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Aktivierungsmanager selbst programmieren

Erstellt von THumer vor 17 Jahren Letzter Beitrag vor 17 Jahren 10.271 Views
T
THumer Themenstarter:in
27 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren
Aktivierungsmanager selbst programmieren

Hallo,
ich habe vor, dass ich mir einen eigenen Aktivierungs-Manager baue. Angenommen der Aktivierungs-Server funktioniert schon.
Nach der Eingabe des Aktivierungs-Schlüssel des Benutzers schickt die Applikation dem Aktivierungs-Server einen eindeutigen Maschinen-Identifikationsschlüssel (MachineGUID oder so). Dieser Antwortet mit einem Response-Key, den die Applikation nach jedem Start überprüfen soll. Doch nun zur Frage: Wo speichere ich diesen Response-Key ab bzw. wie kennzeichne ich die Maschine, dass die Applikation aktiviert wurde (ohne, dass dieses Flag oder Key von irgendeinen Benutzer manipuliert werden kann). Ich habe schon viele Aktivierungsfunktionsweisen im Internet nachgelesen, aber da bekomme ich nicht mehr raus, als dass der Response-Key mit der Maschine verbunden wird.

mfg Thomas Humer

49.485 Beiträge seit 2005
vor 17 Jahren

Hallo THumer,

ich würde das auf keinen Fall machen. Auch und gerade, weil ich nur legale Software einsetze, mache ich um Software, die man aktivieren muss, einen großen Bogen. Siehe auch Aktivierungsschlüssel oder nicht? . Bitte zum Verständnis auch die Beiträge davon (und ggf. danach) lesen.

herbivore

T
THumer Themenstarter:in
27 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Es ist mir schon klar, dass jeder Kopierschutz umgangen werden kann.

Doch mir geht es nicht darum "ob" es sinnvoll ist einen Aktivierungs-Manager bzw. Kopierschutz zu erstellen, sondern "wie" es geht.

49.485 Beiträge seit 2005
vor 17 Jahren

Hallo THumer,

es geht mir hier nicht um die Umgehbarkeit. Sondern darum, dass so eine Aktivierung oder Maschinenbindung in die Rechte des Benutzers m.E. in unangemessener - wenn nicht sogar unzulässiger - Weise eingreift, insbesondere wenn der Anbieter in Konkurs geht oder aus anderen Gründen vom Markt verschwindet.

herbivore

T
THumer Themenstarter:in
27 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Hat jemand von euch schon so etwas geschrieben bzw. weis irgendjemand etwas genaueres über die Funktionsweise?
Ich würde nur gerne wissen, wo ich den Response-Key abspeichere bzw. wie ich die Maschine kennzeichnen muss, damit die Applikation weiß, dass sie aktiviert wurde.

925 Beiträge seit 2004
vor 17 Jahren

Es ist rechtlich gesehen sehr zweifelhaft! Willst du das? Was, wenn du mal nicht mehr da bist und deine Kunde deine Software noch benötigen?

59 Beiträge seit 2005
vor 17 Jahren

Hallo und guten Abend 7.e.Q.

In der Zeitschrift dotnetpro, Ausgabe 09/2005, hat der Autor Andreas Maslo eine Produktaktivierung über das Internet beschreiben.

Gruß

HoGi

2b | !2b = 0xff

T
THumer Themenstarter:in
27 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

@HoGi
danke für den Tipp, hab mir das Heft schon bestellt.

S
8.746 Beiträge seit 2005
vor 17 Jahren

Original von 7.e.Q
Was, wenn du mal nicht mehr da bist und deine Kunde deine Software noch benötigen?

Naja, man kann sich als Kunde ja entscheiden. Auf der Sicht des Herstellers ist es immer eine Abwägung zwischen Verlust durch Kunden durch dieses Risiko oder durch Einnahmenverlust durch Raubkopien. Zudem ist die Lizenzausstellung ja auch ein Kostenfaktor. Ich denke, es macht nur in bestimmten Szenarien Sinn. Etwa bei hochpreisigen Kleinserien in Nischenmärkten.

U.U. sind aber auch Schutzmechanismen via Netzwerk ähnlich wirksam.

369 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Ich frage mich bereits seit längerem, ob ein solcher Aktivierungsmechanismus nicht grundlegend illegal ist (zumindest nach deutschem Recht). Immerhin erwerbe ich ein (zeitlich) unbeschränktes Nutzungsrecht an einer Software, welche mir jedoch nicht garantiert werden kann (Konkurs der Firma, Aktivierungsserver eingestellt...). Obendrein finden aufgrund solcher Aktivierungssoftware teilweise windige Aktionen statt, von denen dem User nichts mitgeteilt wird, und die teilweise bestehende Systeme stören oder mit anderen Aktivierungstools bzw. Kopierschützen ins gerangle kommen - bestes Beispiel hierfür ist die von Adobe eingesetzte Aktivierung, über die ich mich erst kürzlich unglaublich aufgeregt habe: Ich soll bereits mehr als 600€ für die deutsche Version drauflegen (englische hat afaik andere Maßeinheiten) und dann bekomme ich bei einem 2000€ Produkt noch eine Aktivierung geboten, die an meiner Platte herumfummelt... die haben ja wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank!?

Wer haftet eigentlich für Schäden, die durch solche indirekt und häufig unbewusst miterworbene Aktivierungssoftware und Kopierschütze entstehen? Was ist, wenn meine Partition durch die Schreibvorgänge der Adobe Software unbrauchbar wird? Wie sieht es aus, wenn Windows nach einer Hardwareänderung eine erneute Aktivierung verlangt und dies am Freitag Abend geschieht - erneute Rechnernutzung Montag früh und die telefonische Aktivierung ist noch nicht freiegeschaltet - wer muss für den Ausfall bis 10:00 (meinetwegen auch 09:00 - weiß nicht so genau) haften?

T
THumer Themenstarter:in
27 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Ob man ein Programm mit einem zeitlich unbeschränkten Nutzungsrecht erwirbt hängt ganz davon ab, ob es in den Lizenzbestimmungen als solches definiert wurde. Falls eine Software eine Aktivierung benötigt, steht in den Lizenzbestimmung, dass für die unbeschränkte Nutzung nicht 100% garantiert werden kann. (Konkurs,...)
Ob man glaubt oder nicht Software-Aktivierung ist heutzutage erforderlich, um der Software-Piraterie einen Strich durch die Rechnung zu machen.

mfg

3.825 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Ich halte Software-Aktivierung für sinnvoll, wenn sie die Benutzung der Software nicht unangemessen beeinträchtigt.

Wenn man nur wenige Lizenzen in einem Nischenmarkt verkauft kann die eigene Existenz davon abhängen, ob auch wirklich alle oder fast alle Kunden bezahlen.

Dass eine Software so aktiviert wird kann man in den eigenen Vertragsbedingungen festlegen, das ist durchaus legal. Allerdings muss offengelegt sein welche Informationen ausgetauscht werden.

Gut ist es wenn man bei Hardwarewechseln eine Art Notbetrieb hat, so dass man bei Hardwarewechsel Freitag Nachmittag bis Montag arbeiten kann. Wenn man das will 😉

Grüße Bernd

PS.: Am besten wäre es wenn alle Menschen ehrlich wären, dann bräuchte man keine Software-Aktivierung. Und keine Schlösser, keine Alarmanlagen und keine Wegfahrsperren.

Workshop : Datenbanken mit ADO.NET
Xamarin Mobile App : Finderwille Einsatz App
Unternehmenssoftware : Quasar-3

369 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Das Aktivierung effektiv gegen Softwarepiraterie hilft, wage ich doch sehr bezweifeln, so sind mir Personen bekannt, die Aktivierungspflichtige Sofware weiterhin illegal beziehen konnten - obendrein mit dem Mehrwert, dass keine Aktivierung notwendig ist!

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich eine gültige Lizenz besitze, aber dennoch versuche die Aktivierung zu umgehen? Legal? Illegal?

3.825 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Mir sind Leute bekannt die versucht haben eine Aktivierung zu umgehen und dass nicht geschafft haben und dann doch eine gültige Lizenz gekauft haben.

Muss wohl jeder Softwarehersteller selbst entscheiden.

Eine Umgehung der Aktivierung kann auf jeden Fall den Lizenzbestimmungen (Kaufvertrag) widersprechen, und dort kann z.B. Vertragsstrafe vereinbart sein (2-10-facher Lizenzpreis).

Wie das bei Endkunden ist weiss ich nicht aber bei Kaufleuten kann man sowas vereinbaren.

Grüße Bernd

Workshop : Datenbanken mit ADO.NET
Xamarin Mobile App : Finderwille Einsatz App
Unternehmenssoftware : Quasar-3

369 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Ein Geschäftskunde greift i.d.R. auch auf die Volumenlizenz ohne Aktivierung zurück - der ganze kladderadatsch bleibt ihm dann glücklicherweise erspart.

369 Beiträge seit 2006
vor 17 Jahren

Original von THumer
Ob man ein Programm mit einem zeitlich unbeschränkten Nutzungsrecht erwirbt hängt ganz davon ab, ob es in den Lizenzbestimmungen als solches definiert wurde. Falls eine Software eine Aktivierung benötigt, steht in den Lizenzbestimmung, dass für die unbeschränkte Nutzung nicht 100% garantiert werden kann. (Konkurs,...)
mfg

Genau das erwarte ich aber von einem Retail-Produkt, das ich als Endkunde (nicht Geschäftskunde) erwerbe. Klar, kann der Hersteller etwas anderes festlegen, in diesem Fall muss in meinen Augen aber ganz klar in der Produktbeschreibung (Karton...) auf das, womöglich zeitlich eingeschränkte, Nutzungsrecht hingewiesen werden.