich warum es möglich ist in diesem Zusammenhang ein Patent zu erteilen das aussagt, das wenn ein Grenzwert überschritten ist ein Symbol angezeit wird, bzw anfängt zu blinken.
Ich persönlich sehe das einfach als extrem fortschrittsfeindlich an

Wir Arbeiten eigendlich nicht wir nehmen nur das geld

49.485 Beiträge seit 2005
vor 12 Jahren

Hallo S.H.-Teichhof,

ich muss mich erstmal winSharp93 anschließen: Eine einigermaßen verlässlichen Antwort kann dir nur ein Patentanwalt geben. Wir können hier nur vermuten und spekulieren.

Nach meinem Verständnis schützen Patente nur eine konkrete Umsetzung, nicht aber die generelle Idee. Es ist aber natürlich Auslegungssache, in welchen Fällen eine bestimmte Umsetzung ein Patent verletzt oder nicht. Selbst wenn man davon ausgeht, dass Patentgerichte die Frage, was tatsächlich eine Verletzung des Patents darstellt, enger beurteilen als der Patentinhaber: Sobald der Patentinhaber nur im Ansatz eine Verletzung sieht, besteht die Gefahr eines Rechtsstreits. Und der kann Geld und Nerven kosten und sogar zur Insolvenz führen, selbst wenn man ihn dann nach 10 Jahren in letzter Instanz gewinnt (bzw. gewinnen würde).

Natürlich könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass ein reines Control reine Software ist und daher auch kein Patent verletzten kann, weil reine Software nicht patentierbar ist. Aber das bedeutet eben leider nicht, dass man nicht verklagt wird. Denn die Gegenseite sieht das möglicherweise ganz anders.

Korrekt ist, dass es einer gewisse Höhe der Erfindung bedarf. Da das Patent aber rechtsgültig erteilt ist - so habe ich das verstanden - hat der Patentbeamte die ausreichende Höhe der Erfindung wohl bejaht. Und das vermutlich auch wissend, dass Software ein wesentlicher Bestandteil ist und es sich letztlich die Umsetzung einer analogen Erfindung in die digitale Welt handelt. Hätte der Patentbeamte die Sache als reine Software-Lösung eingestuft, hätte ja kein Patent erteilen dürfen.

Ich habe keine Ahnung, ob man eine Beschwerde, Einspruch o.ä. gegen ein Patent einlegen kann, ohne klagen zu müssen. Vielleicht gibt es so einen Weg. Darüber sollte das Patentamt Auskunft geben können. Die Frage ist aber, wie gründlich die dann prüfen. Und wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, ja, das Patent besteht zu Recht, dann bleibt vermutlich wirklich nur der Weg der Klage.

herbivore

3.170 Beiträge seit 2006
vor 12 Jahren

Hallo,

zunächst einmal: Auch ich bin kein Anwalt, ich will hier nur mal ein paar Dinge äußern, die ich dazu weiss:
Das Europäische und auch das Deutsche Patentamt haben seit Anfang des Jahrtausends vermehrt Patente auf Software erteilt, ohne dass es dafür eine echte rechtliche Grundlage gegeben hätte. Vielmehr ist gesetzlich bestimmt was winSharp93 geschrieben hat,

dass Software "als solche" nicht patentiert werden kann

Diese Vergabepraxis sollte schon mehrfach nachträglich über die EU "legalisiert" werden, 2005 lehnte allerdings das Europaparlament eine entsprechende Richtlinie über "Computerimplementierte Erfindungen" ab, so dass es erst mal beim Status Quo blieb.

Praktisch bedeutet das, das eine Reihe von Software-Patenten erteilt wurden, die aber schwebend unwirksam sind und wegen denen man AFAIK auch nicht belangt werden kann. Das könnte sich aber quasi von heute auf morgen ändern, wenn entsprechende Gesetze erlassen werden (und da steht eine Lobby dahinter die ordentlich Druck macht).

Wie das jetzt bei Deiner Scheibe genau aussieht, kann ich Dir natürlich nicht sagen. Und auch wenn es sich um ein schwebend unwirksames Patent handelt, wärst Du - wie herbivore schon ganz richtig sagt - nicht unbedingt vor einer Klage sicher.

Gruß, MarsStein

Non quia difficilia sunt, non audemus, sed quia non audemus, difficilia sunt! - Seneca

5.657 Beiträge seit 2006
vor 12 Jahren

Mir ist klar das wenn die Sache konkreter ist ich einen Anwalt hinzuziehen sollte.

Bei uns in Leipzig bietet die IHK eine Sprechstunde mit einem Patentanwalt an. Die ist zwar immer gut besucht, aber dafür kostenlos. Vielleicht gibt es bei dir in der Nähe auch so ein Angebot, das hilft meistens schonmal, sich von einem Spezialisten eine kurze Einschätzung der Sachlage geben zu lassen.

Weeks of programming can save you hours of planning