Laden...

Fantasiename für neue Firma

Erstellt von BenPa vor 14 Jahren Letzter Beitrag vor 14 Jahren 5.271 Views
B
BenPa Themenstarter:in
19 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren
Fantasiename für neue Firma

Hi Leute,

ich möchte demnächst ne kleine Firma gründen um nebenbei Aufträge im Bereich Webseiten und Programmentwicklung annehmen zu können. Jetzt suche ich verzweifelt nach einem Namen für die Firma, ich würde gerne einen Fantasienamen nehmen. Allerdings waren alle die mir eingefallen sind bereits vergeben (.com und .de Domains sollten auch frei sein).

Habt ihr vielleicht gute Vorschläge was ich da nehmen könnte?

Grüße BenPa

309 Beiträge seit 2007
vor 14 Jahren
  • BenPaSo(ft)
  • BenPars (Wir kümmern uns um jeden Sch...) 😁
  • MachenWir (.com scheint frei zu sein)
  • GleichOderSofort (.de und .com scheinen frei zu sein)

**"Zufall ist das Pseudonym Gottes, wenn er nicht selbst unterschreiben will.” **
Anatole France

3.971 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

webschmied.net (.de und com gibts bereits)

Es gibt 3 Arten von Menschen, die die bis 3 zählen können und die, die es nicht können...

49.485 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Hallo BenPa,

Jetzt suche ich verzweifelt nach einem Namen für die Firma

einen Fantasienamen kannst du m.E. nicht bei allen Gesellschaftsformen als Firmennamen verwenden. Das ist m.E. erst ab einer GmbH möglich. Wenn du als Einzelkämpfer auftrittst, musst du m.E. deinen Vor- und Zunamen verwenden und kannst dem nur eine beschreibende Bezeichnung hinterherstellen. Also z.B. Peter Müller Programm- und Web-Entwicklung. Ich vermute, dass dir die IHK verbindliche Auskunft darüber geben kann.

herbivore

82 Beiträge seit 2009
vor 14 Jahren

Kleiner Ausflug in die Welt der Kaufleute:
Eine Firma darf nur führen, wer als Kaufmann auftritt, d.h. entweder bist du allein, dann musst du dich als Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen (bedenke dann aber auch die für Kaufleute obligatorische doppelte Buchführungspflicht), oder du hast Mitstreiter, dann bietet sich die OHG an. Sobald du dann aber im HRA geführt wirst kannst du auch eine Firma führen (wobei da natürlich die Firmengrundsätze beachtet werden müssen). Wenn du das allerdings wirklich nur nebenbei machen willst, solltest du das aufgrund des recht hohen bürokratischen Aufwands lieber lassen und einfach unter deinem Namen auftreten (Zusätze wie IT-Beratung, Web-Design, etc sind natürlich zulässig). Wenn das ganze nämlich auch nur nebenher gemacht wird, kannst du vielleicht auch als Kleinunternehmer auftreten (d.h. keine Umsatzsteuererklärung, keine Vorsteuerleistung, Befreiung von der Einkommenssteuer, etc). Am besten gehst du aber natürlich zur IHK und lässt dich da beraten, was für dich am besten ist.

EDIT:

Jetzt suche ich verzweifelt nach einem Namen für die Firma

Nur so nebenbei, um das mal kaufmännisch richtig zu stellen, die Firma IST der Name deines Unternehmens ^^

Diskordianer schwimmen nicht gegen den Strom - sie klettern aus dem Fluss! Ein Mathematiker ist ein Mensch, der einen ihm vorgetragenen Gedanken nicht nur sofort versteht, sondern auch weiß auf welchem Denkfehler er beruht
3.003 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

Kleiner Ausflug in die Welt der Kaufleute:
Eine
>
darf nur führen, wer als Kaufmann auftritt, d.h. entweder bist du allein, dann musst du dich als Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen (bedenke dann aber auch die für Kaufleute obligatorische doppelte Buchführungspflicht), oder du hast Mitstreiter, dann bietet sich die
>
an.

Ähm, nein. Nach Art und Umfang erfordert eine Webdesignbude normalerweise keinen kaufmännisch organisierten Betrieb. Damit wäre er sog. Kann-Kaufmann, der sich durch einen Eintrag ins Handelsregister unter die Zuständigkeit des HGB begeben kann(, was auch empfehlenswert ist). Die Firma im kaufm. Sinn als Geschäftsbezeichnung darf er nur führen, wenn er Kaufmann ist.

Sollte er sich nicht dafür entscheiden, als Kaufmann in Erscheinung zu treten, kann er immer noch eine Geschäftsbezeichnung führen. Die hat aber keinerlei rechtliche Relevanz.

Sollte der Umfang seiner Arbeiten so groß sein, dass er Muss-Kaufmann ist, dann ist er auch ohne Eintrag ins Handelsregister Kaufmann und darf/muss eine Firma führen. (Ich sage nicht, dass er sich nicht eintragen muss...)

Willkommen in der wunderbaren Welt des Handelsrechts 😉.

Sobald du dann aber im HRA geführt wirst kannst du auch eine Firma führen (wobei da natürlich die Firmengrundsätze beachtet werden müssen).

Eben nicht. Beim Muss-Kaufmann ist die Berechtigung zur Führung einer Firma nicht abhängig vom Eintrag ins Register.

So riesig ist der bürokratische Aufwand übrigens gar nicht. Kann sehr schnell gehen, die Kosten sind auch vertretbar, und man befindet sich im Handelsrecht - das hat zwar gewisse Nachteile (Buchführung beispielsweise), bietet aber auch mehr Sicherheit für Unternehmen als das BGB alleine.

Am besten gehst du aber natürlich zur IHK und lässt dich da beraten, was für dich am besten ist.

Ganz genau.

Vorschlag für die Firma: "Vorname Name - Webdesign und Auftragsprogrammierung". Klingt langweilig? Och, viele mittelständische Unternehmen stehen auf langweilig, wirklich 😉

LaTino

"Furlow, is it always about money?"
"Is there anything else? I mean, how much sex can you have?"
"Don't know. I haven't maxed out yet."
(Furlow & Crichton, Farscape)

4.207 Beiträge seit 2003
vor 14 Jahren

Wenn das ganze nämlich auch nur nebenher gemacht wird, kannst du vielleicht auch als Kleinunternehmer auftreten (d.h. keine Umsatzsteuererklärung, keine Vorsteuerleistung, Befreiung von der Einkommenssteuer, etc).

Als Kleinunternehmer ist man unter gewissen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht von der Einkommenssteuer (wäre auch zu schön). Dafür ist man aber auch wiederum nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Außerdem hat das Kleinunternehmertum den Nachteil, dass er auf den Fakt, dass er Kleinunternehmer ist, in allen Angeboten, Rechnungen, ... hinweisen muss, was unter Umständen wiederum für die Kundeakquise ungünstig ist.

Wissensvermittler und Technologieberater
für .NET, Codequalität und agile Methoden

www.goloroden.de
www.des-eisbaeren-blog.de

82 Beiträge seit 2009
vor 14 Jahren

Ähm, nein. Nach Art und Umfang erfordert eine Webdesignbude normalerweise keinen kaufmännisch organisierten Betrieb. Damit wäre er sog. Kann-Kaufmann, der sich durch einen Eintrag ins Handelsregister unter die Zuständigkeit des HGB begeben kann(, was auch empfehlenswert ist). Die Firma im kaufm. Sinn als Geschäftsbezeichnung darf er nur führen, wenn er Kaufmann ist.

Wenn sein Unternehmen keinen kaufmännische organisierten Betrieb erfordert ist er solange kein Kaufmann, wie er sich nicht ins HR eintragen lässt; erst danach ist er ein Kann-Kaufmann, da die Eintragung konstitutiv ist. Aber ich glaube, du hast mich missverstanden, da wir eigentlich beide das gleiche sagen: Firma darf nur ein Kaufmann führen.

Sollte der Umfang seiner Arbeiten so groß sein, dass er Muss-Kaufmann ist, dann ist er auch ohne Eintrag ins Handelsregister Kaufmann und darf/muss eine Firma führen. (Ich sage nicht, dass er sich nicht eintragen muss...)

Eine Firma führen muss er nie ^^ Sobald er allerdings aufgrund des Umfangs zum Ist-Kaufmann wird (ab 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn), so darf er dann auch ohne Eintragung eine Firma führen, denn die Eintragung ist für den Kaufmann-Status nur deklaratorischer Natur, allerdings auch obligatorisch, d.h. irgendwann wird er sich eintragen müssen.

So riesig ist der bürokratische Aufwand übrigens gar nicht. Kann sehr schnell gehen, die Kosten sind auch vertretbar, und man befindet sich im Handelsrecht - das hat zwar gewisse Nachteile (Buchführung beispielsweise), bietet aber auch mehr Sicherheit für Unternehmen als das BGB alleine.

Also wenn man das nur nebenher macht, ist die kaufmännische Buchführung doch ein wenig übertrieben.

Vorschlag für die Firma: "Vorname Name - Webdesign und Auftragsprogrammierung". Klingt langweilig? Och, viele mittelständische Unternehmen stehen auf langweilig, wirklich

Also in dem Fall kann er auch auf den Kaufmannstatus verzichten, da eine solche Geschäftsbezeichnung jeder führen darf, auch der Nicht-Kaufmann.

P.S.: Ich bin übrigens nicht auf das Recht eine Firma zu führen bei Ist-Kaufmännern eingegangen, da ich davon ausgegangen bin, dass er kein eine kaufmännische Organisation benötigendes Unternehmen führen wird.

Als Kleinunternehmer ist man unter gewissen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht von der Einkommenssteuer (wäre auch zu schön). Dafür ist man aber auch wiederum nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Außerdem hat das Kleinunternehmertum den Nachteil, dass er auf den Fakt, dass er Kleinunternehmer ist, in allen Angeboten, Rechnungen, ... hinweisen muss, was unter Umständen wiederum für die Kundeakquise ungünstig ist.

Das mit der Einkommenssteuer hatte ich irgendwie anders in Erinnerung, da kenn ich mich aber auch nicht so gut aus. Aber ob man als Web-Desginer/Entwickler den Vorsteuerabzug braucht? Und dafür dann für ein "Nebenher"-Unternehmen erstmal die Vorsteuer leisten muss und auch noch mehr Steuererklärungen machen darf? Das muss jeder für sich entscheiden (wobei das natürlich flach fällt, wenn er sich dafür entscheidet als Kaufmann aufzutreten). Wie gesagt, zur IHK gehen und beraten lassen, das ganze hängt nämlich auch sehr von der individuellen Situation ab.

Diskordianer schwimmen nicht gegen den Strom - sie klettern aus dem Fluss! Ein Mathematiker ist ein Mensch, der einen ihm vorgetragenen Gedanken nicht nur sofort versteht, sondern auch weiß auf welchem Denkfehler er beruht
3.003 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

Vorschlag für die Firma: "Vorname Name - Webdesign und Auftragsprogrammierung". Klingt langweilig? Och, viele mittelständische Unternehmen stehen auf langweilig, wirklich
Also in dem Fall kann er auch auf den Kaufmannstatus verzichten, da eine solche Geschäftsbezeichnung jeder führen darf, auch der Nicht-Kaufmann.

Deshalb ja der Vorschlag 😁 .

Erstaunlich, wie tief ich kramen musste, um das bisschen HGB-Grundwissen wieder zu finden.

Zur Kleinunternehmerregelung - da war doch noch irgendwas, dass ein Verzicht auf das Recht zur Befreiung von der USt für 5 Jahre gilt?

In jedem Fall, wie schon mehrfach gesagt wurde: beraten lassen. Dafür gibt's die IHK.

LaTino

"Furlow, is it always about money?"
"Is there anything else? I mean, how much sex can you have?"
"Don't know. I haven't maxed out yet."
(Furlow & Crichton, Farscape)

C
401 Beiträge seit 2007
vor 14 Jahren

Such dir nen Kumpel und mach ne GbR... Die heisst dann z.B. Müller & Kaiser GbR, aber du kannst gleichzeitig einen "Werbenamen" eintragen lassen, unter dem die Firma nach aussen auftritt. Das ganze kostet dich einmalig zwischen 20 und 50 €. Umsatzsteuer musst du bezahlen, kannst aber Firmenanschaffungen natürlich absetzen, Einkommenssteuer musst du nur bezahlen, wenn du über 7200 € im Jahr kommst, also 600/Monat.

5.657 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

Liebe Leute, bleibt doch mal auf dem Boden 😃

ich möchte demnächst ne kleine Firma gründen um nebenbei Aufträge im Bereich Webseiten und Programmentwicklung annehmen zu können.

Als Webdesigner braucht man eigentlich gar keine Firma, man kann sich freiberuflich niederlassen, dann spart man sich sogar die Gewerbesteuer. Und um sich eine Domain mit einem tollen Namen zu registrieren, braucht man keinen Eintrag im Handelsregister und keine GbR etc. Man heißt dann zwar fürs Finanzamt Hans Müller aber die Webseite heißt "1aWerbeDesign.de" und das steht dann auch auf dem Briefbogen.

Christian

Weeks of programming can save you hours of planning

82 Beiträge seit 2009
vor 14 Jahren

Such dir nen Kumpel und mach ne GbR... Die heisst dann z.B. Müller & Kaiser GbR, aber du kannst gleichzeitig einen "Werbenamen" eintragen lassen, unter dem die Firma nach aussen auftritt. Das ganze kostet dich einmalig zwischen 20 und 50 €. Umsatzsteuer musst du bezahlen, kannst aber Firmenanschaffungen natürlich absetzen, Einkommenssteuer musst du nur bezahlen, wenn du über 7200 € im Jahr kommst, also 600/Monat.

Ne GbR hat nichts mit Umsatzsteuer/Vorsteuer/Einkommenssteuer zu tun. Und die Gründung einer GbR kostet auch nichts. Was kostet, und was in jedem Fall gemacht werden muss, ist sich nen Gewerbeschein zu holen, also das Gewerbe anzumelden in der Gemeinde.

Als Webdesigner braucht man eigentlich gar keine Firma, man kann sich freiberuflich niederlassen, dann spart man sich sogar die Gewerbesteuer. Und um sich eine Domain mit einem tollen Namen zu registrieren, braucht man keinen Eintrag im Handelsregister und keine GbR etc. Man heißt dann zwar fürs Finanzamt Hans Müller aber die Webseite heißt "1aWerbeDesign.de" und das steht dann auch auf dem Briefbogen.

Auf dem Briefbogen darf nicht einfach irgendwas stehen, es muss klar und deutlich die Geschäftsbezeichnung drauf stehen, im Falle der einfachen selbständigen Ausübung also "Vorname Nachname - [Tätigkeitsbeschreibung]", was natürlich in der Regel völlig ausreichend ist, und wie schon gesagt, auch seriös genug wirkt; meiner Meinung nach für deine Situation, wie sie hier geschildert wurde auch genau das Richtige.

Diskordianer schwimmen nicht gegen den Strom - sie klettern aus dem Fluss! Ein Mathematiker ist ein Mensch, der einen ihm vorgetragenen Gedanken nicht nur sofort versteht, sondern auch weiß auf welchem Denkfehler er beruht
3.003 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

Als Webdesigner braucht man eigentlich gar keine Firma, man kann sich freiberuflich niederlassen, dann spart man sich sogar die Gewerbesteuer.

Epic fail. Ob du als Webdesigner freiberuflich tätig bist oder nicht, entscheidest nicht du, sondern dein FA. Viel Spass beim Ausdiskutieren mit den lieben Beamten.

LaTino

"Furlow, is it always about money?"
"Is there anything else? I mean, how much sex can you have?"
"Don't know. I haven't maxed out yet."
(Furlow & Crichton, Farscape)

5.657 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

Epic fail. Ob du als Webdesigner freiberuflich tätig bist oder nicht, entscheidest nicht du, sondern dein FA. Viel Spass beim Ausdiskutieren mit den lieben Beamten.

Die Argumentation liefert man aber selber, wenn man sich vorher informiert hat.
Ich bin freiberuflicher Grafiker & Programmierer, das ging ohne Probleme.

Auf dem Briefbogen darf nicht einfach irgendwas stehen, es muss klar und deutlich die Geschäftsbezeichnung drauf stehen, im Falle der einfachen selbständigen Ausübung also "Vorname Nachname - [Tätigkeitsbeschreibung]", was natürlich in der Regel völlig ausreichend ist, und wie schon gesagt, auch seriös genug wirkt; meiner Meinung nach für deine Situation, wie sie hier geschildert wurde auch genau das Richtige.

Ist doch nirgendwo vorgeschrieben, wie groß der Name der Webseite auf dem Briefbogen sein darf 😃

Schöne Grüße,
Christian

Weeks of programming can save you hours of planning

360 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest (Umsatz < 17.000 € /Jahr - Das habe ich z.B. während dem Studium gemacht) darfst du auf deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen - da du auch keine ans Finanzamt abführst. Das muss kenntlich gemacht werden durch den Satz

"Bei dieser Rechnung handelt es sich um eine Rechnung gemäß §19 UStG".

Steht der Satz da nicht drauf, können deine Kunden davon ausgehen, dass da die MWSt enthalten ist und das Steuertechnisch entsprechend behandeln. Wenn das Finanzamt das mitbekommt holt es sich die ausgefallenen Einnahmen wieder - und zwar bei dir.

Ansonsten müssen bei einer kleingewerblichen Selbstständigkeit die Steuernummer (nicht die USt-ID), die volle Anschrift sowie die Bankverbindung auf der Geschäftspost (dazu zählen auch geschäftliche E-Mails) angegeben sein.

Ein Kleingewerbe läuft immer unter deinem natürlichen Namen. Aber welchen Namen du zusätzlich groß oben auf dein Briefpapier druckst oder wie du deine Webseite benennst bleibt natürlich dir überlassen. Wenn du magst kann ich dir per Mail ein paar Vorlagen für Geschäftsbriefe und Rechnungen schichen (PN an mich...)

Viele Grüße,
Markus 😃

E
200 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

Angelehnt an den Vorschlag von kleines_eichhoernchen Zitat:

webschmied.net (.de und com gibts bereits)

www.webschmie.de

B
BenPa Themenstarter:in
19 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Hey Leute,

danke für die guten Anregungen. Als Namen hab ich mich jetzt für einen Vorschlag meiner Freundin entschieden (Veröffentlichung nach Anmeldung 😉 ) Als Firma möchte ich eine Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) gründen. Bei der sollte man einen Fantasienamen nehmen können. Dafür entschieden hab ich mich aber hauptsächlich wegen der Haftungsbeschränkung - man kann ja nie wissen 😉.

82 Beiträge seit 2009
vor 14 Jahren

Also da die UG in HR eingetragen werden muss, ist sie Formkaufmann und als solche berechtigt eine Firma, und somit also auch einen Phantasienamen zu führen (wobei ich von dieser Rechtsform noch nichts wusste, sieht aber interessant aus, vor allem das geringe Stammkapital).

Diskordianer schwimmen nicht gegen den Strom - sie klettern aus dem Fluss! Ein Mathematiker ist ein Mensch, der einen ihm vorgetragenen Gedanken nicht nur sofort versteht, sondern auch weiß auf welchem Denkfehler er beruht
S
167 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Also da die UG in HR eingetragen werden muss, ist sie Formkaufmann und als solche berechtigt eine Firma, und somit also auch einen Phantasienamen zu führen (wobei ich von dieser Rechtsform noch nichts wusste, sieht aber interessant aus, vor allem das geringe Stammkapital).

Naja, unbedingt so prickelnd ist die Mini GmbH auch nicht.
Es muss immer "haftungsbeschränkt" dabeistehen sowie ein viertel des Gewinns muss zurückgelegt werden.

Aus 10.000 für die GmbH ist nichts geworden oder?

5.657 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

Warum eine Gesellschaft gründen, wenn man Webseiten erstellt? Das verstehe ich nicht...
Wenn du irgendwas anstellst wirst du sowieso immer haftbar gemacht, da nützt dir die UG auch nix. Dafür macht es richtig viel Aufwand und kostet viel Geld, eine UG (oder eine GmbH) zu gründen.

Weeks of programming can save you hours of planning

B
BenPa Themenstarter:in
19 Beiträge seit 2008
vor 14 Jahren

Zum einen ist der Aufwand relativ gering, zum anderen gilt die Haftungsbeschränkung solange ich nicht rechtswidriges mache, was ich ja nicht vorhab ...

Ich will halt einfach auf Nummer sicher gehen, deshalb die UG ...

Naja, unbedingt so prickelnd ist die Mini GmbH auch nicht.
Es muss immer "haftungsbeschränkt" dabeistehen sowie ein viertel des Gewinns muss zurückgelegt werden.

Der viertel des Gewinns finde ich nicht so schlimm, da ja sowieso immer ein gewisser Teil in der Firma bleiben sollte (meiner Meinung nach zumindest). Da ich sowieso nicht vorhab das im Moment so riesen groß aufzuziehen dürfte sich das viertel auch nicht so groß Bemerkbar machen 😉. Und soweit ich weiß muss dieses Viertel ja nicht physisch in der Firma vorhanden sein, somit steigt im Prinzip nur die Haftungsgrundlage jährlich um ein viertel des Gewinns ...

5.657 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

Also mal ehrlich, wenn du Einzelkämpfer bist, machst du dir mit einer Gesellschaft wenig Freude. Doppelte Buchhaltung uns was nicht alles erforderlich ist rauben dir einen großen Teil der Arbeitszeit. Was die Haftungsfrage betrifft, bist du davon auch nicht durch eine UG entbunden. Aber trotzdem und in jedem Fall viel Erfolg mit der Selbständigkeit!

Christian

Weeks of programming can save you hours of planning

82 Beiträge seit 2009
vor 14 Jahren

Aber bei einer UG (haftungsbeschränkt) haftet er nur bis zur Höhe seiner Stammeinlage, und die liegt bei mind. 1€ (was nicht viel Haftung ist ^^).
So wie ich das gelesen habe, musst du übrigens auch nur solange ein Viertel weglegen, wie die Rücklagen + Stammeinlage unter 25.000€ sind, danach kannste aufhören und wenn du willst die UG auch in ne echte GmbH umwandeln.

Diskordianer schwimmen nicht gegen den Strom - sie klettern aus dem Fluss! Ein Mathematiker ist ein Mensch, der einen ihm vorgetragenen Gedanken nicht nur sofort versteht, sondern auch weiß auf welchem Denkfehler er beruht
G
146 Beiträge seit 2006
vor 14 Jahren

Aber die Frage bleibt doch weiterhin, ob sich der gesamte Aufwand für eine kleine Firma, welche man nebenbei macht, lohnt? Weißt Du den überhaupt, ob Du Aufträge hast und wieviel? Ich würde da nicht zuviel Aufwand in sowas investieren, da für solche Sachen dann "nebenbei" mal die meiste Zeit verloren geht und man für die eigentlich wichtigen Sachen und auch für seine richtige Arbeit keine Zeit mehr hat.

Martin Bauer - bauer-martin.com

82 Beiträge seit 2009
vor 14 Jahren

Also ich find ja den Buchführungsaufwand auch n bisschen zu hoch, aber wir können ja die Situation nur schlecht einschätzen. Ich persönlich würde für einen Nebenherbetrieb keine Gesellschaft gründen, auch der Haftung wegen nicht (grade im Softwarebereich tritt ein Haftungsfall eher selten auf). Und solange man als Kleingewerbetreibender auftreten kann, würde ich das tun (da die UG n Kaufmann ist, geht das dann ja nicht), da man sich erstens um die Vorsteuer keine Gedanken machen muss (und das Finanzamt kann gerade am Anfang sehr interessante Schätzungen abgeben ^^) und zweitens hat man nicht soviel buchhalterischen Aufwand. Aber das ist nur natürlich von der jeweiligen Situation abhängig. Und genau darüber können wir glaub ich nicht mehr viel sagen ^^

Diskordianer schwimmen nicht gegen den Strom - sie klettern aus dem Fluss! Ein Mathematiker ist ein Mensch, der einen ihm vorgetragenen Gedanken nicht nur sofort versteht, sondern auch weiß auf welchem Denkfehler er beruht
49.485 Beiträge seit 2005
vor 14 Jahren

Hallo gX|progs,

auch wenn wir mittlerweile ganz schön vom Thema abgekommen sind. Das ist doch eine Mentalitätsfrage. Man kann es nämlich auch genau andersherum sehen. Wenn man den Aufwand für die Gründung einer Firma treibt, dann wird man anschließend sicher mehr Motivation haben, für den Erfolg zu arbeiten, damit es sich der Aufwand auch gelohnt hat.

Hallo zusammen,

die oben angesprochene Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, lohnt sich nur, wenn man überwiegend für privat arbeitet. Arbeitet man dagegen überwiegend für Unternehmen, dann ist es nicht sinnvoll, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, denn die Umsatzsteuer, die ein Auftraggeber an einen zahlt, sind aufgrund des Vorsteuerabzugs keine echten Kosten. Einem Unternehmen ist es egal, ob auf den netto Rechnungsbetrag noch Umsatzsteuer drauf kommst, denn die holt es sich vom Finanzamt zurück (Vorsteuerabzug). Man selber verlieht durch aber die Befreiung genau diese Möglichkeit von fremden Rechnung (z.B. für Büromöbel) die Vorsteuer abzuziehen. Sprich jeder Einkauf kostet 19% mehr als er kosten würde, wenn man vorsteuerabzugsberechtigt wäre.

herbivore