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Command and Conquer 4 verkaufen?

Erstellt von iced-t89 vor 14 Jahren Letzter Beitrag vor 14 Jahren 4.743 Views
I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren
Command and Conquer 4 verkaufen?

Hallöschen C# Gemeinde,

wollte mal Fragen ob es bei diesem Spiel möglich ist es wieder zu verkaufen wenn man es einmal "aktiviert" und somit gespielt hat.

Bevor man das Spiel starten kann muss man sich natürlich bei Electronic Arts registrieren. Danach gibt man den Schlüssel des Spiels ein und aktiviert das Spiel somit. Jedoch frage ich mich ob es dann noch möglich ist das Spiel zu verkaufen, wenn man zum Beispiel unzufrieden ist etc.

Oder ob das Spiel bis ans Ende der Zeit an den EA Account gebunden ist, so wie das bei Steam ist, dort gebundene Spiele wird man ja auch nie wieder los!

Vielen dank schonmal für eure Posts.

Mfg Jan

799 Beiträge seit 2007
vor 14 Jahren

Du darfst Content nicht verkaufen, lizenzieren, vertreiben, kopieren, modifizieren, öffentlich darbieten oder zeigen, übermitteln, veröffentlichen, editieren, adaptieren, daraus abgeleitete Werke schaffen oder den Content in sonstiger unbefugter Weise nutzen.

Zitat aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Also EA will auf keinen Fall, dass du es weiterverkaufst und wird dir dementsprechend nicht die technischen Mittel zur Verfügung stellen die Aktivierung auf einen anderen Account zu übertragen. Wie weit dies dem deutschen Recht entspricht (und gegebenenfalls ignoriert werden darf) weiß ich nicht.

Edit😠 Beistrichfehler 👅

As a man thinketh in his heart, so he is.

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I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Du darfst Content nicht verkaufen...

Bist du dir sicher das das bedeutet das ich das NIE wieder los werde 😦? Vllt. ist damit auch nur gemeint das ich einzelne Spielinhalte nicht verkaufen darf? Vllt. darf ich aber trotzdem das Spiel als gesamtpaket (wie auch sonst) verkaufen? Oder EA ist wirklich so s*****e.

Würde mich persöhnlich ein bisschen ankotzen, denn man hatte im vorfeld garkeine Chance das SPiel zu testen, Demos werden ja schon seit Jahren keine mehr veröffentlicht, so kauft man sich ein Spiel ist dann unzufrieden und rauft sich die Haare aus weil man es nie wieder los wird und somit nicht wieder zu Geld machen kann.

Schrecklich sowas!

60 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Hat zwar nix mit c# zu tun ;/

http://www.amazon.de/gp/forum/cd/discussion.html?ie=UTF8&cdForum=Fx5I95ITP0TQV8&asin=B002WRY4C4&cdThread=Tx18SQ2YPTM7FFZ

EA ist in der Vergangenheit durch den Steam-"Kopierschutz" schon mehr als negativ aufgefallen; ich pers. würde deratigen "Mül"l nicht bei mir auf dem Rechner installieren wollen..
Vor Gericht Recht haben und Recht bekommen sind 2 getrennte Sachen; viel Spass beim klagen...

S.

799 Beiträge seit 2007
vor 14 Jahren

Mir kommt es auch seltsam vor, ein Spiel dass du gekauft hast nicht wieder (privat) weitverkaufen zu dürfen. Das Problem sehe ich vielmehr in den technischen Einschränkungen.

Einfach mal beim Support anrufen und Nachfragen ob und welche Wege es da gibt un im schlimmsten Fall bleibt dir entweder das Spiel zuhause liegen oder du klagst.

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Gelöschter Account
vor 14 Jahren

das ist wie im kino 😃
ticket kaufen, rein gehen und zufrieden sein oder nciht... weiterverkauf oder geld zurück garantie ist ausgeschlossen. die großen publisher wollen schon seit jahren den gebrauchthandel abwürgen... nun ist es soweit.

da hilft nur boykott. ich persönlich habe mir schon das eine oder andere speil nciht gekauft, weil es z.b. nur bei steam erhältlich ist, oder weil mir die lizensbedingungen nicht gefallen haben.

support anrufen ist auch eine heikle sache, da man da auch falschaussagen bekommen kann. das sind dienstleister, die den regionalen support übernehmen, daher würde ich mich nciht auf die rechtsgültigkeit der mündlichen aussage eines supporters stützen... zumal die aussage rein mündlich erfolgt und im ernstfall daher ohnehin wertlos ist.

S
401 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

das ist wie im kino 😃
ticket kaufen, rein gehen und zufrieden sein oder nciht... weiterverkauf oder geld zurück garantie ist ausgeschlossen. die großen publisher wollen schon seit jahren den gebrauchthandel abwürgen... nun ist es soweit.

Soweit diese Klausel in Deutschland gültig ist. Schau mal in's BGB. Kann ich mir nicht vorstellen, da es zu 100% zu lasten des Kunden (Privatkunden) geht.

Gelöschter Account
vor 14 Jahren

klagen kann man immer.... das nötige kleingelt vorrausgesetzt. ich persönlich wüde jetzt nciht wegen einem 50€ spiel im vorraus einige tusend euro anwalts und verfahrenskosten zahlen, in der hoffnung das ich recht bekomme und der richter sagt, das der angeklagte alles zahlen soll.....

das beste was man in diesem fall machen kann ist 15€ + beschwerde an den verbraucherschutz schicken... das ist wenigstens preiswerter und die prüfen das ganze.

799 Beiträge seit 2007
vor 14 Jahren

das beste was man in diesem fall machen kann ist 15€ + beschwerde an den verbraucherschutz schicken... das ist wenigstens preiswerter und die prüfen das ganze.

Das ist ein sehr vernünftiger Vorschlag.

support anrufen ist auch eine heikle sache, da man da auch falschaussagen bekommen kann. das sind dienstleister, die den regionalen support übernehmen, daher würde ich mich nciht auf die rechtsgültigkeit der mündlichen aussage eines supporters stützen... zumal die aussage rein mündlich erfolgt und im ernstfall daher ohnehin wertlos ist.

Wenn du das Gespräch mitschneidest, was du dem Herrn aber sagen musst, gewinnen die Aussagen sehr wohl an Gewicht. Denn der Grund warum mündliche Zusagen oder Verträge "kein Gewicht" haben, folgt ja nur aus der Beweisproblematik.

As a man thinketh in his heart, so he is.

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49.485 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Hallo JAck30lena,

das ist wie im kino 😃

nein, ein Kinobesuch setzt sich aus einem Werkvertrag für die Filmvorführung und einem Mietvertrag für den Kinosessel zusammen. Dagegen handelt es bei einem Spiel, das normal im Laden in einer Verpackung gekauft wird, wird typischerweise einen Kaufvertrag. Das kann man also nicht vergleichen. Die Rechte aus diesen Vertragsarten sind vollkommen unterschiedlich.

Auch Lizenzvereinbarungen, die erst bei der Installation des Spiels akzeptiert werden sollen, sind normalerweise unwirksam. Es ist also ganz egal, was da drinsteht. Und selbst wenn, wären solche Bestimmungen als AGBs anzusehen und in AGBs sind Klauseln, die den Käufer unangemessen benachteiligen, unwirksam. Eine Klausel wie ein (de facto) Verkaufsverbot könnten also per AGB sicher nicht wirksam vereinbart oder gar aufgezwungen werden.

Hallo iced-t89,

das Problem wird also nicht sein, Recht zu haben, sondern sein Recht durchzusetzen, falls es einem (direkt oder indirekt) durch eine technische Maßnahme wie dem Aktivierungsverfahren genommen werden soll. Deshalb kaufe ich grundsätzlich keine Software, die aktiviert werden muss.

Davon unabhängig solltest du dich wirklich mal beim Support erkundigen.

Du kannst natürlich versuchen, das Spiel einfach und normal verkaufen. Du musst nur darauf achten, dass dich der Käufer nachher nicht in die Mangelhaftung nehmen kann, wenn er das Spiel nicht aktiviert bekommt bzw. dich gar wegen arglistiger Täuschung oder Betrug dran bekommt. Du solltest also als Privatmensch die Gewährleistung ausschließen und auch ansonsten mit offenen Karten spielen.

Hallo der-schlingel,

Wenn du das Gespräch mitschneidest

was man aber unbedingt offen ansprechen muss und auch nur dann tun darf, wenn der Gesprächspartner einwilligt. Wenn man ein Gespräch heimlich mitschneidet, kann das je nach den Umständen eine Straftat darstellen. Dann hat man nicht nur keinen Beweis (weil illegal erworbene Beweismittel typischerweise nicht zugelassen werden), sondern ganz schnell auch noch ein Strafverfahren am Hals.

herbivore

PS: Wie immer gilt: Das ist meine persönliche Einschätzung und ein privater Rat. Wenn man es genau wissen will, sollte man einen Anwalt einschalten.

328 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

[...] Du musst nur darauf achten, dass dich der Käufer nachher nicht in die Mangelhaftung nehmen kann, wenn er das Spiel nicht aktiviert bekommt bzw. dich gar wegen arglistiger Täuschung oder Betrug dran bekommt. Du solltest also als Privatmensch die Gewährleistung ausschließen [...]

Ein Gewährleistungsausschluß entbindet nicht von jeglicher (Sach)Mangelhaftung.

[...] und auch ansonsten mit offenen Karten spielen. [...]

Dies ist in jeder Hinsicht zu unterschreiben.

Robert Wachtel

http://blog.robertsoft.de

49.485 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Hallo robert.wachtel,

Ein Gewährleistungsausschluß entbindet nicht von jeglicher (Sach)Mangelhaftung.

als Privatmann muss man bei einem wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschluß meines Wissens nur für arglistig verschwiegene Mängel haften, aber darauf gehe ich ja in meinem Beitrag auch ein, so dass ich nicht sehe, welche Mangelhaftung dann noch übrig bleiben sollte.

herbivore

390 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Also das Spiel weiterzugeben trotz des Wissens, dass es sich nicht aktivieren lässt hat imo schon einen arglistigen Hintergrund.

zum Topic:
Diese Politik ist gerade zu typisch für EA und wundert mich leider überhaupt nicht. (Ähnlich schwach finde ich auch die Tatsache, dass Spiele immer öfter im Beta (bei Open Beta Versionen ist das etwas anderes) Stadium veröffentlicht werden und die User dann mit schwachen Updates hingehalten werden. So sind gewisse Spiele erst nach einigen Patches (UT3 war da ganz schlimm) spielbar.

using Skill

49.485 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Hallo edsplash,

Also das Spiel weiterzugeben trotz des Wissens, dass es sich nicht aktivieren lässt hat imo schon einen arglistigen Hintergrund.

ob es arglistig ist, hängt nicht davon ab, ob das Spiel nutzbar ist, sondern ob man offen alle relevanten Umstände ausreichend klar und ausreichend deutlich beschreibt. Man kann ja schließlich auch defekte Ware oder zum eigentlichen Einsatzzweck unbrauchbare Ware verkaufen, solange das klar ist. Natürlich wird der Zustand der Ware Einfluss auf den Preis haben, den man erzielen kann.

Davon abgesehen, ist die Frage, ob sich das Spiel nicht aktiveren lässt, doch noch gar nicht geklärt. Ich habe im Gegenteil dazu geraten, dazu den Support zu befragen. Ich gehe davon aus, dass EA verpflichtet ist, das Spiel für den Käufer zu aktivieren.

Wenn man also offen und nach bestem Wissen und Gewissen die Situation beschreibt, kann das nicht arglistig sein.

herbivore

I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Ich finde das völligen Stuss!

Ich bin mit dem Spiel unzufrieden also sollte mir auch die Chance gegeben werden mein Geld zurückzuverlagen. Firmen bringen Spiele auf den Markt die unausgereift sind oder einfach nur nicht das liefern was man erwartet hat. Und Demo versionen werden auch keine mehr veröffentlicht, so kauft man die katze im Sack, 40 euro sind vllt. nicht viel aber wenn ich dann drüber nachdenke das es rausgeworfenes Geld ist was ich an einer anderen Stelle hätte besser investieren können und jetzt geht das net mehr, dann könnte ich durchdrehen!

Werd trotzdem mal wie von euch geraten den Support von EA anmailen und dann noch den Support von Steam in der Hoffnung das ich ein bisschen Ballast wieder zu Geld machen kann.

Mfg Jan

49.485 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Hallo iced-t89,

Ich finde das völligen Stuss!

was findest du du Stuss?

Ich bin mit dem Spiel unzufrieden also sollte mir auch die Chance gegeben werden mein Geld zurückzuverlagen.

Die Frage, ob du das kannst, hängt davon ab, ob im rechtlichen Sinne ein Sachmangel vorliegt. Dass dir das Spiel nicht gefällt, ist sicher kein Sachmangel.

Ich habe hier auch nur die Frage behandelt, ob du das Spiel weiterverkaufen kannst, nicht ob du es Zurückgeben oder Umtauschen kannst.

herbivore

Gelöschter Account
vor 14 Jahren

also der vergleich mit dem kino war eher als scherz gedacht 😃

rechtsauskünfte in einem öffentlichen forum (noch dazu in einem programmiererforum) sollte man ohnehin nur eher als hinweis/guter rat nehmen....

Ich bin mit dem Spiel unzufrieden also sollte mir auch die Chance gegeben werden mein Geld zurückzuverlagen.

geld zurück wirst du nciht bekommen. wenn du einen staubsauger kaufst und unzufrieden bist, hast du auch kein recht das geld wieder zu bekommen. vor allem dann nciht, wenn du ihn schon ausprobiert hast und kein garantiefall vorliegt und kein wiederrufsrecht besteht.

weiterverkauf ist allerdings etwas anderes.... hier hat man mehr rechte. allerdings zwängen sich die publisher mittlerweile gezielt in rechtliche grauzonen, um hier ihren willen durchsetzen zu können.... wo kein kläger, da kein richter...

auf der verpackung steht ganz bestimmt, das die software erst online freigeschaltet werden muss?

328 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

Und Demo versionen werden auch keine mehr veröffentlicht, so kauft man die katze im Sack, [...]

Eine Demoversion von C&C 4 gab es nicht, dafür eine eine Open Beta version, die man anzocken konnte.

Btw, mal so als Tipp: Beim nächsten mal kaufe dir das Spiel und cracke es - sobald ein Crack draußen ist. Dann musst du das Spiel nicht registrieren und kannst es bei nicht Gefallen weiterverkaufen *g

Träume nicht dein Leben sondern lebe deinen Traum.
Viele Grüße, David Teck

49.485 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Hallo TripleX.

das Umgehen eine wirksamen Kopierschutzes kann eine Straftat darstellen, auch dann, wenn man im Besitz einer originalen und rechtmäßigen Kopie ist. Ich gehe - auch wegen der grauen Schrift und des "*g" - mal davon aus, dass dies nur als Scherz gemeint war.

herbivore

I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Solange das Spiel neu ist kann ich auch einen großteil vom von mir bezahlten Budget zurückverlangen ^^ jedoch muss ich es von meinem EA konto entkoppeln damit ich es verkaufen kann. sonst hat der Käufer ja keine chance es zu spielen. so war das gemeint, das ich mein Geld von EA nicht zurückbekomme ist mir schon klar.

Wieso sollte unzufriedenheit kein Grund sein?

49.485 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Hallo iced-t89,

Wieso sollte unzufriedenheit kein Grund sein?

weil "Unzufriedenheit" oder "Gefallen" subjektive Gründe sind, die man nicht dem Hersteller und schon gar nicht dem Händler anlasten kann. Jedenfalls nicht in dem Sinne, dass sich darauf eine rechtliche Verpflichtung ergibt. Dem einen gefällt das Spiel, dem anderen nicht. So ist es eben. Und selbst wenn es vielen nicht gefällt, ergibt sich daraus kein Umtauschrecht.

herbivore

I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Mag schon sein jedoch sollte der Hersteller es einem nicht verbieten bei unzufriedenheit das Spiel privat weiterzuverkaufen. Und gerade mit dieser "du musst das spiel registrieren und wirst es nie wieder los"-masche haben unzurfiedene Leute wie ich kein Ventil für Ihre unzufriedenheit.

Denn nun bin ich unzufrieden und mein Geld los! 😦

Gelöschter Account
vor 14 Jahren

das einzige wirksame ventil für unzufriedenheit mit einem hersteller ist boykott. das trifft den hersteller an seiner empfindlichsten stelle....

1.361 Beiträge seit 2007
vor 14 Jahren

Ich verweise mal noch auf den folgenden Pressebericht zum Urteil des BGH in dieser Sache:
heise: Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen Spielehersteller

Auf der Seite des BGH konnte ich leider noch nicht viel mehr dazu finden. Insbesondere Begründung der Entscheidung, würde mich mal interessieren. Aber kommt vielleicht bald

beste Grüße
zommi

I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

An JAck30lena:

na dann... worauf warten wir? Ich mal flyer und du bastelst schonmal Schilder für ne Demo... ^^

Gelöschter Account
vor 14 Jahren

boykott hat ncihts mit demonstration usw zu tun. boykott ist nur, das man dessen waren einfach nciht mehr kauft. ich persönlich finde demos albern....

I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Warn spaß -.-

Ar irgendwas mus sich doch jetzt tun können, die Support Seite von EA ist funktionsunfähig.

49.485 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Hallo iced-t89,

der Thread sollte bitte der sachlichen Diskussion des Thema dienen und nicht deiner Frustbewältigung. Bitte halte deinen Frust zurück, zumal ja nicht wir dafür verantwortlich sind. Wir haben ja schon einige Ratschläge gegeben. Wenn die Supportseite momentan nicht erreichbar ist, dann warte, bis sie es wieder tut oder nutze einer der anderen Kontaktmöglichkeiten.

Hallo zommi,

in dem heise-Artikel geht es um online-heruntergeladene Spiele. Dabei wird oftmals kein Kaufvertrag sondern ein Nutzungsvertrag geschlossen, aus dem sich dann auch andere Rechte ergeben, die den Käufer schlechter stellen als bei einem Kaufvertrag. Insofern ist das Urteil für den hier diskutierten Fall nicht relevant.

herbivore

I
iced-t89 Themenstarter:in
279 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Hm Ok, alles klar!! Würde sagen Thema closed!

Werd mal sehen was ich tun kann!

Danke an alle 😃

1.361 Beiträge seit 2007
vor 14 Jahren

Hi herbivore,

wie ich das verstanden hab, ist der Aspekt des "online heruntergeladen" eher nebenrangig. Der Kern der Sache scheint m.E. wirklich in der Übertragung zu liegen.

Die Spielefirma hatte ja vielmehr das Spiel an einen bestimmten Benutzer gekoppelt (im Rahmen einer Aktivierung für ein Benutzerkonto).
Das Lizenzmodell hat nun verhindert, dies wieder rückgängig zu machen. Somit kann man seine Rechte am Spiel eben nicht komplett übergeben, was gewissermaßen den Kunden einschränkt.
Aber das BGH hat dieses Lizenzmodell der Benutzerkopplung wohl zugelassen.

So les ich das beispielsweise auch aus dieser Pressemitteilung: Kanzlei Sewoma: BGH: Account gebundene Computerspiele zulässig

Aber da ich noch nicht die Entscheidungsgründe vorliegend habe, auch nicht die Klage vom vzbv, kann ich nicht sagen, ob meine Interpretation korrekt ist.

beste Grüße
zommi

49.485 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Hallo zommi,

Aber das BGH hat dieses Lizenzmodell der Benutzerkopplung wohl zugelassen.

ja, das mag sein. Aber das trifft eben keine Aussage darüber, ob so ein Vorgehen auch bei (in der Verpackung) gekaufter Software zulässig wäre, weil es ja um eine ganz andere Vertragsart geht. Ich habe oben begründet, warum ich davon ausgehe, dass es bei gekaufter Software nicht zulässig wäre.

Bei einem normalen Kauf von Software (im Laden, in der Box) wird ja typischerweise gerade kein Lizenzvertrag, sondern eben ein Kaufvertrag geschlossen.

In der verlinkten Pressemitteilung wurde der entscheidende Aspekt weggekürzt. Ich halte sie daher für irreführend.

herbivore