Rechte an fremden Datei Typen
Ich habe eine Rechtliche Frage.
Für mein Aktuelles Projekt muss ich auf Daten in einer Access Datei zugreifen. soweit kein Problem. mein Problem ist nun folgendes:
Die Daten werden von einem Spezial Programm in die Datenbank geschrieben und die Datenbankstruktur ist ziemlich komplex. Nicht alle Anwender meines Programmes werden zukünftig eine Lizenz für das Spezialprogramm haben das normalerweise diese Datenbank benutzt.
Nun würde ich selbst gern zum Speichern meiner Daten die gleiche Datenbank Struktur verwenden. allerdings habe ich Zweifel daran in wie weit das Design der Datenbank rechtlich geschützt ist?
Nun meine Konkreten fragen
Wir Arbeiten eigendlich nicht wir nehmen nur das geld
Vorweg, ich bin kein Anwalt und hatte in der BGB-Vorlesung eine 3 😉
Aber Grundsätzlich würde ich behautpen das du mit den Daten/der Struktur machen kannst was du willst.
Solange du keine Quelltext der Originalanwedung verwednest (auch keine DLLs o.ä.)
Sonst dürfte ich ja auch nicht mit meiner Intranetanwendung auf die SAP DB.
Aber rein persönliche Meinung.
(Die juritische Faktenlagen entbehrt sich ja meist jeglichem logischen Verständniss)
Ich hab mal ein wenig gegoogelt
http://www.ipwiki.de/urheberrecht:datenbank
Leider komme ich da nicht ganz mit.
Der geschützte Mehrwert der Datenbank besteht in der geordneten Zusammenführung von bereits zuvor anderweitig vorhandenen und weiterhin einzeln abrufbaren Informationen
das verste ich so das es sich auf die daten in der Tabelle bezieht/bzw auf den mehrwert durch die ortnung.
ABER wer ist uhrheberrechtlich der verantwortliche wenn daten durch einen benutzer eingegeben werden.
hat dann der Benutzer/eingeber den Uhrheberechtlichen zugriff auf die daten?
oder hat der der die datenbank erstellt hat noch immer das recht an ihr?
und vor allem. wenn der Benutzer eine lizenz für die datenbank erworben hat und diese dann ausläuft. darf er dann nichtmehr auf seine daten zugreifen?
Wir Arbeiten eigendlich nicht wir nehmen nur das geld
Hallo S.H.-Teichhof,
also die Struktur der Daten dürfte eigentlich nicht geschützt sein. Die Daten selber können als Datenbankwerk dem Urheberrecht unterliegen. Aber das sollte nicht dein Problem sein, sondern das deiner Kunden. So wie ich es verstehe, besitzen die Kunden die Daten, haben sie also auf irgendeine Weise - aber nicht von dir - erworben oder gar selber erfasst. Also hängt es von der Art des Erwerbs und den vertraglichen Bedingungen ab, was sie mit den Daten tun dürfen. Die Nutzung der Daten erfolgt ja durch den Kunden. Dein Programm ist nur das Werkzeug dazu. Als Werkzeughersteller kannst du aber m.E. nicht für den etwaigen Missbrauch des Werkzeugs - also wenn der Kunde nicht das Recht zu der entsprechenden Nutzung der Daten hat - herangezogen werden.
Daten also solche sind sowieso nicht geschützt, sondern nur deren Zusammenstellung und Anordnung.
Die Urheberrechte hat natürlich der Urheber, also derjenige der das Datenbankwerk erstellt. Also der, der den Aufwand mit der Auswahl, Erfassung und Anordnung der Daten hat.
Aber bei allen Rechtsfragen gilt: Verlass dich nicht auf die Meinungen in einem Forum, sondern frag einen Anwalt.
herbivore
Der geschützte Mehrwert der Datenbank besteht in der geordneten Zusammenführung von bereits zuvor anderweitig vorhandenen und weiterhin einzeln abrufbaren Informationen
beziht sich auf die gesammelten daten in der datenbank (bsw. eine auflistung aller ärzten in deutschland) diese daten darfst du ohne lizenz nicht nutzen
wenn allerdings der kunde selbst die daten eingibt so liegt das urheberrecht ja bei ihm.
zwecks urheberrecht für das format -> frag jemand der dafür jahrelang studiert hat
MfG Paul
Hallo zusammen,
interessantes Thema, das mir auch einmal untergekommen ist. Wir haben es damals ohne Anwalt "gewagt".
Folgendes halte ich für unproblematisch:
Daten in einem Format XY liegen auf der Platte. Du analysierst Die Datenstruktur auf Dateiebene und greifst dann auf die Daten zu (und machst irgendwelche Verarbeitungen damit). Sollte sich das Dateiformat irgendwann ändern, so wird Dein Programm plötzlich Probleme mit dem Auslesen haben. So weit, und unter der Annahme, dass die Daten selbst urheberrechtlich nicht angetastet sind, halte ich das für unproblematisch.
Problem ist, wenn Du Daten manipulativ verarbeitest und dann direkt in der Datei Änderungen vornimmst. Nicht weil die Daten damit verändert werden, weil sonst das Originalprogramm seine Garantie und Supportansprüche verlieren könnte. Wenn der Betreiber feststellt, dass Fremdsoftware an den Daten gespielt wurden...
Wir sind das Risiko eingegangen, dass Daten kaputt gehen können, das hat aber der Kunde gewusst und hat selbst so entschieden...
Grüße
Norman-Timo
A: “Wie ist denn das Wetter bei euch?”
B: “Caps Lock.”
A: “Hä?”
B: “Na ja, Shift ohne Ende!”
Hallo S.H.-Teichhof,
wie herbivore gesagt hat ist die DB-Struktur relativ egal. Die Daten darin darfst du eben nur dann verwenden, wenn der Kunde sie entweder selbst eingegeben hat, oder du eine Lizenz dazu besitzt.
Wir selbst haben z.B. einen ähnlichen Fall. Wir bekommen von einem anderen Dienstleister regelmäßig Daten die wir dann in unserer Software verwenden können. Die DB-Struktur unterscheidet sich hier ein wenig (z.B. Spaltennamen anders). Für jeden Kunden müssen wir aber Lizenzgebühren an den Datenlieferanten zahlen.
Es ist toll jemand zu sein, der nichts von der persönlichen Meinung Anderer hält. - frisch-live.de