Hi,
kennt sich hier jemand mit Softwarerecht aus?
Weil ich gerne wissen möchte, ob sich irgendwelche Konsequenzen ergeben,
wenn man eine Software (eine Grafikbearbeitungssoftware) nachbaut im :
-Aussehen (Fenster, Dialoge usw.)
-gleiche Funktionalität
-Eigenschaften von Objekten.
(Wie die Daten angezeigt werden usw.)
Vielen Dank im Voraus.
Hallo JLL,
für dich selber zum lernen oder zum weitergeben(Verkaufen) ???
mfg
Hallo JLL,
wenn du das verkaufen (oder zumindest verbreiten) willst, gibt es sicher Konsequenzen, weil er Hersteller der Originals dich verklagen wird. Und wenn das eine große Firma und damit ein hoher Streit wert ist, kann dich das ruinieren, selbst wenn du den Prozess am Ende gewinnen würdest. Deshalb spielt die genaue rechtliche Situation m.E. auch eine untergeordnete Rolle. Mal abgesehen davon, dass das kein guter Stil ist, einen 1:1 Klon zur Verbreitung zu bauen.
herbivore
Ja zum verkaufen, blackcoin
So wird die Anwendung schon anders aussehen.
Nur die Struktur um die Daten anzuzeigen wird fast gleich.
z.B. der Dialog von den Eigenschaften eines Objekts, Rechteck, Image usw.
es ist eine große firma, naja da wird es bestimmt ärger geben.
aber wie sieht es mit Microsoft Office und Open Office aus?
Da sind ja sehr viele sachen von Office nachgemacht auch vom aussehen.
Oder dürfen die das weil es ein Open Source Projekt ist?
Hallo JLL,
Du darfst eine Software komplett nachbauen und verkaufen. Es sei denn es sind Patente in der Bedieneroberfläche enthalten wie Ribbon Bar etc.
Das ist ja auch schon öfter passiert : Word und Excel wurden z.B. schon öfter nachgebaut. Oder Norton Commander.
Grüße Bernd
Workshop : Datenbanken mit ADO.NET
Xamarin Mobile App : Finderwille Einsatz App
Unternehmenssoftware : Quasar-3
Hallo BerndFfm,
dürfen und eine Klage überleben sind aber zwei verschiedene Sachen. Ich denke der Original-Hersteller wird sich wehren.
herbivore
Hallo herbivore,
ich denke dass hängt von der Anwendung und vom Hersteller ab.
Aufpassen muss man auf jeden Fall.
Oder seinen Firmensitz auf die Cayman Islands verlegen.
😉
Grüße Bernd
Workshop : Datenbanken mit ADO.NET
Xamarin Mobile App : Finderwille Einsatz App
Unternehmenssoftware : Quasar-3
Die technischen Elemente einer Anwendung darfst du nachbauen, so lange wie du keinen Code kopierst, die Anwendung dekompilierst oder ähnlich. Also nur reines Reverse Engineering. Davon leben einige Open-Source-Projekte (bspw. Samba).
Die graphische Gestaltung kann hingegen, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist, als ein originäres Werk eines Designers betrachtet werden und unterliegt damit auch Schutzansprüchen.
Eine "gewisse Schöpfungshöhe" erreicht man aber mit Sicherheit nicht, wenn man einfach nur normale Menüs und Buttons benutzt. Als Beispiel müsste dieses der Oberfläche von Word bis zur Version 2003 abgesprochen werden. Erst in der 2007er Version ist durch das Ribbon wieder ein gewisser schöpferischer Akt erkennbar.
Solange du dich nur inspirieren lässt und deine Oberfläche an einer bestehenden Anwendung orientierst, ist der Hersteller machtlos.
Nur Kopieren und Quellcode anschauen (auch Dekompilat) ist strikt verboten.
Ansonsten wären Microsoft, Apple, jeder Linux-Distributor und die meisten anderen Softwarehäuser schon längst pleite, da sie ständig wegen irgend einem graphischen Detail, das irgendeiner der Millionen Programmierer bereits vor ihnen hatte, verklagt würden.