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Ablieferungspflicht von Web-Publikationen (u.a. Blogs) an die Deutsche Nationalbibliothek

Erstellt von herbivore vor 17 Jahren Letzter Beitrag vor 15 Jahren 8.702 Views
herbivore Themenstarter:in
49.485 Beiträge seit 2005
vor 17 Jahren
Ablieferungspflicht von Web-Publikationen (u.a. Blogs) an die Deutsche Nationalbibliothek

Hallo Community, liebe Blogger,

in der c't 19/2006 steht ein sehr interessanter Artikel über die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) und deren Sammelauftrag von nichtkörperlichen Medienwerken, wozu auch Blogs und u.U. auch Internet-Foren gehören. Daraus wird sich wohl früher oder später eine Ablieferungspflicht der Inhalte an die DNB ergeben, die de jure (aber noch nicht de facto) schon jetzt besteht.

Kai Mielke, Holger Bleich (psz)
Lebenskonserve
Neues Gesetz: Nationalbibliothek soll Netzinhalte archivieren
Recht,Content-Ablieferungspflicht,DNBG, Ablieferungspflicht, Archivierung, Netzpublikationen, Aufbewahrung, Langzeitarchivierung, Politik, Recht,
c't 19/06, Seite 186

Der Artikel ist mittlerweile online verfügbar: http://www.heise.de/ct/06/19/186/

herbivore

PS: Ist übrigens kein Scherz!

PPS: Mehr zu http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalbibliothek

S
8.746 Beiträge seit 2005
vor 17 Jahren

Ein Scherz ist es schon, nur kein beabsichtigter.....

Ich konnte jedenfalls heftig drüber lachen. Man stelle sich nur die Behörde vor, die über die Einhaltung wacht....

4.221 Beiträge seit 2005
vor 17 Jahren

Na da haben doch die Schweizer mal wieder einen Grund über euch zu schmunzeln.....

Früher war ich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher...

herbivore Themenstarter:in
49.485 Beiträge seit 2005
vor 17 Jahren

Hallo Programmierhans,

wir haben eben noch Visionen. 🙂 Was meinst du, wie die schweizer Historiker in 100 Jahren die deutschen beneiden werden. 🙂

herbivore

1.433 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Na da haben doch die Schweizer mal wieder einen Grund über euch zu schmunzeln.....

Mittermeier hat sich gestern auf Prosieben wieder mal über die Schweizer lustig gemacht, somit könnte man sagen, Revanche 😁

wir haben eben noch Visionen. 🙂 Was meinst du, wie die schweizer Historiker in 100 Jahren die deutschen beneiden werden. 🙂

Das Vorhaben würde wenigstens ein paar Arbeitsplätze schaffen 8o

Grüsse
Daniel
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Wer nicht fragt, der nicht gewinnt

B
1.529 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Auszug aus dem Gesetz:

Medienwerke in unkörperlicher Form können nach den Maßgaben der Bibliothek auch zur Abholung bereitgestellt werden. (liest sich so auch in der c't)

Zwar gibt es bis jetzt noch keine Maßgabe der DNB, aber ohne Zweifel stellen Web-Veröffentlichungen eine "unkörperliche Form" dar.
Und dies bedeutet, dass sich die Bibliothek, die sie interessierenden Inhalte selbst abholen kann.
Das macht auch Sinn, da man sonst jeden Bürger, der auch nur eine Web-Visitenkarte ins Netz stellt, ohne sie der DNB zukommen zu lassen, eine Ordnungswidrigkeit begehen würde (aber keine Straftat!).
Desweiteren befreit dies auch von der Problematik mit fremden Inhalten.
Wenn beispielsweise mycsharp.de alle Postings bei der DNB abliefern wollte, würden mycsharp.de sich meine postings zu eigen machen und damit mein Urheberrecht verletzen.

Das ganze ist bis jetzt aber noch nicht juristisch erprobt (sprich durch ein Urteil so bestätigt). Allerdings bin ich der Meinung, dass sowohl DNB als auch die deutschen Gerichte eine ähnliche Argumentation vorbringen.

Daher:
Solange ihr eure Inhalte nicht auf physischen Datenträgern in Umlauf bringt, braucht ihr euch keine Sorgen zu machen.

EDIT: spellcheck

herbivore Themenstarter:in
49.485 Beiträge seit 2005
vor 17 Jahren

Hallo Borg,

Medienwerke in unkörperlicher Form können nach den Maßgaben der Bibliothek auch zur Abholung bereitgestellt werden.

das heißt keineswegs, dass es reicht, die Inhalte als Web-Seite zur Verfügung zustellen. Das könnte z.B. heißen, dass man einen Web-Service nach den Maßgaben der Bibliothek bereitstellen muss, über den die Bibliothek die Inhalte und die Metainformationen abholt. Die jetzt schon zur Abgabe Verpflichteten müssen nämlich jetzt auch jede Lieferung um Metainformationen ergänzen.

Wenn beispielsweise mycsharp.de alle Postings bei der DNB abliefern wollte, würden mycsharp.de sich meine postings zu eigen machen und damit mein Urheberrecht verletzen.

Nein, das sehe ich nicht so. Wenn man einer gesetzlichen Vorgabe nachkommt (und die Gesetze konsistent sind, was sie wenn sie es nicht sind, dann eben noch erfolgen muss), verletzt man die Rechte anderer nicht. Und zu eigen würden wir uns die Inhalte sowieso nicht machen, wenn wir sie nur abliefern.

braucht ihr euch keine Sorgen zu machen.

Richtig, Sorgen braucht man sich im Moment nicht zu machen.

herbivore

B
1.529 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Da hast du prinzipiell recht.
Nur bist du um die Passage

Das macht auch Sinn, da sonst jeder Bürger, der auch nur eine Web-Visitenkarte ins Netz stellt, ohne sie der DNB zukommen zu lassen, eine Ordnungswidrigkeit begehen würde (aber keine Straftat!). elegant herumgekommen...

Genau aus dem Grund denke ich auch,

dass sowohl DNB als auch die deutschen Gerichte eine ähnliche Argumentation vorbringen.

Aber dennoch bleibt die gemeinsame Quintessenz:

Sorgen braucht man sich im Moment nicht zu machen

Ich würde dies sogar anpassen zu:

Wer sich darüber große Sorgen macht, der ist bemerkenswert blind gegenüber anderen politischen Entscheidungen.

4.221 Beiträge seit 2005
vor 17 Jahren

Borg assimiliert DNB und dann assimiliert das Kollektiv mycsharp und schon sind die Probleme gelöst 🙂

Früher war ich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher...

630 Beiträge seit 2007
vor 15 Jahren
Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

[EDIT=herbivore]Threads zusammengefügt[/EDIT]

Hallo,

ich traue meinen Augen nicht:
http://www.heise.de/newsticker/Verordnung-zur-Pflichtablieferung-von-Netzpublikationen-tritt-in-Kraft--/meldung/117817

Haben die noch alle Tassen im Schrank?

Gruss
tscherno

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C# Gruppe bei last.fm

B
81 Beiträge seit 2008
vor 15 Jahren

"Software und Werkzeuge, die in physischer oder in elektronischer Form erkennbar zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen gehören"

"elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen"

Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen

Sagt mal gehts denen noch gut? Trifft mich zwar nicht(Schweizer) aber ist doch krass...

1.002 Beiträge seit 2007
vor 15 Jahren

Hoppla, das finde ich ja gar nicht so toll ...
Wenigstens werden (zum jetzigen Zeitpunkt zumindest) "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" vom Gesetz ausgeschlossen ...

Mein Blog: blog.mariusschulz.com
Hochwertige Malerarbeiten in Magdeburg und Umgebung: M'Decor, Ihr Maler für Magdeburg

S
8.746 Beiträge seit 2005
vor 15 Jahren

Der Irrwitz ist offenkundig. Das ist nur ein Nummer von Bürokraten die ihren Job sichern wollen.

925 Beiträge seit 2004
vor 15 Jahren

Gleich bei der DNB bewerben. Die haben jetzt tagtäglich Arbeit für mindestens 100 Jahre mehr auf dem Tisch.

S
156 Beiträge seit 2007
vor 15 Jahren

Würde mich nicht wundern wenn die sich das alles ausdrucken würden 😉

344 Beiträge seit 2007
vor 15 Jahren

Was für ein schwachsinn.
Als ob unser lieber Staat nichts besseres zutun hätte als so ein vorhaben
zu verwirklichen und vor allem zu finanzieren. Überall fehlt Geld, jedoch werden
bei diesem "Projekt" sicherlich millionen wenn nicht milliarden vernichtet.
Zumal bei dieser Datenflut riesige Rechenzentren gebaut werden müssen.

Ich habe solangsam echt keine Lust mehr auf die ganze sch... hier,
überall wird man überwacht und kontrolliert -> Stasi 2.0 reloaded

👶-> :]-> 8o-> 🙂

Gelöschter Account
vor 15 Jahren

die haben auch nur ein kleine buget und wieviel daten können die schon sammeln? das internet ist riesig und die versuchen davon auf ihren kleinen teller so viel wie möglich zu packen. wenn die sich spiegel, fokus und noch bbc vorknüpfen, haben die ihre speicherkapazität bereits voll ausgelastet....

3.511 Beiträge seit 2005
vor 15 Jahren

Ich musste das eben mehrmals durchlesen kopfschüttel

"..... Die Ablieferungspflicht umfasst auch alle Elemente, Software
und Werkzeuge, die in physischer oder in elektronischer Form
erkennbar zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen gehören
....."

Kann mir das mal wer näher erklären? Ich meine ich beschäftige mich schon mit gewissen Gesetzen (z.B. Arbeitsrecht), aber das rall ich nicht...
Soll ich jetzt jedesmal ne DVD vom Visual Studio mitgeben, wenn ich ein 2 Zeilen Codeschnipsel habe? 🙂. Oder anders: Wenn die von mir Software bekommen und diesen ebenfalls publizieren, verstoßen die nicht gegen das Urheberrecht? Kann ich jetzt den Staat verklagen?

Irgendwie ist mir das zuviel am morgen...

"Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative und eine komische." (Karl Valentin)

344 Beiträge seit 2007
vor 15 Jahren

Vor allem, wer haftet dafür wenn Informationen (z.B Codesources) durch Hacking oder unachtsamkeit der Mitarbeiter in fremde hände fällt?

👶-> :]-> 8o-> 🙂

herbivore Themenstarter:in
49.485 Beiträge seit 2005
vor 15 Jahren

Hallo zusammen,

ihr seid echt Blitzmerker. 🙂 Ich habe den neuen Thread mal mit dem bestehenden zusammengefügt. Lest auch mal den Anfang. Viele Eurer Fragen sind da schon beantwortet.

Auch wenn dieses Gesetz irrwitzig anmutet, geht es doch im Kern nur darum, den schon ewig bestehenden Archivierungsauftrag der Nationalbibliothek so anzupassen, dass er der technischen (und faktischen) Entwicklung Rechnung trägt. Wenn immer mehr Publikationen von Print auf Web umgestellt werden - und das ist ja tatsächlich der Fall - dann reicht es eben nicht mehr, die Print-Publikationen zu archivieren.

herbivore

J
537 Beiträge seit 2007
vor 15 Jahren

Vor allem, wer haftet dafür wenn Informationen (z.B Codesources) durch Hacking oder unachtsamkeit der Mitarbeiter in fremde hände fällt? Lest doch bitte auch die zugehörige verordnung durch. http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2013.pdf
Sonst haben wir hier ein Diskussionsniveau wie auf Heise 😉

Es werden hauptsächlich Informationen gesammelt die von öffentlichem Interesse sind. Abgesehen davon ist diese Verordnung trotzdem Mist und sollte von der komenden Regierung (Hoffentlich weder aus mit "U" endende Parteien, noch SPD bestehend) - wie auch viele andere Gesetze - gekippt werden.

4.506 Beiträge seit 2004
vor 15 Jahren

Hallo zusammen,

ich würde da jetzt nicht in Panik geraten, es gibt viele Pläne in Köpfen von Menschen, die einfach nicht durchführbar sind. Betroffen sind zunächst einmal diejenigen, die publizistische Werke im Internet verbreiten, ohne über die Bücherstelle (keine Ahnung wie diese Stelle/das Amt dafür heißt) zu gehen.

Die, die eventuell versuchen eine kostenpflichtige Onlinebibliothek zu betreiben...

Dass das Vorgehen um solchem Treiben entgegenzuwirken eventuell auch "weiße Schafe" trifft, ist denke ich normal, aber als Privatperson würde ich mir da überhaupt keine Gedanken hierzu machen (verfolgen ja, aber ich sehe keinen Handlungsbedarf).

Was hier eine Grauzone sein wird, werden wohl die Selbständigen und Freiberufler sein, die im Web arbeitstechnische Publikationen anbieten (z.B. ProgrammierBlogs), die werden zwar primär das Ziel nicht sein, aber wenn man konsequent ist, muss man diese Gruppe wohl auch dazunehmen, um juristisch einfacher handhaben zu können.

Soll ich jetzt jedesmal ne DVD vom Visual Studio mitgeben, wenn ich ein 2 Zeilen Codeschnipsel habe? Das denke ich definitiv nicht, da die 2 Zeilen Code nicht im Zusammenhang zu VS stehen (gehe ich jetzt mal davon aus). Fraglich wäre hier wahrscheinlich nur, wenn man ein VS-Addin veröffentlicht, dann könnte ich die Frage auch nicht beantworten.

Oder anders: Wenn die von mir Software bekommen und diesen ebenfalls publizieren, verstoßen die nicht gegen das Urheberrecht? Kann ich jetzt den Staat verklagen?

Nur weil man verpflichtet wäre die abhängigen Programme mitzuliefern, heißt das nicht automatisch, dass die dann von der DNB mitveröffentlicht wird, wahrscheinlich wird nur eine Referenz erzeugt.

Ich würde nur allzu gerne wissen, auf welcher Gesetzesbasis das ganze beruht. Was wollen die mit dem ganzen Medialen Zeug? Und wer berechtigt die DNB das einzufordern. Da ich hier aber die DNB bisher noch nicht kannte, mache ich mich zuerst schlau...

Grüße
Norman-Timo

Edit: inzwischen hat Jürgen Gutsch hier schon eine tolle Aussage dazu getroffen, Danke.

A: “Wie ist denn das Wetter bei euch?”
B: “Caps Lock.”
A: “Hä?”
B: “Na ja, Shift ohne Ende!”

630 Beiträge seit 2007
vor 15 Jahren

Hallo,

Auch wenn dieses Gesetz irrwitzig anmutet, geht es doch im Kern nur darum, den schon ewig bestehenden Archivierungsauftrag der Nationalbibliothek so anzupassen, dass er der technischen (und faktischen) Entwicklung Rechnung trägt.

Was mir sauer aufstößt sind die bis zu 10k Euro Strafe bei Nichtbefolgung. Der Versuch das menschliche Wissen zu archivieren ist ja an sich nicht schlecht.

Gruss
tscherno

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J
3.331 Beiträge seit 2006
vor 15 Jahren

Was mir sauer aufstößt sind die bis zu 10k Euro Strafe bei Nichtbefolgung.

Na und? Wenn ein Verlag einen Bestseller herausbringt (z.B. Duden - Die deutsche Rechtschreibung) und vergäße, ihn abzuliefern, dann fehlte im nationalen Archiv die aktuelle Ausgabe. Da wären 10.000 € doch wirklich nicht zu viel. Wenn ein Verlag wie der für die Jahrbücher der Bettina-von-Arnim-Gesellschaft es vergäße (Auflage unter 1000 Exemplare), gäbe es eine deutlich niedrigere Strafe; denn der Verlag soll ja nicht pleite gehen.

Der Versuch das menschliche Wissen zu archivieren ist ja an sich nicht schlecht.

Eindeutige Zustimmung! Jürgen

630 Beiträge seit 2007
vor 15 Jahren

Hallo juetho,

Na und? Wenn ein Verlag einen Bestseller herausbringt.

Das ganze soll aber auch auf Foren,Blogs,Software und dynamische Anwendungen mit kommerziellem Hintergrund ausgeweitet werden! Oder verstehe ich etwas falsch?

Gruss
tscherno

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herbivore Themenstarter:in
49.485 Beiträge seit 2005
vor 15 Jahren

Hallo tscherno,

klar, aber das hat ja juetho doch auch versucht klar zu machen: auch 20 Euro sind bis zu 10000 Euro. Du hast sich ja an den 10000 Euro gestört. Bei nicht kommerziellen Publikationen wäre ein derart hohes Bußgeld sicher nicht zu erwartet. Dass anderseits die Ablieferungspflicht überhaupt bußgeldbewehrt sein muss, versteht sich doch von selbst. Sonst könnte man sie gleich in die Tonne treten.

herbivore